Erhaltungssatzung für das Univiertel (Türkenstraße)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 30.7.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 30.7.2020 an Herrn Oberbürgermeister Reiter stellten Sie den Antrag, das Planungsreferat zu beauftragen, für das Gebiet um die Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße im Univiertel der Maxvorstadt zu prüfen, ob und in welchem Umgriff die Einführung einer Erhaltungssatzung möglich ist. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Erweiterung des Erhaltungssatzungsgebietes Josephsplatz den gleichen Zweck erfüllt.
Der o.g. Antrag wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet.
Zu Ihrem Antrag vom 30.7.2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch die Schreiben vom 28.4.2020 und 28.5.2020 zu einem Antrag (Nr. 14-20/B 07668 vom 10.3.2020 ) des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 (Grünen/RL) und zu einem Antrag (Nr. 14-20/B 07665 vom 10.3.2020) des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 (SPD) mit inhaltsgleichem Tenor abschließend entsprochen wurde.
Wir dürfen daher inhaltlich auf den Text dieser Schreiben verweisen: „Das städtebauliche Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte „Milieuschutzsatzung“) zielt auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet ab, sofern dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist.
Negative städtebauliche Folgen durch eine Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind zu befürchten, wenn eine Aufwertung des Gebäudebestandes möglich bzw. wahrscheinlich („Aufwertungspotenzial“) sowie eine gewisse Gentrifizierungsdynamik erkennbar ist und die im Gebiet lebende Bevölkerung oder zumindest relevante Teilgruppen davon verdrängungsgefährdet sind („Verdrängungsgefahr“).
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.7.2019 „Erhaltungssatzungen weiterentwickeln“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 15423) wurde entschieden, dass Bereiche, die in den letzten zehn Jahren aus dem Umgriff einer Erhaltungssatzung entlassen wurden, anhand der mit dem o.g. Beschluss eingeführten neuen Indikatoren erneut geprüft werden. Die Untersuchungen sollen aufgrund ihrer Komplexität und Kleinteiligkeitim Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der jeweiligen Erhaltungssatzungsgebiete stattfinden.“
Die in allen drei Anträgen vorgeschlagenen Bereiche wurden bereits bei der Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebiets „Maxvorstadt“ im Jahr 2017 auf ihre Eignung überprüft (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07201). Die Bereiche werden entweder im größeren Umgriff des Erhaltungssatzungsgebietes „Maxvorstadt“ oder des Erhaltungssatzungsgebietes „Josephsplatz“mit untersucht werden.
Ersteres tritt bereits mit Ablauf vom 10.2.2022 außer Kraft, die turnusmä-ßige Untersuchung dazu erfolgt seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ab Mitte 2021. Letzteres tritt mit Ablauf vom 20.7.2022 außer Kraft, die turnusmäßige Untersuchung dazu erfolgt seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ab Ende 2021.
In diesem Zusammenhang wird eine Überprüfung des von Ihnen vorgeschlagenen Straßenumgriffes Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.