Beamtinnen und Beamte der Landeshauptstadt München, die beispielsweise in Bürgerbüros oder in Sozialbürgerhäusern eingesetzt sind, sollen künftig in den Genuss eines Arbeitsmarktzuschlags kommen. Das Personal- und Organisationsreferat (POR) hat in mehreren Verhandlungs- runden mit dem Freistaat Bayern eine rechtssichere Lösung gefunden, die im Februar 2020 dem Stadtrat vorgeschlagen werden soll.
Die Personalsituation in den Bereichen der Stadtverwaltung mit intensivem Parteiverkehr ist seit Jahren angespannt. Der Fachkräftemangel macht sich hier besonders bemerkbar. Für Tarifbeschäftigte im intensiven Parteiverkehr hat der Stadtrat bereits im Dezember die erforderlichen Weichen gestellt. Diese Personengruppe erhält künftig eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200 Euro pro Monat. Diese Zulage wurde aufgrund einer Entscheidung des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) im Juli 2019 ermöglicht. Allerdings konnten die Beamtinnen und Beamten in diese Entscheidung nicht mit einbezogen werden.
In mehreren Verhandlungsrunden, die auf Initiative von Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich zustande kamen, wurde nun zusammen mit dem Freistaat Bayern ein Durchbruch erzielt. An diesen Runden waren unter anderem der Bayerische Städtetag, die Stadt Nürnberg und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beteiligt. Zudem hat der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags den notwendigen politischen Impuls für die nun gefundene Lösung gegeben.
Diese sieht vor, dass Beamtinnen und Beamten, die im intensiven Parteiverkehr tätig sind, auf Basis von Artikel 60 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) ein „Arbeitsmarktzuschlag“ gezahlt werden darf. Für die Bemühungen, die sich zuspitzende Personalsituation in Dienststellen (Fluktuation) mit intensivem Parteiverkehr, abzumildern, stellt dieser nun mögliche Zuschlag einen spürbaren Erfolg dar.
Das POR wird dem Stadtrat im Februar nun einen Grundsatzbeschluss vorlegen, der die Zahlung dieses Arbeitsmarktzuschlages sowie die notwendige Finanzierung (Budget etwa 600.000 Euro im Jahr) regelt. Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die künftig vom Zuschlag profitieren werden, wird derzeit ermittelt. Nach ersten Schätzungen werden es rund 500 sein.
Dazu Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich: „Es freut mich sehr, dass wir für diese Problematik, die uns in der Landeshauptstadt schon seit vielen Jahren beschäftigt, nun eine tragfähige und rechtssichere Lösung gefunden haben. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Vertreterinnen und Vertretern des Freistaats Bayern, für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Für die Kolleginnen und Kollegen, die Beamtinnen und Beamten, die in Dienststellen mit intensivem Parteiverkehr tätig sind, ist dieser finanzieller Anreiz eine wirklich erfreuliche Nachricht. Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. dem Fahrtkostenzuschuss, kann dieser Zuschlag dazu beitragen, die Parteiverkehrsbereiche attraktiver zu machen und die Personalsituation vor Ort wieder zu verbessern.“