München Klinik III Kinderbetreuung an den München Kliniken verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 10.3.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 10.3.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtverwaltung prüft, wie an den Standorten der München Kliniken für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Betreuungseinrichtungen geschaffen werden können, die sich an den Schichtplänen der Klinik orientieren.“
Begründung:
„Für viele ist es eine Herausforderung, den Job und die Familie unter einen Hut zu bekommen. Nochmal schwieriger wird es aber, wenn ein oder beide Elternteile im Schichtdienst tätig sind. Daher sollte an den München Kliniken eine Kinderbetreuung etabliert werden, die sich an den Schichtplänen der Angestellten der Klinik orientiert. Auf diese Weise kann in der angespannten Personalsituation möglicherweise eine raschere Wiedereingliederung in den Beruf nach Erziehungszeiten und eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrags fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrats oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der München Klinik (MüK). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Insofern wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Ich habe die Geschäftsführung der München Klinik gGmbH (MüK) zu Ihrem Anliegen befragt und folgende Stellungnahme erhalten:
„Der MüK ist es besonders wichtig, dass die Beschäftigten Beruf und Familie gut vereinbaren können. Deshalb bietet die MüK ihren Beschäftigtenfamilien besondere Unterstützung an, wobei ein Schwerpunkt dabei in Kinderbetreuungsangeboten liegt.
Mit der Unterschrift der Belegrechtsvereinbarung für die vier ‚Häuser für Kinder‘ an den großen Standorten der MüK Anfang 2017 konnte sich dieMüK insgesamt 145 Belegplätze für Kinder der Beschäftigten sichern. Dafür wendet die MüK jährlich 452.200 Euro auf. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen bewegen sich im Rahmen von 7 – 17 Uhr. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten in die Abendstunden und an Wochenenden hat in der Vergangenheit gezeigt, dass wenig Nachfrage bestand. Viel gravierender ist der dramatische Personalmangel im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher, der mit dem Mangel an Pflegekräften vergleichbar ist. Die Ausweitung von Öffnungszeiten hat insbesondere hierin ihren limitierenden Faktor. Da sich auch die Betriebserlaubnis bestehender Einrichtungen stets an der Anzahl der einzusetzenden Erzieherinnen und Erzieher orientiert, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten nicht einfach zu erreichen.
Darüber hinaus sichert sich die MüK seit Jahren 18 Belegplätze in der Kindertagesstätte Haar gemeinnützige GmbH. Hierfür übernimmt die MüK im Fall der Nutzung eines Platzes die Gebühr von 4.000 Euro jährlich. Die Kindertagesstätte Haar gGmbH hat neben Einrichtungen in Haar auch Einrichtungen im Münchner Stadtgebiet. Die Öffnungszeiten bewegen sich zwischen 7 – 17 Uhr bzw. 8 – 18 Uhr. Diese Belegplätze wurden allerdings bislang nie komplett ausgeschöpft.
Neben dem Angebot der MüK an Belegplätzen nimmt die MüK auch weiterhin am Kontingentscheinvergabeverfahren der Landeshauptstadt München teil. Hierüber stehen nochmals ca. 100 Betreuungsplätze für Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagesheim für die Beschäftigten zur Verfügung, die im ersten Vergabeverfahren keine Zusage bei einer städtischen Einrichtung erhalten haben.
