Neue Sportflächen für das Max-Planck-Gymnasium
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Sven Wackermann (CSU-Fraktion) vom 3.3.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 3.3.2020 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Im Rahmen der Sanierung/Neubau des Max-Planck-Gymnasium sollen auch die Sportflächen teilweise neu gebaut werden. Insbesondere ein Allwetterplatz ist dringend notwendig.
1. Welche Pläne hat die LHM, einen Allwetterplatz für das MPG zu erstellen?
2. In wie weit können die städtischen Flächen südlich des MPG, die sogenannte Schwedenwiese, für einen Allwetterplatz verwendet werden? 3. Ist es möglich, wenn keine anderweitigen Flächen zur Verfügung stehen, den Allwetterplatz auch auf dem Dach der Sporthalle anzusiedeln?“
Das Bauprojekt des Schulneubaus an der Weinbergerstraße 29 befindet sich momentan bereits in der Entwurfsphase (Leistungsphase 3). Zu diesem Zeitpunkt sind bereits viele Planungsbestandteile im Projekt konkretisiert und nicht mehr in vollem Umfang umplanbar.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen daher Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Pläne hat die LHM, einen Allwetterplatz für das MPG zu erstellen?
Antwort:
Aktuell beinhaltet die Planung bereits Allwetterplätze (groß und klein) mit Weitsprunggruben, ein Rasenspielfeld, ein Beachvolleyballfeld mit Kugelstoßfläche und eine 110m Laufbahn.
Die Möglichkeit, einen zusätzlichen Allwetterplatz zu realisieren, wurde im Verlauf des Bauprojekts geprüft. Es wurden mögliche Standorte benannt und die Realisierungsmöglichkeiten überprüft. Eine Umsetzung wäre nur unter erheblichen Einschnitten in anderen Bereichen der schulischen Infrastruktur denkbar gewesen, was insofern auch zu einer Unausgewogenheit geführt hätte.
Frage 2:
Inwieweit können die städtischen Flächen südlich des MPG, die sogenannte Schwedenwiese, für einen Allwetterplatz verwendet werden?
Antwort:
Die Schwedenwiese ist als Grünanlage der Öffentlichkeit gewidmet und sollte aufgrund des unerlässlichen Bedarfs an Allgemeinflächen auch dem Allgemeingebrauch nicht entzogen werden. Eine partielle und zeitlich begrenzte Mitnutzung durch die Schule während der Bauzeit würde dem Widmungszweck grundsätzlich nicht entgegenstehen und könnte im Einvernehmen mit dem für Grünanlagen verantwortlichen Baureferat durchaus sichergestellt werden.
Frage 3:
Ist es möglich, wenn keine anderweitigen Flächen zur Verfügung stehen, den Allwetterplatz auch auf dem Dach der Sporthalle anzusiedeln?
Antwort:
Das Thema eines zusätzlichen Allwetterplatzes hatte sich erst im Verlauf der Planungen durch neue Standards im Sportbereich ergeben. Die neu zu bauende Sporthalle ist im Projekt bereits so weit geplant, dass diese Variante eine komplette Umplanung/Neuplanung der Sporthalle mit sich bringen würde, um insbesondere die statischen Neuanforderungen adäquat zu berücksichtigen. Dies würde, neben den erheblichen Planungskosten, eine Verzögerung des gesamten Bauprojekts um mindestens ein weiteres Jahr zur Folge haben. Daher wurde von der nachträglichen Situierung eines Allwetterplatzes auf dem Dach der Sporthalle Abstand genommen.
Um Kenntnisnahme der Antworten wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.