Hochschuleinschreibung und Meldebescheinigung unter einem Dach
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Dr. Florian Roth und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 6.2.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen das Einrichten von Außenstellen des Kreisverwaltungsreferates an den Münchner Hochschulen zu den Einschreibeterminen. Diese Außenstellen sollen den internationalen Studierenden die Möglichkeit geben, melde- und ausländerrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnung oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, am Tag der Einschreibung vor Ort zu erledigen.
Sie begründen Ihren Antrag wie folgt:
„Beim ‚Münchner Wissensgipfel‘ am 4.2.2020 berichteten Vertreterinnen und Vertreter der Münchner Hochschulen, dass insbesondere ausländische Studierende rund um die Einschreibetermine der Hochschulen nur schwer Termine beim KVR bekämen. Durch temporäre Außenstellen des KVR an den Münchner Hochschulen könnte dieses Problem nicht nur vermieden werden, es würde auch den Behördengang für die Studierenden erleichtern, da einige benötigte Unterlagen für die Hochschuleinschreibung und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis identisch sind. Auch alle anderen Studierenden könnten von diesem zusätzlichen Service profitieren und einfache Meldeangelegenheiten im Zuge der Hochschuleinschreibung erledigen, was auch zu weniger Termindruck in den Bürgerbüros führen würde.“
Das Einrichten von temporären Außenstellen ist eine Frage der Verwaltungsorganisation. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.2.2020 dürfen wir Ihnen aber Folgendes mitteilen:Das Kreisverwaltungsreferat hat die Einrichtung von Außenstellen an den Münchner Hochschulen in der Vergangenheit gerade im Hinblick auf die Vermeidung von zusätzlichen Behördengängen für neu zuziehende Studierende bereits mehrfach geprüft.
Die Realisierung dieser Maßnahme wurde jedoch verworfen, da diese erheblichen Zusatzaufwand auslösen würde.
Um eine spürbare und flächendeckende Verfahrenserleichterung für die ausländischen Studierenden und gleichzeitig eine signifikante Entlastung der Bürgerbüros und der Ausländerbehörde im Haupthaus des Kreisverwaltungsreferats zu erreichen, müssten die avisierten Außenstellen an möglichst vielen Münchner Hochschulen eingerichtet und – gerade an den großen Hochschulen – auch mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Daneben müsste im Haupthaus des Kreisverwaltungsreferats weiterhin so viel Personal vorgehalten werden, um auch denjenigen ausländischen Studierenden eine Servicestelle zu bieten, die an einer Hochschule ohne temporäre Außenstelle studieren möchten. Hierfür reichen die derzeit vorgehaltenen personellen Kapazitäten jedoch nicht aus. Die Einrichtung leistungsfähiger Außenstellen an den Münchner Hochschulen ist im Ergebnis nur mit der Zuschaltung zusätzlichen Personals realisierbar, sofern nicht in anderen Bereichen lange Warte- und Bearbeitungszeiten in Kauf genommen werden sollen.
Zum anderen ist derzeit eine technische Basisvoraussetzung für die Schaffung von Außenstellen nicht erfüllt. Die Bearbeitung einer behördlichen Anmeldung oder die Bestellung eines Aufenthaltstitels erfordert eine Anbindung der eingesetzten Fachanwendung über ein mobiles Netzwerk an die nachgelagerten Bundesplattformen (zum Beispiel Bundesdruckerei). Eine solche Anbindung ist bis dato in den im Bürgerbüro und in der Ausländerbehörde eingesetzten Softwarelösungen nicht vorgesehen und auch nicht vorhanden. Eine Realisierung wäre mit erheblichen Kosten verbunden und nur langfristig möglich.
Da temporäre Außenstellen an Münchner Hochschulen die Schaffung zusätzlicher Stellen und Investitionen in die Fachanwendungen der Ausländerbehörde und des Bürgerbüros erfordern, wird angesichts der aktuellen Haushaltslage derzeit von einer Umsetzung abgesehen. Das Kreisverwaltungsreferat wird die Maßnahme wieder aufgreifen, sobald die technischen und finanziellen Gegebenheiten dies zulassen.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.