Aus Respekt vor dem Künstler – Di-Lasso-Denkmal wiederherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 1.7.2020
Antwort Kulturreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen den Rückbau der Erinnerungsstätte für Michael Jackson am Orlando di Lasso Denkmal am Promenadeplatz. Das Denkmal liegt nicht in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München, sondern beim Freistaat Bayern.
Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag hatten Sie formuliert:
„Das durch Anhänger des verstorbenen Sängers Michael Jackson, als Gedenkstätte zu dessen Ehren, zweckentfremdete Denkmal Orlando di Lassos, wird wieder in seinen vorherigen Zustand zurückversetzt. Die Stadtverwaltung prüft, ob für die Anhänger des sogenannten ‚King of Pop‘ Michael Jackson, an anderer Stelle Raum für eine öffentliche Gedenkstätte bereitgestellt werden kann.“
Zu Ihrem Antrag vom 01.07.2020 kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:
Generell setzt sich die Landeshauptstadt München für eine Erinnerungskultur im öffentlichen Raum ein, die von Diversität, Teilhabe und demokratischer Offenheit geprägt ist. Dessen ungeachtet kann die Landeshauptstadt München keine Aussage über ein Denkmal und seine Nutzung treffen, das außerhalb ihrer Zuständigkeit liegt. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich in Belangen des Orlando di Lasso Denkmals an das zuständige Staatliche Bauamt München 1, Peter-Auzinger-Straße 10, 81547 München zu wenden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.