Sichere Laufstrecken in Münchner Parks und Grünanlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Heike Kainz, Dr. Evelyne Menges und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 3.3.2020
Antwort Baureferat:
Sie haben am 3.3.2020 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in mindestens vier städtischen Grünanlagen sichere Lauf- und Joggingstrecken anzulegen. Diese müssen bis 23 Uhr so ausgeleuchtet und überwacht werden, dass keine Angsträume entstehen. Frauen und Männer sollen auch nach Einbruch der Dun- kelheit ohne Gefahr alleine laufen gehen können.“ Ihre Begründung lautet:
„Laufen, Walken und Joggen sind als Sport sehr gesund und vor allem von jeder Frau und jedem Mann unabhängig und nach persönlichem Zeitplan leicht machbar. Jedoch gibt es immer wieder Überfälle und sexuelle Übergriffe beim Laufen, besonders auf Frauen. Es muss in der sicheren Landes- hauptstadt München möglich sein, solche Laufrunden auszuweisen, die entsprechend beleuchtet und auch überwacht werden, sei es durch den Kommunalen Sicherheitsdienst, Polizei, Kameras oder entsprechende Not- fallknöpfe. Außerdem müsste es Angaben über die Länge der Runde oder Strecke geben, damit man seine persönliche Kilometerleistung errechnen kann. Der Belag der Wege sollte nicht Asphalt, sondern Sand – und damit gelenkschonend – sein.
Zu prüfen sind: Luitpoldpark, Hirschgarten, Ostpark, Westpark, Isar, Pasin- ger Stadtpark, Siemens Sportpark etc.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.3.2020 teilt das Baureferat Folgendes mit:
In den genannten öffentlichen Grünanlagen und darüber hinaus, z.B. im Riemer Park und im Olympiapark, existieren bereits beleuchtete Wege, die zum Joggen benutzt werden können und auch genutzt werden. Darüber hinaus wird das Baureferat die Möglichkeit eines von der Wegeführung unabhängigen, attraktiven Laufparcours mit weichem, gelenkschonendem Belag als neues Angebot pilothaft im Ostpark im Rahmen des Städte-bauförderungsprogrammes „Neuperlach“ eingehend untersuchen. Dabei wird auch die Gleichstellungsstelle für Frauen eingebunden, um den unterschiedlich ausgeprägten Sicherheitswahrnehmungen von Frauen und Männern, z.B. bezüglich der Beleuchtung oder Wegeführung, gerecht zu werden. Insofern wird auf unser Schreiben vom 3.7.2019 zum Stadtrats-Antrag Nr. 14-20/A 04377 verwiesen.
Zu einer Videoüberwachung von Joggingstrecken in den genannten Grünanlagen hat das Kreisverwaltungsreferat Folgendes mitgeteilt:
„In mehreren Beschlüssen u.a. vom 11.12.2001 und 27.4.2010 hat der Kreisverwaltungsausschuss festgelegt, dass vor der Installation einer Videoüberwachung eine sehr sorgfältige Abwägung vorausgehen muss, in der die Risiken und Beeinträchtigungen der individuellen Freiheitsrechte mit den Vorteilen für die Sicherheit abzuwägen sind und darüber hinaus die Entscheidung mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München abgestimmt werden soll. Da jedoch an den hier genannten Örtlichkeiten eine derartige Kriminalitätsbelastung nicht gegeben ist, ist eine sicherheitsrechtlich begründete kommunale Videoüberwachung unverhältnismäßig.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.