Kinderbetreuungsplätze im 9. Stadtbezirk erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 20.8.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München die Elterninitiativen Neuhausen e.V. und Grissinis e.V. aktiv bei der Suche nach neuen, geeigneten Räumen unterstützt und die Sanierungsarbeiten im Waisenhaus erst dann in Angriff genommen werden, wenn Ersatzräume für die knapp 50 Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 20.8.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zuletzt habe ich Sie mit Schreiben vom 27.2.2020 über den aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit informiert.
Wie damals ausgeführt, war die Einbringung der Beschlussvorlage, in der Ihr Antrag behandelt werden sollte, für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Dies wäre normalerweise in der Sitzung im Mai 2020 erfolgt.
Wegen der immensen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt wurde das Großprojekt „Großinstandsetzung des Münchner Waisenhauses mit energetischen Maßnahmen“ unter Einbeziehung des Baureferats und der Stadtkämmerei einer zusätzlichen Überarbeitung unterzogen, da diese Maßnahme mittelfristig ressourcenrelevant werden wird. Dies konnte inzwischen abgeschlossen werden, so dass nun die Vorlage für den Sozialausschuss am 24.9.2020 geplant ist. Es handelt sich dabei um den Auftrag zur Entwurfsplanung.
Sofern dieser vom Stadtrat erteilt wird, werden im Rahmen der Entwurfsplanung nochmals die Möglichkeiten auf dem Gelände der Waisenhausstiftung München ausgelotet. Nach nochmaliger Optimierung der Umzugslogistik während der Sanierung und des damit verbundenen Raumbedarfs scheint es ggf. Kapazitäten für die Eltern-Kind-Initiativen im Erdgeschoss des auf dem Gelände des Waisenhauses liegenden „Blockhauses“ zu geben. Für das „Blockhaus“ liegt derzeit aber lediglich eine befristete Baugenehmigung vor, die zum 31.12.2020 ausläuft. Alle Überlegungen hinsichtlich der Nutzung des „Blockhauses“ können nur dann weiterverfolgt werden, wenn für dieses eine unbefristete Baugenehmigung erteilt wird.Mit dem Stadtratsbeschluss zur Entwurfsplanung der Großsanierung im Waisenhaus soll das Baureferat unter anderem dazu beauftragt werden, für das „Blockhaus“ auf dem Gelände des Waisenhauses die unbefristete Genehmigungsfähigkeit und ggf. erforderliche Umbauten im „Blockhaus“ für eine mögliche teilweise Nutzung des Gebäudes durch die Eltern-Kind-Initiativen im Erdgeschoss zu klären.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die hierfür zuständige Abteilung des Referats für Bildung und Sport die Eltern-Kind-Initiativen weiterhin bei der Suche nach Ersatzstandorten berät und unterstützt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.