Naheinkaufsmöglichkeit in der Aubinger Heimag-Siedlung erhalten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 25.2.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag vom 25.02.2020 führten Sie aus, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, im Ortskern von Aubing nach der Schließung des Rewe in jedem Fall eine Naheinkaufsmöglichkeit zu erhalten. Wenn sich kein kommerzieller Anbieter findet, soll ein soziales Projekt die Aufgabe übernehmen.
Als Begründung legten Sie dar, dass der Rewe-Laden in der Ubostraße zum 30.04.2020 schließen soll. Damit verliert der Ortskern von Aubing die letzte „Naheinkaufsmöglichkeit“. Die Bewohner im Ortskern, ganz besonders jene in der Heimag-Siedlung, sind damit ohne Einkaufsmöglichkeit im Nahbereich. Gerade für ältere Menschen und Münchnerinnen und Münchner ohne Kfz sind alternative Einkaufsmöglichkeiten nicht oder nur sehr schwer erreichbar. Die Stadtverwaltung muss deshalb so schnell wie möglich eine Lösung finden, im Bedarfsfall auch mit einem sozialen/geförderten Projekt.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Planung und Gestaltung der Nahversorgung im Stadtbezirk Aubing betreffen laufende Angelegenheiten, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO uns § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegen. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher erlaube ich mir, Ihren Antrag im Folgenden als Brief zu beantworten. Das Antwortschreiben ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.
Die Schließung des REWE-Marktes in der Ubostraße 61 zum 30.04.2020 ist bereits sowohl im Referat für Arbeit und Wirtschaft als auch im Referat für Stadtplanung und Bauordnung thematisiert worden.
Unter Berücksichtigung der Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob Siedlungsteile ausreichend mit Lebensmitteln versorgt sind, wurde durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft festgestellt, dass auch weiterhin eine gute Nahversorgung gegeben sein wird. Neben dem Lidl Discounter in der Bergsonstraße 147 steht ein Edeka Supermarkt in der Colmdorfstraße 27 als Einkaufsoptionen zur Verfügung. Des Weiteren wird derzeit die Geneh-migungsfähigkeit eines Supermarktes in der Aubing-Ost-Straße 1 geprüft. Der entsprechende Vorbescheidsantrag wurde bereits Ende Oktober 2019 eingereicht. Aktuell werden dazu Stellungnahmen betroffener Fachstellen eingeholt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft begrüßt das Vorhaben und wird sich für dessen Umsetzung aussprechen.
Darüber hinaus hat das Stadtteilmanagement Aubing – Neuaubing – Westkreuz vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Auftrag erhalten, mit den Flächeneigentümern der Ubostraße 61 in Kontakt zu treten und die Eigentümer bei der Suche nach einem neuen Lebensmitteleinzelhändler nach Bedarf zu unterstützen.
Nach Auskunft des Stadtteilmanagements möchten die Eigentümer die Fläche weiterhin als Standort für den Lebensmitteleinzelhandel beibehalten und führen aktuell Gespräche mit zwei daran interessierten Vollsortimentern. Wann eine neue Eröffnung erfolgen kann ist derzeit jedoch noch offen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet wurde. Ihren Antrag darf ich somit als erledigt betrachten.