Zum neuen Schuljahr – Wie sind Münchens Schulen gerüstet für den Unterricht unter Corona-Bedingungen?
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Rathaus Umschau 166 / 2020, veröffentlicht am 01.09.2020
Zum neuen Schuljahr – Wie sind Münchens Schulen gerüstet für den Unterricht unter Corona-Bedingungen?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 21.8.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Im Antrag Nr. 20-26/A 00381 vom 21.08.2020 bitten Sie das Referat für Bildung und Sport, dass dem Stadtrat tagesaktuell berichtet wird, wie die Lage an Münchens Schulen eine Woche vor dem Beginn des neuen Schuljahres aussieht.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns die aktuelle Situation per Brief darzustellen.
Überblick zur Situation an den Schulen
Schulbeginn ist am 08.09.2020. Die Rahmenbedingungen, unter denen der Schulbetrieb wieder starten wird, hängen maßgeblich vom Infektionsgeschehen der COVID-19 Pandemie ab. Die Landeshauptstadt München setzt die Vorgaben des Freistaats Bayern – sowohl als Schulträgerin der kommunalen Schulen als auch als Sachaufwandsträgerin für alle öffentlichen Schulen in München – um.
Ziel aller Beteiligter ist es, an den Schulen einen Regelbetrieb unter bestimmten Hygieneauflagen durchzuführen. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie des sonstigen schulischen Personals steht dabei an erster Stelle. Voraussetzung für die Rückkehr zum Regelbetrieb ist deshalb, dass das Infektionsgeschehen einen solchen Schritt zulässt und die Aufhebung des Abstandsgebots aus Sicht des Infektionsschutzes vertretbar ist.
Alle Planungen für das kommende Schuljahr werden daher nach Maßgabe des Freistaats Bayern so gestaltet, dass sie verschiedene Verläufe des Infektionsgeschehens in den Blick nehmen und auch auf Veränderungen reagiert werden kann. Sollten die Infektionszahlen einen Regelbetrieb zu Schulbeginn oder zu einem anderen Zeitpunkt im Verlauf des Schuljahres nicht erlauben, werden Alternativszenarien zum Einsatz kommen. Unter Umständen kann daher eine Rückkehr zu einem System notwendig werden, bei dem sich Präsenzunterricht in der Schule mit Distanzunterricht zuHause abwechselt oder eine erneute vollständige Umstellung auf Distanz- unterricht notwendig wird.
Im Schuljahr 2020/2021 werden die bayerischen Schulen zusätzliche Förderangebote einrichten. Der Schwerpunkt der Angebote wird auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Kernfächer) liegen. Ziel ist, Schülerinnen und Schülern, bei denen die coronabedingten Einschränkungen zu besonderen Lern- bzw. Wissenslücken geführt haben, einen gelingenden Start in das Schuljahr 2020/2021 zu ermöglichen. Die Angebote werden in der Regel bis zu den Allerheiligenferien eingerichtet.
Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus
KMS IV-BS 6200 – 5.52 759 vom 16.07.2020
- Prämissen: Einhaltung Infektionsschutz, Sicherstellen von Erziehungs- und Bildungszielen, Erbringung von Leistungsnachweisen, Durchführung der Abschlussprüfung
- Szenario I: Regelbetrieb, Hygieneplan kommt, Förderangebote für Schülerinnen und Schüler, Hinweise zur Planung bei Raumbelegungen, keine mehrtägigen Schülerfahrten
- Szenario II und III: Präsenz- und Distanzunterricht im Wechsel sowie regionale/flächendeckende Schulschließungen, Vorbereitung in Konzepten - Hinweise zur Gestaltung des Distanzunterrichts
- Kommunikation mit verschiedenen Gruppen (Personalrat, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte)
KMS BS4363.0/195/1 vom 31.07.2020
- Prämisse: positives Infektionsgeschehen
- Regelbetrieb ohne Mindestabstand in festen Gruppen/im Klassenverband mit Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Mundschutz auf gesamten Schulgelände für alle verpflichtend (Ausnahme: am Platz im Klassenzimmer)
- Hygienekonzept für Pausenverkauf, Essensausgabe und Mensa durch Betreiber notwendig
- Ganztagsangebot sowie Mittagsbetreuung unterliegen den Regelungen für den Unterricht
- Konferenzen, Besprechungen und Versammlungen sind soweit möglich zu begrenzen
- Schülerbeförderung nach den geltenden Regelungen des Infektionsschutzes
- Personaleinsatz- Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen können nur mit ärztlichem Attest vom Präsenzunterricht freigestellt werden und müssen dann am Distanzunterricht teilnehmen
- Informationen zur Durchführung des Distanzunterrichts folgen
- Vorgehen bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften: Handlungsleitfaden wird derzeit erstellt
- Vorgehen bei einem bestätigten Infektionsfall: Gesundheitsamt gibt Regelungen vor
- Veranstaltungen/Schülerfahrten: keine mehrtägigen Fahrten, eintägige Veranstaltungen möglich mit Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen
- Dokumentation und Nachverfolgung von Kontakten
- Hinweise zur Ersten Hilfe
- Schulfremde Nutzung der Schulgebäude möglich nach Absprachen, wenn entsprechende Regelungen zum Infektionsschutz und Hygiene
eingehalten werden
- Anpassung der Maßnahmen an das Infektionsgeschehen
KMS II.6-BS4365.2/106 vom 20.08.2020
- Regelungen zur Schülerbeförderung: Verweise auf geltende Regelungen (bspw. Maskenpflicht)
- Möglichkeit der Entzerrung des Unterrichtsbeginns
Rahmen-Hygieneplan für Schulen
Im Einzelnen hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit KMS vom 31.07.2020 in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den für die Schulen geltenden Rahmen-Hygieneplan fortgeschrieben. Der Rahmen-Hygieneplan kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.km.bayern.de/download/23520_Rahmen-Hygieneplan-Schulen-Bayern-Stand-31.07.2020.pdf.
