Bearbeitungszeit Wohngeld
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.7.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 29.7.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Für Bürgerinnen und Bürger ist der Erhalt von Wohngeld eine existenzielle Unterstützung. Wird diese nicht zeitnah ausgezahlt, können finanzielle Defizite die Folge sein. Laut eines Beschwerdebriefes wurde uns eine Bear- beitungszeit von mittlerweile 5 Monaten berichtet.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter: 1. Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Wohngeld-Antrages? 2. Welche Länge der Bearbeitungszeit ist Ihrer Meinung nach hinnehmbar? 3. Wie kann Antragstellerinnen und Antragsteller in der Genehmigungs- phase geholfen werden?“
Zu Ihrer Anfrage vom 29.7.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Wohngeld-Antrages?
Antwort:
Derzeit liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 bis 4 Monaten. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum. Dies hat mehrere Ursachen:
Zum 1.1.2020 trat die Wohngeldnovelle in Kraft. Durch die Anpassung der Parameter in der Wohngeldformel, die Anhebung der Miethöchstbeträge und die Einführung einer neuen Mietenstufe VII, in die München eingestuft wird, ist eine deutliche Steigerung der Antragszahlen insbesondere in den ersten beiden Monaten 2020 eingetreten. Seit dem Lockdown im März 2020 und damit verbundenen Zahlungsschwierigkeiten von Mieterinnen und Mieter wegen der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Anträge bis Ende Juli weiter deutlich erhöht. Im Juni wurde darüber hinaus eine Liste vom Bezirk Oberbayern übermittelt mit insgesamt 953 Fällen, die zur Antragstellung aufgefordert wurden und für die vom Bezirk Erstattung angemeldet wurde. Diese Fälle sind alle erfasst und teilweise sind die Anträge auch schon im Original eingegangen.
Zum Stichtag 31.7.2020 wurden in diesem Jahr bereits 10.514 Anträge gestellt, im Vergleich zum Vorjahr liegt eine Steigerung zum Vorjahreshalbjahr um 98 Prozent vor.Vergleich der Antragseingänge und die prozentuale Zunahme:
Diese große Menge an Anträgen, in dieser kurzen Zeit ist leider nicht zeitgerecht zu bearbeiten. Für diese Antragsspitzen ist nicht ausreichend Personalressource vorhanden.
Da das Wohngeld nicht zu dem Sozialschutzpaket der Corona-Soforthilfen zählt und die von der Regierung erlassenen Bearbeitungserleichterungen im Wohngeldgesetz nur sehr gering sind, ist die Bearbeitung insbesondere auch durch die Anträge mit Kurzarbeitergeld sehr zeitaufwändig. Im Vergleich zum SGB II oder SGB XII muss weiterhin eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Für einen im Zeitraum März 2020 bis Ende August 2020 auslaufenden Antrag muss im Gegensatz zum SGB ein Weiterleistungsantrag gestellt werden, eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Es müssen im genannten Zeitraum auch etwaige Änderungen im Wohngeld nach den gesetzlichen Regelungen rückgerechnet werden. Nur in sehr seltenen Fällen ist bei der Beantragung von Wohngeld eine vereinfachte Antragstellung wie im SGB möglich. Eine massive personelle Unterstützung wie im Jobcenter konnte im Wohngeld nicht durchgeführt werden.
Bei rückläufigem Antragseingang in den nächsten Monaten, falls keine starke Rückkehr der Corona-Auswirkungen stattfindet, Änderungen in der Organisation und den Prozessen die dann Wirkung zeigen werden und durch die fortgeschrittene Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sich die Bearbeitungszeit bis zum Ende des Jahres wieder reduzieren. Desweiteren werden ab September über die Zuschaltung von Anwärterinnen und Anwärter zusätzliche Kapazitäten zu Verfügung stehen um mehr Fälle abzuschießen.
Daneben wird dem Stadtrat in Kürze über weitere Bedarfe berichtet werden, sollten sich die Auswirkungen der Pandemie weiter verschlimmern.
Frage 2:
Welche Länge der Bearbeitungszeit ist Ihrer Meinung nach hinnehmbar?
Antwort:
Eine Bearbeitungszeit unter „normalen“ Bedingungen mit voller personeller Besetzung sollte nicht länger als 4 bis 6 Wochen bis zur Antragssichtung und Anforderung von Unterlagen dauern. In den Fällen, bei denen Unterlagen, die zur endgültigen Entscheidung nötig sind, bei den Antragstellerinnen und Antragsteller nachgefordert werden müssen, kann die Zeit bis zur Bescheiderteilung mehrere Monate dauern. Nicht selten werden von den Antragstellerinnen und Antragsteller auch Fristverlängerungen für die Vorlage der Unterlagen gewünscht.
Frage 3:
Wie kann Antragstellerinnen und Antragsteller in der Genehmigungsphase geholfen werden?
Antwort:
Wie unter Frage 1 angeführt handelt es sich bei Wohngeld nicht um eine Soforthilfe zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe in der Corona-Pandemie: Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohnraum geleistet. Falls die Mietzahlungen nicht mehr geleistet werden können, sind entweder SGB II oder SGB XII Leistungen zu beantragen, damit die Mietzahlungen sichergestellt werden können. Falls sich in diesen Fällen nur eine kleine finanzielle Unterstützung ergibt und Wohngeld vorrangig ist, kann vom anderen Leistungsträger Erstattung angemeldet werden.