Betriebsfeiern in städtischen Beteiligungsgesellschaften und für städtische Beschäftigte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Simone Burger, Haimo Liebich, Christian Müller, Heide Rieke, Jens Röver, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 25.2.2020
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Sie haben am 25.02.2020 Folgendes beantragt:
„Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, es den Beschäftigten der städtischen Eigenbetriebe zu ermöglichen, dass für Betriebsfeiern die bisher dafür angesetzte Arbeitszeit in einen Zuschuss umgewandelt werden kann, sodass die Finanzierung der Betriebsfeier auch die bisher festgelegten 20 Euro pro Person übersteigen kann. Die Finanzierung soll dann die 20 Euro plus den Wert der vom Personal eingebrachten Stun- den betragen.
Grundsätzlich soll zudem überprüft werden, ob der bisherige Zuschuss für Betriebsfeiern städtischer Beschäftigter – entsprechend in den Eigenbetrieben – erhöht werden kann. Der jeweilige Personalrat ist an der Umsetzung entsprechend zu beteiligen.“
Die Begründung lautet:
„Gemeinschaftsveranstaltungen wie Betriebsausflüge leisten einen wichtigen Beitrag für das Betriebsklima. So möchte bspw. der AWM jährlich eine größere, abteilungsübergreifende Betriebsfeier ausrichten. Vielen Mitarbeitenden (u.a. im Wertstoffhof oder bei der städtischen Müllabfuhr) kann die Anwesenheit an städtischen Gemeinschaftsveranstaltungen nicht an- gerechnet werden, da bei ihrer Tätigkeit kein Gleitzeitsystem Anwendung findet.
Damit diesen Beschäftigten auch ein Angebot gemacht werden kann, wel- ches über den derzeitigen Zuschuss von 20 Euro pro Person hinausgeht, ist ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich für die eingebrachte Arbeitszeit zu gewähren.
Darüber hinaus erscheint es zeitgemäß, auch den städtischen Beschäftigten eine jährliche Betriebsfeier in etwas größerem Rahmen als bisher zu ermöglichen.“Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 25.02.2020 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Beschäftigte der Landeshauptstadt München, die an einer Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen, erhalten derzeit einmalig pro Kalenderjahr einen Zuschuss in Höhe von 20 Euro. Zusätzlich wird seit 01.01.2020 bei einer Teilnahme einmalig pro Kalenderjahr eine Dienst- bzw. Arbeitszeit im Umfang von maximal vier Stunden anerkannt. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die an diesem Tag keine Dienst- bzw. Arbeitspflicht besteht.
Das besoldungsrechtliche Besserstellungsverbot (Art. 91 Abs. 2 und Art. 101 BayBesG) verbietet den Kommunen ihren Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten Leistungen zu gewähren, wie sie nicht auch staatliche Beamtinnen und Beamte erhalten.
Im Bereich des Freistaats Bayern wird die jährliche Gemeinschaftsveranstaltung seit jeher regelmäßig als ganztägige dienstliche Veranstaltung abgehalten. Beschäftigte müssen daher für die Teilnahme hieran weder Urlaub noch Gleitzeitguthaben einbringen, die Veranstaltungen finden nicht erst nach Dienstende oder am Wochenende in der Freizeit statt. Die Landeshauptstadt München ist rechtlich nicht gehindert, ebenso zu verfahren.
Auch die Beibehaltung der Gewährung von Zuschüssen zur Gemeinschaftsveranstaltung ist der Landeshauptstadt München möglich. Eine frühere Rechtslage bzgl. Beamtinnen und Beamte ermöglichte auch eine Geldleistung (Art. 8 BayBesG a.F.). Da die Landeshauptstadt München inzwischen sowohl einen Zuschuss, als auch Dienst- bzw. Arbeitszeit gewährt, ist im Rahmen der Prüfung des Besserstellungsverbotes jedoch zumindest eine „Mischkalkulation“ durchzuführen. Der Spielraum für eine Erhöhung ist damit sehr begrenzt und mit der derzeitigen Regelung (Kombination aus der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 20 Euro, sowie eine Gutschrift von vier Stunden Dienst- bzw. Arbeitszeit) ausgereizt. Eine Erhöhung kann ich damit aufgrund des Besserstellungsverbotes leider nicht befürworten.
Darüber hinaus gehören die Gemeinschaftsveranstaltungen zu den freiwilligen Leistungen der Landeshauptstadt München. Bei der derzeitigen angespannten Haushaltslage wären sie daher ggf. insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.In Ihrem Antrag sprechen Sie zudem die Schwierigkeiten einer Zeitgutschrift in Bereichen mit starrer Arbeitszeit an.
Es ist nachvollziehbar, dass die Organisation des Dienstbetriebs in diesen Bereichen aufwendig ist, dies ist jedoch keine Begründung für eine Nichtgewährung. Die Regelung basiert auf den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung „Great Place to Work“ und soll der Verbesserung des Betriebsklimas, sowie der Stärkung des städtischen „Wir-Gefühls“ dienen. Es soll allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnet werden, dass bei der Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung vier Stunden auf die individuelle Arbeitszeit angerechnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob in einer flexiblen oder festen bzw. starren Arbeitszeit gearbeitet wird. Die entsprechenden stadtweiten Regelungen sind in WiLMA veröffentlicht.
Um auch den Beschäftigten in Eigenbetrieben mit Schichtplan die Anwesenheit an der Gemeinschaftsveranstaltung zu ermöglichen, kommen nur betriebsorganisatorische Maßnahmen in Betracht (zum Beispiel eine temporäre Schließung der Wertstoffhöfe oder Vertretung wegen Betriebsveranstaltung). Diese werden von einigen Eigenbetreiben auch genutzt.
Zuletzt hat auch Herr Oberbürgermeister Reiter mit Rundschreiben vom 20.03.2019 alle Referate und Eigenbetriebe aufgefordert, in diesem Sinne zu verfahren.
Die bisherige Regelung (Kombination aus der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 20 Euro, sowie eine Gutschrift von vier Stunden Dienst- bzw. Arbeitszeit) bleibt daher bestehen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.