Geothermie für den Campus Harlaching bereitstellen
Antrag Stadträte Dr. Reinhold Babor, Hans Podiuk und Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 28.2.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag bitten Sie die Stadtwerke München zu prüfen, ob für den Campus in Harlaching ein Anschluss zur Geothermie zur Verfügung gestellt werden kann. Für den gerade im Umbau befindlichen Campus Harlaching wäre dies eine hervorragende Möglichkeit, die Geothermie in diesem Bereich zu etablieren.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Geothermieausbau für den Campus in Harlaching fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitteilten:
„Der Ausbau des Fernwärmenetzes in den Versorgungsgebieten der SWM in Verbindung mit der Umsetzung der Fernwärmevision mit zunehmender Nutzung der Geothermie ist eine Voraussetzung zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele der Landeshauptstadt München. Grundlage der sich daraus ergebenden Fernwärmeausbaustrategie ist neben dem ökologischen Aspekt ebenfalls das Prinzip der wirtschaftlichen Betriebsführung.
Die Versorgung des Klinikums Campus Harlaching inklusive der umliegenden Kundenpotenziale wurde bereits mehrfach zu bestimmten Zeitpunkten geprüft. Diese Zeitabschnitte richteten sich bisher immer nach kommunizierten Sanierungs- und Ausbauplänen des Klinikums. Der mögliche Anschlusspunkt an das Fernwärmenetz, von dem aus auch die entsprechende Kapazität zur Versorgung aller Potenziale zur Verfügung steht, befindet sich am Beginn der Grünwalder Straße, etwa auf Höhe des Grünwalder Stadions. Von da aus beträgt die zu erstellende Länge der Versorgungsleitung etwa 3 km. Auf der Strecke bis zum Klinikum gibt es sehr wenig Kundenpotenzial – weitläufige und kleinteilige Bebauung in Verbindung mit der Pflicht zur Betriebskostenneutralität bei Umstellung auf Fernwärme. Das gesamte Kundenpotenzial inklusive Campus und Umgebung steht
aktuell in keinem Verhältnis zum Erschließungsaufwand im Sinne derwirtschaftlichen Betriebsführung durch die SWM. Konkret bedeutet das bisher für angefragte Einzelanschlüsse vom Klinikum/Campus und den umliegenden Kunden, dass diese Anschlüsse nur zu nicht marktgerechten und deshalb von den Kunden nicht akzeptierten Preisen angeboten werden konnten.
Mit der neuen Klimaschutzstrategie der LHM sowie der Festlegung, bis 2030 alle eigenen Gebäude klimaneutral zu versorgen, kann sich dieser Ansatz positiv ändern.
Wird der für die wirtschaftliche Erstellung und den Betrieb der Fernwärmeversorgungsleitung erforderliche zusätzliche Betrag, neben den gesetzlich festgelegten staatlichen Förderungen, durch Fördermittel der LHM ausgeglichen und verpflichten sich alle Eigentümer der Liegenschaften der LHM- und LHM-Tochterunternehmen im und um den Campus herum zur
kurzfristigen vollständigen Umstellung auf Fernwärme, können die SWM Anschlussangebote zu marktgerechten und für die Kunden akzeptablen Preisen erstellen. Damit wären die Voraussetzungen für eine neue Keimzelle der klimaneutralen Stadtentwicklung geschaffen.
Sofern die genannten Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere die grundsätzliche Zustimmung der Eigentümer der Liegenschaften der kommunalen Familie (Kliniken, Wohnungsbaugesellschaften), sind die SWM gerne bereit, mit den Beteiligten ein Grobkonzept zur Umsetzung zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden Zahlen und Maßnahmen bilden dann die Grundlage für ein konkretes Umsetzungsprojekt.“
Das für die Themen Klimaschutz und Energie federführende Referat für Gesundheit und Umwelt stimmt den Ausführungen der SWM zu und möchte Folgendes ergänzen:
„Im Zuge der fachgutachterlich begleiteten Erstellung eines Handlungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität im Stadtgebiet München bis 2035 wird die Frage der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Landeshauptstadt zur Forcierung des Ausbaus des im Sinne des Klimaschutzes nachhaltigen Fernwärmenetzes und der Nutzung der Geothermie behandelt und geprüft werden. Dies soll nach aktuellem Stand im ersten Halbjahr 2021 erfolgen, so dass der Maßnahmenplan bis Ende 2021 in den Stadtrat eingebracht werden kann. Erst auf dieser Basis bzw. in diesem Kontext kann die im vorliegenden Antrag aufgeworfene Thematik des Ausgleichs eines Finanzierungsdefizits im konkreten Fall geprüft werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.