Eine unkomplizierte Möglichkeit im akuten Betreuungsfall ist das Betreuungsangebot Münchner Kindl der pme Familienservice GmbH. Dieses Angebot stellt die MüK bereits seit dem Jahr 2009 zur Verfügung. Hier übernimmt die MüK die täglichen Kosten von 130 Euro, wenn Beschäftigte ein zu betreuendes Kind unterbringen müssen, um z.B. einen ungeplanten Dienst zu übernehmen. Das Betreuungsangebot steht rund um die Uhr an 365 Tagen zur Verfügung. Über den pme Familienservice können sich die Beschäftigten seit diesem Jahr kostenlose Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Kinderbetreuungsform holen. Hier reichen die Angebote über eine Kinderbetreuung im Privathaushalt, Au pair, Kindertagespflege, Elternberatung bis hin zu Teilnahme an Ferienprogrammen. Eine erste Auswertung über die Inanspruchnahme und die angefragten Themen gibt es noch nicht. Sie wird sicherlich weitere Hinweise über die „Schmerzpunkte“ der Beschäftigten liefern, so dass dann zielgerichtet weitere Angebote entwickelt werden können.Um das Betreuungsangebot weiter auszubauen, hat die MüK ferner bereits Gespräche mit der AWO aufgenommen. Diese hat Bereitschaft signalisiert, einzelne Belegplätze in Einrichtungen der AWO über das gesamte Münchner Stadtgebiet anzubieten.
Fazit: Die MüK baut die passgenauen Angebote für die Beschäftigten kontinuierlich aus und hat großes Interesse an der Weiterentwicklung der Angebote.“
Das Referat für Bildung und Sport ergänzt dazu wie folgt:
„Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 28.9.2016 wurden in nichtöffentlicher Sitzung die Belegrechte für die München Klinik gGmbH in den vier städtischen Häusern für Kinder Odinstraße 30, Sanatoriumsplatz 2, Alfred-Döblin-Straße 22 und Isoldenstraße 17 neu geordnet.
Seit dem 1.1.2017 gilt ein Belegrechtsvertrag zwischen der Landeshauptstadt München und der München Klinik gGmbH, nach dem die München Klinik gGmbH die Hälfte der insgesamt 291 zur Verfügung stehenden Krippen- und Kindergartenplätze – insgesamt 145 Belegplätze (Odinstraße 18 Krippen- und 33 Kindergartenplätze, Sanatoriumsplatz 17 Krippen- und 31 Kindergartenplätze, Afred-Döblin-Straße 18 Krippen- und 31 Kindergartenplätze, Isoldenstraße 36 Krippen- und 55 Kindergartenplätze) – an den vier Standorten erhält.
Sämtliche 291 Belegplätze werden über den kita finder+ angeboten, die Vergabe der Belegplätze erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Einrichtung und der Geschäftsbereichsleitung Personal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der München Klinik gGmbH. Weder das Referat für Bildung und Sport noch die Einrichtung haben Einfluss auf die Berechtigung für einen Belegplatz; die Überprüfung der Berechtigung für einen Belegplatz obliegt allein der Geschäftsbereichsleitung Personal der München Klinik gGmbH.
Die Öffnungszeiten in den vier betroffenen Einrichtungen richten sich nach § 8 Kindertageseinrichtungssatzung, dabei machen die Einrichtungen von der Möglichkeit der abweichenden Öffnungszeiten nach dem Bedarf der Eltern Gebrauch:
-das Haus für Kinder Odinstraße öffnet Montag bis Freitag von 6.15 bis 17 Uhr,-das Haus für Kinder Sanatoriumsplatz öffnet Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr,
-das Haus für Kinder Alfred-Döblin-Straße öffnet Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr und
-das Haus für Kinder Isoldenstraße öffnet Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr.
Sollte sich der Bedarf der Eltern vor Ort verändern, kann die jeweilige Öffnungszeit nach Absprache mit dem Referat für Bildung und Sport und der Geschäftsbereichsleitung Personal der München Klinik gGmbH individuell der neuen Situation angepasst werden.
Der seitens der ÖDP gemachte Vorschlag ist bereits seit Jahren übliche Praxis in den vier betroffenen Einrichtungen. Die Erfahrungen mit dieser Praxis wurden am 22.11.2019 mit der München Klinik gGmbH sowie am 20.1.2020 vor Ort im Haus für Kinder Isoldenstraße evaluiert.“
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat einen Abdruck dieses Antwortschreibens erhalten und dieses mitgezeichnet.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.