Tablet-Leihgeräte mit mobilem Internet für bedürftige Schülerinnen und Schüler
Antrag Stadtrats-Mitglieder Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt – Fraktion) und Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Marion Lüttig, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 9.6.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 09.06.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, an Münchner Schulen Tablet-Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler aus Haushalten ohne WLAN- bzw. Internetanschluss sowie aus Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung zu stellen. Diese sollen auch über eine Mobilfunkoption verfügen und neben einer WLAN-Verbindung auch eine LTE-Verbindung aufbauen können.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport hat auf den Ausbruch der Corona-Pandemie sehr schnell reagiert und in Abstimmung mit der LHM Services GmbH entschieden, für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler an Münchner Schulen 6.000 vorkonfigurierte Tablets leihweise zur Verfügung zu stellen, um ein Homeschooling zu ermöglichen. Aufgrund der Dringlichkeit wurden bereits im Mai 2020 an alle Schulen mit Bedarf an Leihtablets für bedürftige Schülerinnen und Schüler 2.000 iPads verteilt. Bei diesen Geräten handelte es sich um WLAN-Tablets. Seit Juni 2020 wurden von der LHM Services GmbH weitere 4.000 Tablets, von denen 2.000 Stück mit SIM-Karten zum mobilen Internetzugriff versehen sind, an die Schulen verteilt. Das Referat für Bildung und Sport erstellte in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München einen Kriterienkatalog für die Verteilung. Dabei wurden vor allem die Schulen in den unteren Quintilen des Sozialindexes berücksichtigt.
Für die Einrichtung des Tablets und der Aktivierung der SIM-Karte wurde den Schülerinnen und Schüler mit der Verteilung der Geräte ein ausführliches Benutzerhandbuch zur Verfügung gestellt.Den Lehrkräften wurde vom Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement ein Online-Seminar angeboten, in dem
über den Umgang (Ersteinrichtung, Betrieb etc.) mit den Leihtablets für die Schülerinnen und Schüler informiert wurde.
Nach der Corona-Krise werden die verliehenen Tablets als gemanagte Geräte in den Schulen verwendet und eine nachhaltige pädagogische Nutzung an den Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt sichergestellt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.