Kann die LHM Services GmbH/das RBS aus dem Digitalpakt abrufen?
Anfrage Stadträtin Sabine Bär (CSU-Fraktion) vom 30.6.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 30.06.2020 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Für die schulische IT stehen vom Staat Millionenbeträge zur Verfügung, für München ca. 60 Millionen Euro.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und der LHM Services GmbH (LHM-S) Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Warum wurde vom RBS bisher nicht aus dem Digitalpakt abgerufen?
Antwort:
Aus dem bis Mitte 2024 laufenden Programm können der Landeshauptstadt München - auf Antrag der Stadtkämmerei - insgesamt bis zu rd. 59 Millionen Euro für spezifische Schul-IT gewährt werden. Aufgrund von komplexen Förderrichtlinien, verbunden mit den umfassenden Vorgaben des Bundes ist das Beantragungsverfahren bis zur möglichen Antragstellung sowie der Mittelauszahlung ein aufwändiger wie auch langwieriger Prozess. Dies spiegelt den bayernweiten Trend wider, wonach von der Gesamtförderung in Höhe von 700 Millionen Euro - bisher nur - ein geringer Anteil abgerufen wurde.
Entsprechend dem o.g. Programm wird ausschließlich die Schul-IT gefördert, die von der Landeshauptstadt München als Sachaufwandsträgerin beschafft wird. Die Aufgabenerledigung kann gemäß Richtlinie an einen Dritten übertragen werden. Die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen durch die LHM-S ist im Sinne der Förderkritierien ein neuartiges und in den Richtlinien nicht exakt spezifiziertes Finanzierungskonstrukt. Bereits seit Jahresanfang werden daher mit dem Bayer. Kultusministerium Gespräche geführt. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass ein erster Online-Förderantrag als sog. Pilotantrag beim Freistaat Bayern eingereicht werden soll. Insofern ist in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern erst jetzt eine Förderantragstellung durch die LHM möglich. Der Pilotantrag wurde mit einem IT-Volumen von rd. 2,1 Millionen Euro am 8.7.2020 von der hierfür zuständigen Stadtkämmerei an die Regierung von Oberbayern übermittelt.
Frage 2:
Steht der bisher noch nicht erfolgte Abruf in Verbindung zur vertraglichen Situation des RBS mit der LHMS?
Antwort:
Nein. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Frage 3:
Was sind konkret die Hindernisse oder fehlenden Rahmenbedingungen dafür, dass das RBS aus dem Digitalpakt aktuell nicht abrufen kann bzw. noch keine Finanzmittel abgerufen wurden?
Antwort:
Derzeit erfolgt die Prüfung des o.g. Pilotantrages. Sobald der diesbezügliche Bescheid ergeht, werden darauf aufbauend zuerst die Förderungen für die Ausstattung der Schulen im Jahr 2019 beantragt. Die weitere Beantragung erfolgt bis 2021 nachlaufend der Beschaffung der Fördergegenstände. Die Beschaffungen ab 2021 werden Ende 2021 auf Basis einer Prognose beantragt.
Frage 4:
Besteht die Möglichkeit, dass das RBS bzw. die Schul-IT den Anspruch auf die Finanzmittel verlieren könnte, wenn die Abrufe der vollständigen Volumina nicht in 2020 erfolgen?
Antwort:
Diese Möglichkeit besteht aus heutiger Sicht nicht. Das gesamte Programm hat eine Laufzeit von Mitte 2019 bis Mitte 2024. Der eigentliche Bewilligungszeitraum endet am 30.6.2023. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt Rechtsgründe (z.B. Bestellungen, Beauftragungen bei Bauleistungen) für die Bezuschussung von zuwendungsfähigen Ausgaben geschaffen werden können. Die Verwendungsnachweise sind bis spätestens Mitte 2024 vorzulegen. Bis zum 31.12.2021 können die Förderanträge für die betreffenden Schulen gestellt werden.
Frage 5:
Das RBS soll bitte die aktuelle Situation zum Stand der Abrufe des RBS aus dem Digitalpakt rechtlich und inhaltlich konkret darstellen und dabei auch alle Probleme beim Digitalpaket für Schulen in Bezug zur vertraglichen Situation RBS und LHMS aufführen?
Antwort:
Sowohl die Landeshauptstadt München als auch die LHM-S gehen von einer Förderfähigkeit aus. Es ist geplant, im Jahr 2020 die vollständigen Förderanträge für das Jahr 2019 einzureichen. Anfang 2021 erfolgen die Förderanträge für Ausstattungen, die 2020 ausgebracht wurden. Ende 2021 sind anhand einer Prognose die Anträge für die Jahre 2022 und 2023 einzureichen, die entsprechenden Verwendungsnachweise bis spätestens 30.6.2024.