Demnach sieht der Freistaat Bayern „ein zentral gesteuertes, bayernweit einheitliches Vorgehen, wie es bei den landesweiten Schulschließungen Mitte März bzw. bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs angewandt worden ist, [...] nur für den Fall einer landesweiten „zweiten Welle“ als erforderlich an. Vielmehr sind die Maßnahmen jeweils am lokalen bzw. regionalen Infektionsgeschehen auszurichten.“Die einzelnen Schulen entwickeln auf der Basis des verbindlichen Rahmen-Hygieneplans eigene Hygienepläne, die insbesondere auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Landeshauptstadt München hält sich hinsichtlich der Hygienekonzepte in ihren eigenen städtischen Schulen selbstverständlich strikt an die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Landeshauptstadt München ist darüber hinaus als Sachaufwandsträgerin für alle öffentlichen Schulen dafür verantwortlich, den erforderlichen Schulraum und die benötigte Ausstattung zur Verfügung zu stellen (Flüssigseife, Einmal-Handtücher, Erhöhung des Reinigungsintervalls u.ä.).
Regelbetrieb gemäß Rahmen-Hygieneplan
Im Regelbetrieb legt der Rahmen-Hygieneplan folgende Vorgaben fest:
„Die Aufnahme der Beschulung in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand von 1,5 Meter ist nur bei strikter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen umsetzbar.“
Konkretisierend wird festgehalten: „Soweit die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin positiv ist, kann im Rahmen des Unterrichtsbetriebs im regulären Klassen- und Kursverband sowie bei der Betreuung von Gruppen mit fester Zusammensetzung (z. B. im Ganztag) auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassen- bzw. Lerngruppenverbands verzichtet werden. Es ist somit ein Unterricht in der regulären Klassenstärke möglich; eine Reduzierung der Klassenstärke – wie im Hygieneplan für das Schuljahr 2019/2020 vorgesehen – muss im Regelbetrieb nicht mehr erfolgen, vorhandene räumliche und personelle Kapazitäten können jedoch genutzt werden.“
Außerhalb des Unterrichts ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, z.B. auf den Fluren, in Treppenhäusern, beim Pausenverkauf und im Sanitärbereich, sowie bei Konferenzen, im Lehrerzimmer, bei Besprechungen und Versammlungen. Zudem ist es auf dem Schulgelände grundsätzlich für alle Personen verpflichtend, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Darüber hinaus werden weitere Vorgaben zu Hygienemaßnahmen gemacht. Beispielsweise im Bereich der persönlichen Hygiene regelmäßiges Händewaschen, Abstand halten, Einhalten der Husten- und Nießetikette, Vermeidung des Berührens von Auge, Nase, Mund. Im Bereich der Raumhygiene wird regelmäßiges, intensives Lüften (Stoßlüften oder Querlüften) vorgeschrieben sowie regelmäßige Reinigung. Die Landes-hauptstadt München führt hier die bereits im Frühjahr eingeführte tägliche Reinigung aller Schulräume fort. Zudem wird auf die Ausstattung aller Waschgelegenheiten mit Seife mit Papierhandtüchern bzw. Handtuchrollen geachtet sowie die Feuchttücher o.ä. für Zwischenreinigungen der Oberflächen zur Verfügung gestellt.
Weiteres Vorgehen
Für die Einschätzung des Infektionsgeschehens sieht der Rahmen-Hygieneplan vier Stufen vor, an denen die Form des Unterrichts ausgerichtet werden muss.
