Nutzung von Hauptverkehrsstraßen für Baustelleneinrichtungen auf ein Mindestmaß verkürzen! Universitätsbaustelle in der Ludwigstraße als schlechtes Beispiel
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 22.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat die Nutzung von Hauptverkehrsstraßen für Baustelleneinrichtungen auf ein Mindestmaß zu verkürzen, z.B. die Universitätsbaustelle in der Ludwigstraße, zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Stra-ßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Zu Beginn großer Bauprojekte finden Besprechungen statt, im Rahmen derer der Bauherr bzw. das Ingenieurbüro das jeweilige Bauprojekt vorstellt. Hier verlangt das Kreisverwaltungsreferat grundsätzlich Verkehrszeichenpläne und Bauablaufpläne als Grundlage für die Besprechung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird vom Kreisverwaltungsreferat auch die Erforderlichkeit der Belegung von öffentlichen Verkehrsflächen geprüft. In vielen Fällen kürzen wir dabei die entsprechenden Flächen bereits erheblich gegenüber den Vorstellungen der Baufirmen ein, um einen gerechten Interessenausgleich zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, Anliegerinnen und Anlegern und Baufirmen herbeizuführen.
Um eine ungefährliche baustellenbedingte Verkehrsführung für alle Verkehrsarten gewährleisten zu können, nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende, sind mitunter – je nach Örtlichkeit – größere Restbreiten, Notwege, Überleitungen oder bedarfsgerechte Umleitungen etc. notwendig.Dem Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere von Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen, kommt eine besondere Bedeutung zu. Ein Hindernis auf einem Gehweg, das ein „Vorbeischlängeln“ oder gar Ausweichen auf die Fahrbahn notwendig macht und auf den ersten Blick harmlos wirkt, kann vor allem für Kinder eine Gefährdung darstellen und für Menschen mit Beeinträchtigungen ggf. sogar eine nicht überwindbare Barriere sein.
Für den Fahrverkehr wäre es sicherlich wünschenswert, wenn keine Fahrspur wegfallen würde, um bauen zu können. Dies ist aber auf Grund der Größe der Baumaßnahmen nicht immer durchführbar, da diese dann nicht bzw. nur mit deutlich längerer Bauzeit realisiert werden könnten. Eine Verlängerung der Bauzeit bedeutet gleichzeitig eine Verteuerung des Bauvorhabens.
Eine feste Höchstbauzeit kann auf Grund von diversen Unwägbarkeiten seitens des Kreisverwaltungsreferates nicht vorgegeben werden. Unwägbarkeiten, die auftreten können, sind u.a. Wetter, Grundwasser, Schwierigkeiten mit Handwerkern bzw. verzögerte Materiallieferungen. Diese sind weder vom Bauherrn bzw. der Baufirma noch seitens des Kreisverwaltungsreferates vorhersehbar.
Auf Grund der bereits aufgeführten Gründe, musste das Bauvorhaben Ludwigstraße 25 (Umbau Fachbibliothek Philologicum der LMU) in diesem Ausmaß und für eine relativ lange Bauzeit eingerichtet werden.
Zum Bauvorhaben Ludwigstraße 25 im Speziellen dürfen wir Folgendes ausführen:
Das Staatliche Bauamt München 2 stellte im Jahr 2015 einen Antrag auf verkehrsrechtliche Erlaubnis zum Neubau des Anwesens Ludwigstraße 25.
Damit mit den Hochbauarbeiten begonnen werden konnte, fanden in der Zeit vom 14.9.2015 bis 27.9.2015 Vorabmaßnahmen (u.a. Versetzung eines Überflurhydranten) statt.
Die Hauptbaumaßnahme begann am 28.9.2015. Die Außenfassade des Anwesens steht unter Denkmalschutz und durfte daher nicht abgerissen werden. Der übrige Gebäudekomplex wurde vollständig entkernt, abgerissen und wieder neu errichtet.
Die Dauerabsperrung von zwei Fahrspuren bei der ehemaligen Baustelle der Ludwig-Maximilians-Universität, Ludwigstraße 25, war notwendig, umdie Baustellenabwicklung realisieren zu können. Damit eine sichere Verkehrsführung für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden konnte, erfolgte der Aufbau eines Tunnelgerüstes mit einer getrennten Verkehrsführung für den Fuß- und Radverkehr. Das Tunnelgerüst war auf Grund des erhöhten Fuß- und Radverkehrsaufkommen in Universitätsnähe zwingend erforderlich.
Der komplette Kreuzungsbereich Ludwigstraße/Schellingstraße musste für die Abwicklung der Hochbaustelle ummarkiert und die Ampelmasten entsprechend versetzt werden. Auch die Verlegung der Bushaltestelle in der Schellingstraße war notwendig.
Die Genehmigung der verkehrsaufsichtlichen Erlaubnis erfolgte zunächst für ein Jahr (28.9.2015 bis 27.9.2016). Danach erfolgten jeweils Verlängerungen für ein Jahr. Die Hauptbaumaßnahme konnte im Oktober 2019 beendet werden.
Umgehend nach der Entfernung der Containerburg auf dem Geh- und Radweg vor dem Anwesen Ludwigstraße 25 wurde seitens des Kreisverwaltungsreferates, Abteilung temporäre Verkehrsanordnungen, Kontakt mit allen beteiligten Stellen (Staatliches Bauamt, Baureferat, Polizei, MVG sowie die ausführende Baufirma) aufgenommen. Hier wurde der konkrete Ablauf besprochen, um den Rückbau des Baufeldes umsetzen zu können.
Da bezüglich des Rückbaues beim Staatlichen Bauamt München 2 noch abschließender Klärungsbedarf bestand, konnte mit dem endgültigen Rückbau erst im April 2020 begonnen werden.
Die baustellenbedingte Verkehrsführung konnte aber auch sinnvoll für die parallele Durchführung von zwei Schwertransporten von Kehlheim zum Heizkraftwerk Süd als Abstellplatz genutzt werden. Die zwei Schwertransporte fanden vom 20.3.2020 bis zum 24.3.2020 und vom 24.4.2020 bis zum 27.4.2020 statt.
Die Rückbauarbeiten konnten endgültig in der Kalenderwoche 25 abgeschlossen werden und die jeweiligen Verkehrsflächen stehen der Bevölkerung seither wieder vollständig zur Verfügung.