Frauenhaus
Antrag Stadträtin Anja Berger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 27.2.2020
Umzäunung des Frauenhauses verlängern und finanzieren!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl und Christian Müller (SPD-Fraktion) vom 2.3.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH als Vermieterin des Frauenhauses der Frauenhilfe München zu beauftragen, die Umzäunung des Frauenhauses auf der Eingangsseite bis zur Grundstücksgrenze (Gehwehgrenze) zu verlängern und dafür die finanziellen Mittel bereitzustellen. (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)
Mit Ihrem Antrag fordern Sie den Stadtrat der Landeshauptstadt München auf, die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH als Vermieterin des Frauenhauses der Frauenhilfe München gGmbH zu beauftragen, die Umzäunung des Frauenhauses auf der Eingangsseite bis zur Grundstücksgrenze (Gehwehgrenze) zu verlängern und dafür die finanziellen Mittel bereitzustellen. (SPD-Fraktion)
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich um eine Baumaßnahme handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 21.2.2020 (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)/ 2.3.2020 (SPD-Fraktion) teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Herr Oberbürgermeister Reiter wurde im Rahmen eines Ortstermins im Herbst 2019 informiert, dass der das Grundstück umschließende Zaun in einem Abschnitt hinter der Grundstücksgrenze verläuft und der nicht umzäunte Bereich von Dritten als Ablageplatz für Sperrmüll verwendet werde. Aus diesem Grund wurde die GWG Ende des Jahres 2019 gebeten, den Zaun an die Grundstücksgrenze zu versetzen.Nach Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit erging seitens der GWG ein Schreiben an das Frauenhaus GmbH mit der Bitte um Rückmeldung, ob der neu zu errichtende Zaun mit 1,40 m Höhe den sicherheitstechnischen Anforderungen der Einrichtung entspreche. Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen bei baulichen Änderungswünschen seitens des Mieters wurde die Umsetzung der Maßnahme von der Zusendung einer Kosten-übernahmeerklärung und eines formgültigen Nachtrags zum Mietvertrag abhängig gemacht. Leider beinhaltete die Frage der Kostenübernahme für die geschätzten Baukosten für die Errichtung des Zauns in Höhe von ca. 24.000 Euro brutto erheblichen Abstimmungsaufwand. Nunmehr werden die Kosten aus dem Haushalt des Sozialreferates getragen, so dass einer Versetzung des Zauns nichts mehr im Wege steht.
Der in der Begründung Ihres Antrages geschilderte Rattenbefall ist nach Auskunft der GWG darauf zurück zu führen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung die Deckel der Container in der Müllsammelstelle nicht schließen. Dies wurde im Ortstermin am 3.12.2019 von der Leitung der Einrichtung auch so bestätigt.
Von Beschwerden seitens der Anwohnerinnen und Anwohner hat die
GWG keine Kenntnis. Sowohl aufgrund des Ortstermins am 3.12.2019 als auch aufgrund weiterer Begehungen kann die GWG ein negatives Erscheinungsbild des Vorgartenbereiches durch extreme Dauerverschmutzung oder Müllberge nicht bestätigt werden.
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Beseitigung der Berberitzenhecke an der Gehwegkante und des Strauchbewuchses im Vorgartenbereich ist eine gute soziale Kontrolle dieses Bereiches durch die Einrichtung möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.