Ausweislich der Pressekonferenz nach dem gemeinsamen Gespräch des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder mit Kultusminister Professor Dr. Michael Piazolo sowie Vertretern der Verbände vom 31.08.2020 werden die Regelungen nochmals kurzfristig angepasst. Demnach wurde in diesem gemeinsamen Gespräch vereinbart, dass an den ersten neun Schultagen eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen weiterführenden Schulen (ab Betreten des Schulgeländes; auch im Unterricht) festgelegt wird.
Die genauen Festlegungen müssen zunächst abgewartet werden. Das Referat für Bildung und Sport rechnet mit einer Veröffentlichung bis Ende dieser Woche. Die Schulen sollen möglichst am 03.09.2020 über die für den Schulstart geltenden Rahmenbedingungen informiert werden.
Nach Mitteilung des Referats für Gesundheit und Umwelt ist die Entwicklung des COVID-19-Infektionsgeschehens weiterhin dynamisch. Seit Kalenderwoche 30 wird ein Anstieg der Infektionszahlen beobachtet, der zu einem erheblichen Anteil auf Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer zurückzuführen ist, aber auch auf eine erhöhte Ansteckungsrate in der genuinen Bevölkerung. Ebenfalls beobachtet werden Ausbrüche in unterschiedlichen Kontexten. Der Anstieg muss unterbrochen werden, um eine weitere Verschärfung der Situation unbedingt zu vermeiden.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Schulen vor den Sommerferien aufgefordert, Konzepte zu entwickeln, die eine pädagogisch wirkungsvolle Beschulung der Schülerinnen und Schüler auch dann ermöglichen, wenn wegen einer erhöhten Infektionsrisiko-Situation wieder Wechselunterricht bis hin zum vollständigen Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erforderlich ist. Hierzu gehört beispielsweise auch die Möglichkeit, durch Verschiebung des Unterrichtsbeginns dasInfektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV zu senken, da so die gemeinsame Nutzung des ÖPNV von Berufspendlern und Schülerinnen und Schülern entzerrt wird. Die Münchner Schulen haben dabei ihre Erfahrungen seit März in die aktuellen Planungen einfließen lassen.
IT-Ausstattung an den Einrichtungen
Im Auftrag des Referats für Bildung und Sport arbeitet die LHM Services GmbH mit Hochdruck daran, einen industrienahen Standard an IT- und Telekommunikationsleistungen an den Münchner Bildungseinrichtungen zu etablieren. Aufbauend auf der breitbandigen Internetanbindung werden eine zentrale Rechenzentrumsinfrastruktur aufgebaut und alle Schulen flächendeckend mit WLAN ausgeleuchtet. Lehrkräfte werden zudem für das orts- und zeitunabhängige Arbeiten mit persönlichen mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Umsetzung und Meilensteinplanung hierzu ist in der Beschlussvorlage „Digitale Bildungsinfrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Anmeldung der Mittel 2021 ff. (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00531), die am 1. Juli 2020 in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses mit dem IT-Ausschuss einstimmig beschlossen wurde, dargestellt. Demnach erfolgt die Pilotierung der neuen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Bildungseinrichtungen ab dem vierten Quartal 2020. Der Rollout startet ab dem zweiten Quartal 2021.
Durch die Covid-19-bedingten Einschränkungen des regulären Schulunterrichts war nun allerdings auch eine kurzfristige Antwort auf die veränderten Rahmenbedingungen erforderlich. Um die Arbeitsfähigkeit der Schulen in dieser Ausnahmesituation sicherzustellen, haben das Referat für Bildung und Sport und die LHM Services GmbH kurzfristig ein erweitertes Service- und Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt. Die Lernplattform Microsoft Teams for Education wurde für den virtuellen Unterricht bereitgestellt. Das Tool ermöglicht insbesondere die Organisation virtueller Klassenräume, den Dokumentenaustausch und die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Flankiert wird die Bereitstellung durch einen wirksam konzipierten Service und die zielgerichtete Anwenderqualifizierung. Insgesamt haben im Schuljahr 2019/20 etwa 200 Schulen das Angebot in Anspruch genommen, über 110.000 Accounts wurden angelegt und (service-)technisch betreut. 300 Schulungsteilnehmende aus 150 Schulen wurden an 50 Schulungsterminen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult. Bezüglich der landesweiten Umsetzung konnte die LHM Services GmbH darüber hinaus das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beratend unterstützen.
