Sonnenenergie aus dem Münchner Norden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Anne Hübner, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster, Felix Sproll, Christian Vorländer (SPD/Volt – Fraktion) und Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Clara Nitsche, Angelika Pilz- Strasser, Julia Post, Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 1.7.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit oben genanntem Antrag bitten Sie um Prüfung, wie eine Photovoltaik-Anlage im Rahmen der geplanten Oberflächenabdichtung auf der ehemaligen Deponie Nord-West installiert werden kann. Bei der Prüfung sollen die Münchner Naturschutzverbände mit einbezogen werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit für die Anlage auch Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung umgesetzt werden kann.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Umsetzung der Installation der PV-Anlage im Rahmen der Oberflächenabdichtung oder zu einem anderen Zeitpunkt fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zum Stadtratsantrag nehmen die SWM wie folgt Stellung:
„Die Installation einer PV-Anlage auf der ehemaligen Deponie Nord-West ist zunächst eine sehr gute Idee, da – wie im Antrag dargelegt – der ‚Raum für großflächige PV-Anlagen (…) in München‘ rar ist und der ‚Ausbau der Photovoltaik (…) in Zukunft einen bedeutenderen Anteil‘ am Ziel der Stadt München, bis 2035 klimaneutral zu sein, einnehmen muss. Die Umsetzung der Installation der PV-Anlage im Rahmen der Oberflächenabdichtung bringt jedoch einige Hürden mit sich, die in Summe dazu führen, dass eine Installation der PV-Anlage erst nach Abschluss der Oberflächeninstallation im Jahr 2025 angestrebt wird.
Für die Oberflächenabdichtung gibt es vier Bauabschnitte. Die jeweiligen Bauabschnitte werden über eine zeitliche Staffelung von vier Jahren bearbeitet und im Vorjahr jedes Bauabschnittbeginns werden auf dem Gelände ansässige Zauneidechsen als bedrohte Tierart mit einem Schutzzaun einge-sammelt und in geeignete Habitate gebracht. Diese Bearbeitung der Bauabschnitte ist eine Vorgabe der Genehmigungsbehörde.
Im Rahmen der Oberflächenabdichtung wird es so nicht möglich sein, die gesamte Fläche für den Bau einer PV-Anlage zu nutzen, da immer nur Teilabschnitte bearbeitet werden könnten.
Hinzu kommt, dass die Deponie selbst als Ausgleichsfläche genutzt wird, da die Zauneidechsen später wieder auf die Deponie umgesiedelt werden. Das war eine der Bedingungen, um eine Genehmigung zur Oberflächenabdichtung überhaupt zu erhalten.
Da für die Planung und den Bau einer PV-Anlage in der Regel in Summe etwa ein bis eineinhalb Jahre angesetzt werden, erscheint es aus Effizienzgründen sinnvoll, mit den Planungen für eine PV-Anlage im Jahr 2023 zu starten.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden sowohl potenziell negative Auswirkungen der PV-Anlage auf die Zauneidechsen berücksichtigt als auch die Nähe der PV-Anlage zur Autobahn mit entsprechender Blendwirkung.
Generell kann die geplante PV-Anlage mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. Gerne werden wir im Rahmen der PV-Anlagen-Projektierung die unterschiedlichen Beteiligungsformen betrachten und dann ein passendes Modell für die gemeinsame Realisierung mit den Münchnern Bürgerninnen und bürger definieren. Wie dieses Modell (M-Solar Sonnenbausteine, PPA-Modell, Bürgerbeteiligung, etc.) im Detail gestaltet sein wird, hängt jedoch vor allem von den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 ab.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.