Corona-Virus – Handdesinfektionsspender beschaffen! Hygienebedingungen in städtischen Einrichtungen umfassend und schnell verbessern
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 2.3.2020
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Die von Ihnen beantragte Beschaffung von Handdesinfektionsspendern stellt eine laufende Angelegenheit dar. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Das Thema der richtigen (Hand)Hygiene beschäftigt die LHM schon seit vielen Jahren und war bereits Gegenstand eines CSU-Stadtratsantrags vom 22.2.2017 (Antrag Nr. 14-20/A 02901). Da das Thema grundsätzlich für alle Infektionskrankheiten von Bedeutung ist, fand schon in der Vergangenheit, insbesondere in Verbindung mit der jährlichen Influenzawelle, eine umfangreiche Aufklärung der Beschäftigten zur richtigen Handhygiene mit Veröffentlichungen auf WiLMA statt. Ferner wurden alle Waschräume mit Aufklebern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur richtigen Handhygiene ausgestattet. Bereits damals wurde in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Betriebsärztlichen Dienst festgestellt, dass eine globale Versorgung mit Händedesinfektionsspendern nicht zielführend ist; vielmehr ergibt sich eine etwaige Notwendigkeit aufgrund der jeweiligen Tätigkeit oder weil keine Möglichkeit besteht, sich die Hände zu waschen. So muss in entsprechenden Berufen beispielsweise ein spezieller Hygieneplan vorliegen, aus dem sich bei Bedarf das Erfordernis zur Ausstattung mit Desinfektionsmitteln ergibt. Es ist damit nicht erforderlich, für alle Lebensbereiche und -situationen infektionspräventive Maßnahmen gleicher Art, Intensität und Ausprägung zu ergreifen.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt als Infektionsprophylaxe (insbesondere für nichtmedizinische Berufe) und effiziente Präventionsmethode grundsätzlich und auch im Falle von Corona die Handhygiene in Form des Händewaschens.Der Wunsch nach Händedesinfektion ist von Seiten der Beschäftigten verstärkt mit Beginn der Corona-Pandemie aufgekommen. Dennoch wurde in engem Austausch mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Betriebsärztlichen Dienst bestätigt, dass das Einhalten der Hygienevorschriften gemäß den Empfehlungen des RKI die derzeit wirksamste Prophylaxe für den Alltagsbereich darstellt. Entsprechend wurde über WiLMA und die FAQ zu Corona an die Beschäftigten kommuniziert,
- Hände regelmäßig zu waschen inkl. Anleitung zum hygienischen Waschen. Es wurden auch nochmals Aufkleber der BZgA nachbestellt, da es durch Umzüge von Dienststellen einen kleinen Bedarf für die neuen Sanitärräume gab.
- Hust- und Niesetikette zu beachten
- Händeschütteln oder engen Körperkontakt bei der Begrüßung zu vermeiden
- Abstandsregelung von 1,5 Meter zu beachten
- Räume regelmäßig zu lüften
Damit setzt die LHM die Empfehlungen des RKI und der BZgA konsequent um. Es wurden auch viele weitere Aktivitäten, wie z.B. Plakate in mehreren Sprachen zum Thema Hygiene und richtiges Verhalten während einer Infektionswelle, umgesetzt. Ferner hat jedes Referat in seiner Eigenverantwortung für den Arbeitsschutz zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind. Aufgrund der heterogenen Struktur und Aufgaben bei der LHM ist es jedoch nicht angezeigt, nach dem Gießkannenprinzip die ganze Stadtverwaltung mit einer Maßnahme zu überziehen.
Ein weiterer Punkt, der gegen eine flächendeckende Ausstattung mit Handdesinfektionsspendern u.ä. spricht, ist die Tatsache, dass dies nicht zwingend zu einer „besseren“ Hygiene führt. Insbesondere die oft beobachtete fehlerhafte Anwendung der Desinfektionsmittel (z.B. unzureichende Benetzung der Handflächen und Fingerzwischenräume, zu kurze Einwirkungszeit des Mittels) führt zu einer trügerischen Sicherheit. Andere Hygienemaßnahmen werden nur noch halbherzig oder gar nicht umgesetzt. Dazu kommen die Kosten für die Geräte, das Mittel, die regelmäßige Reinigung der Spender, gesonderte Aufbewahrung der Kanister zur Nachfüllung (Gefahrstoff) usw., wodurch ein erheblicher finanzieller Aufwand entstehen würde, ohne den entsprechenden Mehrwert.
Fazit:
Das POR in seiner Rolle als zentraler Arbeitgeber im Arbeitsschutz hat sich in Abstimmung mit dem BäD schon bereits zu Beginn der Pandemie und auch immer wieder fortlaufend dazu entschlossen, auf eine flächende-ckende Versorgung mit Desinfektionsmittelspendern zu verzichten. Im Fokus muss vielmehr korrektes Händewaschen stehen, das auch lt. Aussage des RKI und der BZgA bei regelmäßiger Durchführung den Übertragungsweg der Erreger wirkungsvoll unterbricht.
Das POR beobachtet aufmerksam die Entwicklung des Coronageschehens und der neuesten Erkenntnisse und steht auch im engen Austausch mit den entsprechenden Fachstellen. Sollte es neue Anhaltspunkte geben, werden wir selbstverständlich entsprechend reagieren.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.