Pasing Nymphenburg Kanal – ökologische Aufwertung – Renaturierung des Gewässerrandstreifens westlich der Nymphenburger Schlossmauer bis zur Würm
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 28.11.2019
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 28.11.2019 fordern Sie das Baureferat auf, sich mit dem Wasserwirtschaftsamt ins Benehmen zu setzen, um den Gewässerrandstreifen des Pasing-Nymphenburger-Kanals westlich der Nymphenburger Schlossmauer ökologisch aufzuwerten.
Sie beziehen Ihre Forderung auf die Ergebnisse des Runden Tisches Artenvielfalt, der im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ eingesetzt wurde. Demnach sollen Grünflächen als Lebensraum für Flora und Fauna verbessert werden.
Zudem schlagen Sie verschiedene Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen:
1. Umwandlung bisher regelmäßig gemähter Flächen in ein- bis zweischürige insektenfreundliche Blühwiesen auf ca. 50 Prozent der Fläche durch fachgerechtes Einbringen autochthonen Saatgutes
2. Schaffung einer naturnahen Saumstruktur um etwa ein Drittel des Baumbestandes durch Pflanzung autochthoner Sträucher auf mindestens vier Meter Tiefe
3. Aufwertung des nördlichen Kanalufers auf ca. der Hälfte des Uferverlaufs durch Flachwasserzonen und Ausbuchtungen
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Zu Ihrem Antrag vom 28.11.2019 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Der Pasing-Nymphenburger-Kanal ist im Eigentum der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Das Baureferat ist aufGrundlage eines seit 2004 bestehenden Vertrages für den Unterhalt der Flächen zuständig.
Als Eigentümerin der Flächen nimmt die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zu den Fragen 2 und 3 Stellung, die die Gestaltung und den möglichen Umbau des Kanalbauwerkes (inklusive der dazu gehörenden Uferböschungen und des dort stockenden Baumbestandes) betreffen.
Die Frage 1 betrifft den laufenden Unterhalt der Uferböschungen und wird deshalb vom Baureferat behandelt.
Stellungnahme der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:
„Die Punkte 2 und 3 des Antrages werden von der Bayerischen Schlösserverwaltung abgelehnt. Der Pasing-Nymphenburger-Kanal ist als Bodendenkmal (Nummer 789819) und Teilflächen (Theodor-Storm-Straße bis Meyerbeerstraße/Frauendorferstraße bis Schlosspark Nymphenburg) zusätzlich als Ensemble in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen. Der gesamte Pasing-Nymphenburger-Kanal steht als barockes Wasserbauwerk unter Denkmalschutz und ist deshalb in seiner derzeitigen Form und Ausführung zwingend zu erhalten. Darüber hinaus sprechen gegen die Bildung von Ufer-Flachwasserzonen und Kanalausbuchtungen auch die durch die Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg zu gewährleistende Ab- und Durchflusssicherheit des Wassers sowie der damit in Zusammenhang stehende Schutz der umliegenden Bebauung. Auch der Unterpflanzung der begleitenden Baumreihen mit Wildgehölzen kann aus denkmalpflegerischen Gründen nicht entsprochen werden. Eine derartig gestaltete Saumstruktur würde das bisher durchgängige, einheitliche Kanalprofil mit der begleitenden Allee vom Pasing-Nymphenburger-Kanal über den Schlosspark Nymphenburg bis hin zum Waisenhaus-Kanal beeinträchtigen und wäre eine massive Störung des historischen Erscheinungsbildes.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den historischen Schloss- park Nymphenburg und unsere Bemühungen, dort zukünftig noch mehr für den Artenschutz zu tun. Schon heute steht der Schlosspark unter Landschaftsschutz. Außerdem sind weite Teile des Parks als FFH-Gebiet eingetragen. Somit trägt der Park bereits aktiv zum Artenschutz und dem Erhalt der wildlebenden Flora und Fauna bei. Die Bayerische Schlösserverwaltung ist sich ihrer Verantwortung für den Natur- und Artenschutz bewusst und versucht, wo es möglich ist, Denkmal- und Artenschutz zusammenzubringen. In 2021 werden wir auch im Schlosspark Nymphenburg das Projekt ‚Artenschutzplus im Gartendenkmal‘ starten, eine Initiative des Bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat. Mit Hilfedieses Programms soll den wildlebenden Tieren und Pflanzen noch mehr Raum in den Gartendenkmalen gegeben werden. Derzeit laufen dafür die Vorarbeiten. In drei historischen Gärten werden im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wildlebende Pflanzen und Tiere umfassend kartiert. Diese Erfassung wird dann die Grundlage für einen verstärkten Artenschutz und mehr Biodiversität in den Gartendenkmalen bilden. Zu den drei untersuchten Gartendenkmälern zählt auch der Schlosspark Nymphenburg.“
Ein Umbau des Gewässerprofils und die Umgestaltung des Kanalufers durch Strauchpflanzungen sind aus den genannten Gründen also nicht möglich.
Ergänzend weist das Baureferat aber darauf hin, dass die beantragten Saumstrukturen im städtischen Grünzug, der direkt an den Kanal anschließt, bereits großzügig vorhanden sind. Zudem bietet der auf den Kanaluferböschungen stockende alte Baumbestand verschiedenartigste Strukturen, die für Insekten, Vögel und andere Kleinlebewesen wertvolle Habitate und Nahrungsquellen darstellen. Nicht umsonst ist diese Baumallee schon jetzt als Stadtbiotop (M 0273-002) kartiert.
Zu der in Punkt 1 beantragten Umwandlung der Kanalböschungen in insektenfreundliche Blühwiesen teilt das Baureferat Folgendes mit: Die Uferböschungen werden vom Baureferat bereits seit vielen Jahren, wie beantragt, nur zweimal jährlich gemäht.
Dadurch hat sich ohne weitere Eingriffe eine artenreiche, genau auf den Standort angepasste Vegetation entwickelt. Neben unterschiedlichen Gräserarten umfasst diese auch zahlreiche Wiesenkräuter und Hochstauden, wie z.B. Mädesüß, Wiesenhahnenfuß, Beinwell, Klee, Knoblauchrauke, verschiedene Storchschnabelarten, Wegerich, Wilde Möhre, Löwenzahn, Brennnessel sowie den Wiesenklappertopf. Letzterer trägt durch seine schmarotzende Lebensform auf natürliche Weise zu einer Reduzierung des Grasbestandes und damit zu einer Förderung der Wiesenkräuter bei. Gleiches gilt für einen Großteil der direkt am Kanal angrenzenden städtischen Wiesenflächen.
Nur ein geringer Teil dieser Wiesen wird mehrmals im Jahr gemäht und damit der Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsfläche zugänglich gemacht.
Dieses Mähkonzept ist mit dem Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing abgestimmt.Durch die derzeit praktizierte extensive Pflege wird der Intention Ihres Antrages, nämlich der Verbesserung der Grünflächen als Lebensraum für Flora und Fauna, bereits entsprochen.
Die Ansaat von Blumenwiesen oder der Austausch des gewachsenen
Oberbodens gegen nährstoffarme Substrate erscheint daher nicht nötig und nicht zielführend.
Selbstverständlich wird das Baureferat auch zukünftig die naturschutzfachliche Zielsetzung bei der Pflege der Grünflächen am Pasing-Nymphenburger-Kanal mit hoher Priorität berücksichtigen.
Das Antwortschreiben ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde sowie dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Auf die im Antrag geforderte Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes wurde mangels Zuständigkeit verzichtet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.