Mehr Sicherheit für Fußgänger am Viktualienmarkt?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 24.7.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihrem Schreiben vom 24.7.2020 legen Sie nachfolgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Durch den neuen Radweg sowie den Fernkälteausbau am Viktualienmarkt verschärft sich die Situation für die Fußgänger sehr. Insbesondere der neue Radweg mutet eher einer Fahrradautobahn an“
Zu Ihrer Anfrage bzw. Ihren darin gestellten Einzelfragen nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Gibt es die Möglichkeit für die Fußgänger z.B. einen Zebrastreifens als sichere Querung zu schaffen?
Antwort:
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Kreisverwaltungsreferats, der Polizei, den Stadtwerken, dem planenden Ingenieurbüro und der Baufirma bestand Konsens, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“) hier nicht in Frage kommen kann. Fußgängerinnen und Fußgänger hätten mit einem Zebrastreifen Vorrang gegenüber dem Radverkehr.
Aufgrund der eingeschränkten Sicht durch die Bauzäune und Absperrungen, die zur Sicherung der Baustelle notwendig sind, bestünde die Gefahr, dass Fußgängerinnen und Fußgänger übersehen würden. Es würde zu einer nicht ungefährlichen „Scheinsicherheit“ auf Seiten des Fußgängerverkehrs führen, wenn sich die Passanten auf ihre Vorrangstellung verließen.
Da es darüber hinaus in München bisher keinen Zebrastreifen in einer vergleichbaren Situation, also ausschließlich über einen Radweg ohne Fahrbahnbezug, gibt, wäre zudem davon auszugehen, dass ein Zebrastreifen von Radfahrerinnen und Radfahrer nicht als solcher akzeptiert würde.
Vor diesem Hintergrund muss ein Zebrastreifen ausschließlich über einen Radweg als straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig beurteilt werden.
Frage 2:
Wenn nicht, gibt es diesbezüglich andere Möglichkeiten, damit auch Fußgänger auf dieser Strecke die andere Seite sicher erreichen können?
Antwort:
Zur Entschärfung der Situation wurden im o.g. Ortstermin folgende Maßnahmen festgelegt, die demnächst umgesetzt werden bzw. es bereits sind:
-Die Baustellenflächen werden deutlich verkleinert. Das Baufeld zwischen Tal und Prälat-Miller-Weg sowie das Baufeld vor dem Spielzeugmuseum werden komplett entfallen. In diesen Bereichen gelten dann wieder die bisherigen Verkehrsregelungen.
-Es wird nur noch eine Querung des Radwegs, ungefähr im Bereich des Durchgangs zum Petersplatz („Petersbergl“), geben.
-Diese Querung wird auf dem Radweg jeweils in beiden Fahrtrichtungen durch die Beschilderung mit dem Gefahrzeichen „Fußgänger kreuzen“, dem Zusatzzeichen „langsam fahren“ und einem gelbem Blinklicht gesichert. Zudem wird vor der Querung ein entsprechendes Piktogramm „Fußgänger kreuzen“ auf dem Radweg aufgebracht.
Frage 3:
Wurden die Händlerinnen und Händler des Viktualienmarktes mit in die Planungen zum Fernkälteausbau sowie der Situierung des Radweges eingebunden?
Antwort:
Sowohl das Kreisverwaltungsreferat als auch die SWM standen vor Baubeginn mit den Markthallen München in Kontakt. Auch nach Baubeginn wurden die Belange der betroffenen Händlerinnen und Händler in mehreren Vorort-Terminen fortlaufend aufgenommen und die Planungen – soweit bautechnisch möglich – entsprechend angepasst.
Frage 4:
Wie sind die Zufahrtsmöglichkeiten der Händlerinnen und Händler sowie die Warenanlieferung gesichert?
Antwort:
Die Zufahrt der Händlerinnen und Händler sowie die Warenanlieferung kann weiterhin über die Westenriederstraße, die Frauenstraße oder die Prälat-Zistl-Straße erfolgen. Ab dem o.g. Bauphasenwechsel Ende August/ Anfang September wird auch wieder die Zufahrt über den Prälat-Miller-Weg möglich sein.
Frage 5:
Wie wird den Händlerinnen und Händlern finanziell bei Einnahmeausfällen entgegengekommen?
Antwort:
Die SWM teilen hierzu mit, dass gemäß der aktuellen Regelungen in diesen Fällen keine Schadenersatzzahlungen geleistet werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.