München Seen werden hundefreundlicher I – Hunde-Badesaison von Oktober bis Mai München Seen werden hundefreundlicher II – Bereiche im Riemer See für Hunde freigeben
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 4.2.2020
Bademöglichkeiten für Hunde im Riemer See
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 4.2.2020
Antwort Baureferat:
Da Ihre o.g. Stadtratsanträge thematische Überschneidungen aufweisen, erlauben wir uns, diese mit einem gemeinsamen Antwortschreiben zu beantworten.
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Sie haben am 4.2.2020 Folgendes beantragt: „Hunde dürfen außerhalb der Badesaison, also beispielsweise vom 1. Oktober bis 30. April, Bereiche in allen Badeseen im Münchner Stadtgebiet betreten. Dabei ist zu beachten, dass Vögel und andere Wildtiere nicht beeinträchtigt werden. Schützenswerte Schilf- und Röhricht-Bereiche sollten weiterhin den Wildtieren vorbehalten bleiben.“
Des Weiteren haben Sie beantragt: „Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit Vertretern des örtlichen Bezirksausschusses Trudering-Riem, interessierten Tierbesitzern, Vogelschutzverbänden und dem Tierschutzverein, welche Bereiche im Riemer See für Hunde zugänglich gemacht werden können. Bauliche Veränderungen wie die Neuanlage eines Überlaufbeckens als Bademöglichkeit für Hunde oder das Entfernen der Hundeverbots-Poller an den bestehenden Überlaufbecken sind zu prüfen. Dabei soll auch auf die Bedürfnisse der im Riemer See lebenden Wildtiere – insbesondere der brütenden Wildvögel – eingegangen werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Er-ledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Des Weiteren haben Sie, ebenfalls am 4.2.2020, beantragt: „Die Verwal- tung wird gebeten darzustellen, welche Bademöglichkeiten für Hunde im Erholungspark Riem zur Verfügung gestellt werden können und welcher Bereich im Riemer See Hunden zugänglich gemacht werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Wir teilen Ihnen Folgendes mit:
Derzeit gibt es zwar kein grundsätzliches Badeverbot von Hunden in den Badeseen. Jedoch ist die Zugänglichkeit zu den Seen über die angrenzenden Grünflächen kaum möglich. Diese unterliegen der Grünanlagensatzung. Laut Grünanlagensatzung ist es untersagt, Hunde in Bade- und Liegebereichen der Freibadegelände, in Zieranlagen und Biotopflächen mitzuführen oder frei laufen zu lassen. Diese Regelung gilt ganzjährig. Der Feldmochinger See sowie der Langwieder See und Lußsee befinden sich darüber hinaus jeweils in einem Landschaftsschutzgebiet.
Das Baureferat hat das Referat für Gesundheit und Umwelt, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Stellungnahme bezüglich der Frage, ob Hunden das Baden in den Münchner Badeseen ermöglicht werden sollte, gebeten.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt mit:
„Während beim Baden von Hunden während der Badesaison erhebliche hygienische Bedenken bestehen, schätzt das RGU ein Baden von Hunden in den Münchner Seen außerhalb der Badesaison grundsätzlich als hygienisch unbedenklich ein. Dennoch ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass weitere Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Aufenthalts von Hunden auf ganzjährig genutzten Grünanlagen um die Münchner Badeseen dazu führen können, dass Verschmutzungen der Liege- und Spielflächen durch Hundekot zunehmen.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, teilt Folgendes mit:
„… Gerade in den Monaten von Oktober bis Mai sind in München und Umgebung viele Wasservögel als rastende Zugvögel oder Wintergäste anwesend, darunter auch seltene und gefährdete Arten, die meist auch störungsempfindlich sind. Hinzu kommt, dass viele dieser Arten auch die offenen Wasserflächen und Ufer ohne Röhrichtgürtel aufsuchen. Eine Frei-gabe der Badegewässer für das Baden von Hunden in dieser Zeit würde diese Wasservögel nachhaltig stören. Dies gilt insbesondere dann, wenn die aufgescheuchten Vögel in ein benachbartes Gewässer ausweichen und dort erneut gestört werden....
Deshalb wird die Freigabe der Badegewässer für Hunde in den Monaten von Oktober bis Mai aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet.“
Das Baureferat hat zusätzlich den Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe München um Stellungnahme bezüglich der Frage, welche Bereiche im Riemer See für Hunde zugänglich gemacht werden können, gebeten.
Der Landesbund für Vogelschutz teilt hierzu Folgendes mit:
„… Relativ wenig genutzt werden die Bereiche um die stark mit Wasserpflanzen bewachsenen Überlaufbecken. Die Wasserflächen in diesem Bereich werden gar nicht von Badenden genutzt.
Für die Vogelwelt hat diese Art der relativ extensiven Nutzung erstaunlich positive Möglichkeiten eröffnet. Im Frühjahr und Herbst trifft man, vor allem bei kaltem und regnerischem Wetter, eine Reihe seltener und gefährdeter Zugvogelarten an. Regelmäßig sind Flussregenpfeifer zu sehen. Letztes Jahr war sensationellerweise sogar ein Austernfischer anwesend (wahrscheinlich die einzige Meldung dieses Vogels in München seit 100 Jahren). Zur Brutzeit wird der See, vor allem die Überlaufbecken, von einer Reihe von Brutvogelarten genutzt, die im Röhricht nisten.… Hunde werden täglich ausgeführt, auch bei schlechtem Wetter. Sie schwimmen dann auch und beunruhigen alle Wasservogelarten. Es ist deshalb zu erwarten, dass die Störungen für die Vogelwelt am Riemer See so stark zunehmen werden, dass dort kaum noch Vögel rasten oder brüten können. Deshalb raten wir dazu, von einer Freigabe abzusehen. Schließlich ist der Riemer See neben dem Abfanggraben das bedeutendste Wasservogel-Rast- und -Brutgebiet im östlichen Stadtgebiet. ...“
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen wird davon abgesehen, den Zugang von Hunden zu Münchner Badeseen zu fördern.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Anträge damit abschließend behandelt sind.