Zwischennutzungskonzept für den Hanns-Seidel-Platz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Renate Kurzdörfer, Christian Müller, Heide Rieke und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 8.1.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 8.1.2020 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird beauftragt, umgehend in Abstimmung mit den Bauträgern, den beteiligten Referaten und dem örtlichen Bezirksausschuss ein Zwischennutzungskonzept für die freien Baufelder des Hanns-Seidel-Platzes zu entwickeln. Die bereits vorliegenden Vorschläge einer Bauträgerin sind in dieses Konzept einzubeziehen. Die Zwischennutzung soll bis zur Realisierung der sog. Nordparzelle soziale und kulturelle Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks anbieten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 8.1.2020 teilt das Baureferat, nach Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Kommunalreferat, aber Folgendes mit:
Gemeinsam mit dem Kommunalreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden bereits die Rahmenbedingungen für ein Interims- konzept geprüft. In Frage kommen, in Abstimmung mit dem Kommunalreferat, die Fläche des Baufeldes für u.a. das zukünftige Bürger- und Kulturzentrum und die zukünftig anschließende, öffentliche Platzfläche. Derzeit sind diese Flächen mit der Baustelleneinrichtung für die örtlichen Bauvorhaben der GEWOFAG und der Perlach Plaza GmbH besetzt. Eine Räumung der Flächen ist laut Perlach Plaza GmbH ab 2023 vorgesehen, so dass ab diesem Zeitpunkt die Flächen für eine Zwischennutzung zur Verfügung stehen würden.Aktuell wird durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Baureferat auch untersucht, ob eine Zwischennutzung im Rahmen des zukünftigen Städtebauförderprogramms für Neuperlach durchgeführt und finanziert werden kann.
Die tatsächlichen Nutzungen für eine Interimsbespielung der Flächen soll dann in enger Abstimmung mit dem Bezirksausschuss und der Bürgerschaft erfolgen. Die vorliegenden Vorschläge der Bauträgerin sind dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Die Bauträgerin wird in die weiteren Abstimmungen mit einbezogen.
Sobald ein abgestimmtes Zwischennutzungskonzept entwickelt ist, wird das Konzept dem Stadtrat mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen zum Beschluss vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.