Chaos im Kreisverwaltungsreferat?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 6.3.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 06.03.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Der Presse ist zu entnehmen (tz vom 03.03.2020), dass es in der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferates (KVR) zu chaotischen Szenen bei der Stelle für die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten kam. Seit Monaten war kein Termin zu vereinbaren. Vereinbarte Termine würden nicht eingehalten. 250 Studenten hatten sich am 3.3.2020 im Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingefunden, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlän- gern. Gegen 9.30 Uhr wurden die Studenten gebeten, das Gebäude zu verlassen, die Abteilung geschlossen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 6. März 2020 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Trifft es zu, dass es im KVR, Abteilung für die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten, seit Monaten zu keiner Terminvereinbarung kam?
Antwort:
Nein, das in der Ausländerbehörde für die Betreuung ausländischer Studierender zuständige Sachgebiet vergibt für jeden Arbeitstag Termine oder stellt Termine online zur Verfügung. Dementsprechend hat diese Arbeitsgruppe im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 6. März diesen Jahres auch insgesamt 2.978 Termine bearbeitet, davon 98 alleine am 3. März.
Frage 2:
Wurden bereits vereinbarte Termine abgesagt? Wenn ja, weshalb?
Antwort:
Bis zur pandemiebedingten (COVID-19) Schließung des Kreisverwaltungsreferats zum 16. März hat die Ausländerbehörde keine Termine abgesagt. Jeder bis zu diesem Tag vereinbarte Termin wurde bearbeitet. Es passiert jedoch regelmäßig, dass Kundinnen und Kunden einen Termin absagen oder nicht zum vereinbarten Termin erscheinen (ca. 8% der vereinbarten Termine). In diesen Fällen werden andere Kundinnen und Kunden selbst-verständlich vorgezogen. Außerdem nimmt die Ausländerbehörde aufgrund dieser Erfahrungswerte – vergleichbar der Buchungspraxis von Fluglinien – eine moderate Überbuchung der vorhandenen Terminkapazitäten vor, damit unvorhersehbar frei werdende Terminressourcen nicht ungenutzt verstreichen.
Frage 3:
Wurde am 3.3.2020 gegen 9.30 Uhr die Abteilung geschlossen und wurden die Studenten gebeten, das Gebäude zu verlassen?
Antwort:
Nein, das für ausländische Studierende zuständige Sachgebiet war an diesem Tag wie die übrige Ausländerbehörde bis zum regulären Ende des Parteiverkehrs im Dienst (18 Uhr) und arbeitete auch darüber hinaus noch zusätzliche Termine ab.
Neben Terminen, die vorab gebucht werden, bietet das für ausländische Studierende zuständige Sachgebiet auch ein Kontingent an Wartenummern für Beratungen an. Dieses Kontingent wird nach dem Beginn des Parteiverkehrs an die ausländischen Studierenden ausgereicht, bis die maximale Anzahl an möglichen Beratungsleistungen für den jeweiligen Tag ausgeschöpft ist. Das war am 03. März um 9.30 Uhr der Fall. Da das Ausländerrecht eine komplexe Rechtsmaterie darstellt, dass immer eine individuelle Einzelfallprüfung samt der von der Kundin, dem Kunden vorgelegten Unterlagen erfordert, wird für jede Beratungsleistung eine Termindauer von 15 Minuten angesetzt.
Am 3. März wurden neben den 98 Terminen 91 Beratungsgespräche durchgeführt.
Nach dem Ende der Nummernausgabe hat die zuständige Führungskraft den noch wartenden ausländischen Studierenden mehrfach in englischer und deutscher Sprache erläutert, dass dringende Fälle – vor allem ablaufende Aufenthaltstitel – noch am gleichen Tag auch ohne vorherigen Termin bearbeitet würden.
Am 3. März wurden 50 solcher zusätzlicher Fälle bearbeitet. Kundinnen und Kunden ohne dringliches Anliegen wurden gebeten, am nächsten Parteiverkehrstag vorzusprechen.
Frage 4:
Wie viele Personalstellen fehlen im KVR, Abteilung Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten? Wie wird Abhilfe geschaffen?
Antwort:
Anlässlich des zum 01. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat der Münchner Stadtrat dem für ausländische Studierende zuständigen Sachgebiet bereits mit Beschluss vom 22. Januar 2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17010) zusätzliche 4,94 Vollzeitäquivalente (befristet auf 15 Monate ab Besetzung) für die Sachbearbeitung bewilligt.
Dieser Bereich ist nunmehr mit 22,4 Vollzeitäquivalenten für Sachbearbeitungsaufgaben, von denen derzeit 10 nicht besetzt sind, ausgestattet. An der Besetzung der offenen Stellen wird mit Hochdruck gearbeitet. Sobald die offenen Stellen besetzt und die neuen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet sind, können den ausländischen Studierenden wieder ausreichend Termine angeboten werden.
Außerdem haben bis zur Pandemie bedingten (COVID-19) Schließung des Kreisverwaltungsreferats Kolleginnen und Kollegen aus anderen Organisationseinheiten der Ausländerbehörde das Studentensachgebiet unterstützt. Selbstredend mussten dafür andere Dienstkräfte die Arbeitspensen der zur Unterstützung ins Studentensachgebiet abgestellten Kolleginnen und Kollegen insoweit übernehmen, dass zumindest keine gravierenden Rückstände auflaufen.
Frage 5:
Wann können die ausländischen Studenten mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis rechnen?
Antwort:
Die Ausländerbehörde erteilt ausländischen Studierenden an jedem Arbeitstag Aufenthaltstitel, wobei Kundinnen und Kunden, deren Aufenthaltstitel in naher Zukunft ablaufen, priorisiert bedient werden. Die Ausländerbehörde schreibt diese Personen zudem aktiv an und bietet ihnen einen zeitnahen Termin zur Vorsprache an.
Da zur Unterbrechung der Infektionsketten (COVID-19) derzeit keine persönlichen Vorsprachen im Kreisverwaltungsreferat möglich sind, sendet die Ausländerbehörde den ausländischen Studierenden – abweichend von der oben geschilderten Verfahrensweise – momentan eine formlose Bescheinigung per Post zu, mit der die Fortgeltung des aktuellen Aufenthaltsrechtsbis zur weiteren Bearbeitung in der Ausländerbehörde bestätigt wird. Wenden sich ausländische Studierende per E-Mail oder über das Service-Telefon an die Ausländerbehörde wird ebenso verfahren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.