Abbildung 1: Anzahl an Schulen, die MS Teams for Education nutzen; differenziert nach Schularten
Abbildung 2: Prozentualer Anteil der Schulen, die MS Teams for Education nutzen; differenziert nach Schularten
Zudem haben das Referat für Bildung und Sport und die LHM Services GmbH mit Beginn der Covid-19-Pandemie sehr schnell entschieden, für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler an Münchner Schulen 6.000 vorkonfigurierte Tablets leihweise zur Verfügung zu stellen, um das Homeschooling möglichst allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Im Herbst diesen Jahres werden mindestens weitere 2.000 Tablets, von denen 75 Prozent mit SIM-Karten zum mobilen Internetzugriff versehen sind, an die allgemeinen und beruflichen Schulen verteilt. Die Geräte werden durch das Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) vollständig refinanziert. Das Referat für Bildung und Sport wird ergänzend im September mit den Schulen weitere Bedarfe an benötigen IT-Geräten ermitteln, so dass die Schulen weitere benötigte IT-Ausstattung schnellstmöglich erhalten können.
Während die beruflichen Schulen weitgehend umfänglich mit WLAN ausgestattet sind, ist das M-WLAN an den allgemeinbildenden Schulen nur ingeringem Umfang ausgebaut. Das Pilotprojekt der LHM Services GmbH – gemäß Beschluss „WLAN-Infrastruktur an Münchner Bildungseinrichtungen – Serviceentwicklung und -pilotierung an ausgewählten Schulen“ (Vollversammlung vom 24.10.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12770) – mit dem Ziel der Vollausleuchtung von zehn Schulen ist hierbei weitgehend abgeschlossen. Ab Oktober 2020 erfolgt die nächste Ausbaustufe des „m-bildung WLAN“ an weiteren ausgewählten pädagogischen Einrichtungen an verschiedenen Campusstandorten im Stadtgebiet. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Pilotierung und abhängig von den baulichen Voraussetzungen werden die Einrichtungen dann entsprechend flächendeckend mit dem „m-bildung WLAN“ ausgeleuchtet. Dieser Schritt ist eine wichtige Voraussetzung für die Implementierung der neuen pädagogischen IT an den Bildungseinrichtungen, jedoch für die Durchführung von Distanzunterricht nicht Voraussetzung.
Bis dahin sind das Referat für Bildung und Sport und die LHM Services GmbH stets um schulbezogene Zwischenlösungen bemüht. Aktuell wird z. B. geprüft, ob und unter welchen insbesondere wirtschaftlichen Gesichtspunkten mobile WLAN-Router eingesetzt werden können.
Bezüglich der für den virtuellen Unterricht vorteilhaften Kamerafunktion der Endgeräte erschwert aus heutiger Perspektive die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung, insbesondere aus Datenschutzgründen auf integrierte Kameras zu verzichten, die Umsetzung des Homeschoolings. Diese Entscheidung wurde mittlerweile aufgehoben. Dennoch ist die Nutzung der bestehenden Geräte (ohne Kamera) entsprechend des Lifecycle-Managements erforderlich. Grundsätzlich ist der virtuelle Unterricht mit den bestehenden Rechnern, externen Kameras und Headsets möglich. Bezüglich externer Kameras und Headsets erschwerten die Covid-19-bedingten Lieferengpässe vor den Sommerferien die Situation. Derzeit gibt es keine Lieferengpässe mehr. Die LHM Services GmbH hat den Schulen im Rahmen der Beschaffungsmöglichkeiten zeitnah Kameras und Headsets in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen, dies erfolgt auch weiterhin. In der Zeit der Lieferengpässe können die bestehenden pädagogischen Rechner (oder Tablets) und Dokumentenkameras mit integrierter Mikrofon-Funktion als alternative Möglichkeit zur Bild- und Sprachübertragung genutzt werden. Für die Tonausgabe können externe Boxen bzw. Beamer genutzt werden. Entsprechende Anleitungen hat die LHM Services GmbH den Schulen zur Verfügung gestellt.Der virtuelle Unterricht ist abhängig der unterschiedlichen Unterrichtsszenarien im neuen Schuljahr – aufbauend auf der bereits vorhandenen flächendeckenden Breitbandanbindung der Münchner Schulen – durch die temporäre Bereitstellung von MS Teams for Education sowie der bestehenden Hardware zur Bild-, Sprach- und Tonübertragung grundsätzlich sichergestellt. MS Teams for Education und die begleitenden Services stehen den Schulen auch im Schuljahr 2020/21 zur Verfügung. Vorbehaltlich nicht auszuschließender Veränderungen in Bezug auf die Vorgaben der Datenschutzbehörden soll das Tool bis zur Bereitstellung der dauerhaften und passgenauen Kommunikations- und Kollaborationsplattform durch die LHM Services GmbH genutzt werden können.
An den Schulstandorten, an denen die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, prüft die LHM Services GmbH die Umsetzung adäquater Zwischen- bzw. Übergangslösungen, die vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sinnvoll und realisierbar sind.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.