Das Bootfahrverbot zum Befahren der Isar mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art für den Bereich ab der südlichen Stadtgrenze gleich nach der Großhesseloher Brücke bis 100 Meter nördlich der Thalkirchner Brücke wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bootfahren ist unter Beachtung der allgemeinen Gefahrenhinweise wieder möglich.
Das seit 3. April geltende Bootfahrverbot durch die Floßgasse am Marienklausensteg bleibt bis auf Weiteres bestehen. Grund hierfür ist eine Gefahrenstelle in der Floßgasse. Das Baureferat brachte neue Warnschilder vor dem Gefahrenbereich an. Diese weisen durch deutliche Hinweise wie „Wehr – Lebensgefahr“ und „Bootfahrverbot“, zusätzlich verdeutlicht durch entsprechende Piktogramme wie zum Beispiel Totenkopf, auf die Lebensgefahr am Wehr und in der Floßgasse sowie das aktuelle Bootfahrverbot hin.
Nach der Thalkirchner Brücke ist das Bootfahren im innerstädtischen Bereich bereits nach der geltenden Bade- und Bootverordnung verboten.