Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führen auch bei den Gesundheitsuntersuchungen zur Einschulung ab September zu Änderungen. Wie in jedem Jahr erhalten alle Familien, deren Kinder im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, zum Schulbeginn ein Informationsschreiben des Referats für Umwelt und Gesundheit (RGU) anlässlich der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung. Falls die Vorsorgeuntersuchung U9 bei den Kindern nachweislich bereits durchgeführt wurde, kann den Familien in diesem Jahr die notwendige Schulbescheinigung auch ohne eine weitere Untersuchung im RGU ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der durchgeführten U9 Vorsorgeuntersuchung und des aktuellen Impfstatus. Die Eltern schicken dem RGU dazu eine Kopie des Gelben Heftes und des Impfbuches per Brief oder E-Mail. Details sind im Informationsschreiben erläutert.
Sollte die Vorsorgeuntersuchung U9 fehlen, ergeben sich besondere Umstände im Einzelfall oder ist dies der besondere Wunsch der Eltern, erfolgt eine Untersuchung im RGU unter Einhaltung der aktuellen hygienischen Standards.
Auch die reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung, die die jüngeren Kinder im vorletzten Kindergartenjahr betrifft, wird − je nach aktuellem Infektionsgeschehen − weitergeführt. Alle Eltern und sorgeberechtigten Personen bekommen die für ihr Kind zutreffenden Informationen und gegebenenfalls Einladungen rechtzeitig per Post zugesandt.
Das Einschulteam im Referat für Gesundheit und Umwelt unterstützt die Eltern und Personensorgeberechtigten gerne auch telefonisch bei Fragen zur Gesundheit, Entwicklung und Einschulung ihres Kindes.
Mehr Informationen gibt es unter muenchen.de/rgu oder unter der Telefonnummer 233-96363 (Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 13.30 bis 15 Uhr).