Mehr integrative Kitaplätze für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 25.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 25.2.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie um Folgendes:
„1. Im Rahmen der Kita-Ausbauoffensive werden zukünftig verstärkt Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen geplant und gebaut. 2. Die Landeshauptstadt München überprüft bei allen städtischen Einrichtungen, wo Bestandsplätze in integrative Plätze umgewandelt werden können.
3. Alle Kita-Träger in München werden durch die Landeshauptstadt München aufgefordert, vermehrt Integrationsplätze bei Neubauten zu planen und zu erstellen.
4. Weiterhin fordert die Landeshauptstadt München alle Kita-Träger in München auf, zu prüfen, ob Bestandsplätze in integrative Plätze umgewandelt werden können.
5. Zusammen mit dem Freistaat Bayern fördert die Landeshauptstadt München die Schaffung von Integrationsplätzen mit finanziellen Mitteln. Durch die Verwaltung wird hier ein Vorschlag für den Stadtrat erarbeitet. 6. Das Referat für Bildung und Sport berichtet dem Stadtrat jährlich über die Entwicklung der Platzzahlen und bringt geeignete Maßnahmen vor, um den Ausbau zu forcieren.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Vorbemerkung
Die Landeshauptstadt München ist seit vielen Jahren bemüht, den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für alle Kinder zu erfüllen. Vor diesem Hin-tergrund setzt sich das Referat für Bildung und Sport dafür ein, dass für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die von Behinderung bedroht sind, in allen neu gebauten Kindertageseinrichtungen, ausreichend Plätze zur gemeinsamen Förderung angeboten werden. Dabei wird darauf geachtet, in Neubauten und Bestandseinrichtungen so viele Plätze für Kinder mit Behinderung anzubieten, wie dies baulich und entsprechend der aktuell gültigen Betriebserlaubnis sowie der personellen Ausstattung und dem pädagogischen Konzept möglich ist.
Inklusion zielt darauf ab, das Bestehende an die Bedarfe der Individuen anzupassen (vgl. Landeshauptstadt München, Bildungsbericht 2019, S. 39), daher sollen sich auch Kindertageseinrichtungen den Bedarfen der Kinder anpassen. Um dies gewährleisten zu können, müssen weiterhin bauliche Barrieren abgebaut, die Betriebserlaubnis entsprechend formuliert und Leistungsvereinbarungen geschlossen, aber auch die pädagogischen Konzeptionen weiterentwickelt werden.
Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung werden in Kindertageseinrichtungen heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk Oberbayern finanziert dazu 50 Fachdienststunden pro Jahr für jedes Kind. Diese Förderung ist für die Familien und die Kindertageseinrichtung kostenfrei. Die Eltern entrichten lediglich die reguläre Gebühr für den Besuch von Kinderkrippe und Kindergarten bzw. Hort. Die Finanzierung der Fachdienststunden einerseits sowie die Möglichkeit des erhöhten Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 andererseits sind zentrale Ressourcen, die es der Kindertageseinrichtung ermöglichen, die erforderlichen Rahmenbedingen vor Ort zu schaffen (z.B. eine Platzanpassung und/oder Personalzuschaltung).
Ab dem dritten Kind mit Eingliederungshilfebescheid in einer Kindertageseinrichtung kann darüber hinaus gemäß BayKiBiG eine sogenannte X-Faktorenstelle als zusätzliche personelle Unterstützung mit einer heilpädagogischen Fachkraft eingerichtet werden, die durch den Freistaat Bayern sowie anteilig auch durch die Landeshauptstadt München finanziert wird.
Neben diesen Unterstützungsleistungen für die Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen gibt es auch das Angebot der interdisziplinären Frühförderung. Diese Leistung wird dem gleichen Personenkreis nach § 99 SGB IX zugesprochen. Sie umfasst 90 Förderstunden pro Jahr und Kind, welche als sogenannte Komplexleistung erbracht und zum Teil durch die entsprechenden Therapeutinnen und Therapeuten in der Kindertageseinrichtung vor Ort durchgeführt werden.Die Kindertageseinrichtungen erhalten dabei allerdings keine weiteren Ressourcen durch den Bezirk und keine Faktorisierung mit 4,5 mehr für die Kinder.
Über die genannten Förderleistungen hinaus werden alle Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemeinsam im Alltag in der Kindertageseinrichtung betreut und pädagogisch gefördert. Mit dieser Betreuungs- und Bildungsarbeit aller Kinder leisten die Kindertageseinrichtungen ebenfalls einen steigenden Beitrag zur Inklusion.
Zu 1.: Im Rahmen der Ausbauoffensive werden zukünftig verstärkt Integrationsplätze in Kindertagesstätten geplant und gebaut
Alle neuen städtischen Kita-Bauten werden schwellenlos und möglichst barrierefrei geplant und gebaut, damit diese für alle Kinder und ihre Eltern zugänglich sind. Um die derzeitigen Möglichkeiten der Aufnahme und eine bedürfnisgerechte Betreuung von Kindern mit Behinderung zu erweitern und damit wirklich jedes Kind, unabhängig von der Art seiner Behinderung, in einer städtisch gebauten Kindertageseinrichtung betreuen zu können, soll künftig standardmäßig auch ein Therapieraum vorgesehen werden. Damit ist sichergestellt, dass Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder die für sie wichtige und ihnen zustehende regelmäßige Therapie auch in einem heilpädagogisch ausgestatteten Rahmen erhalten können. Dies erleichtert die Aufnahme von Kindern mit Behinderung und unterstützt die Pädagoginnen und Pädagogen im Betreuungsalltag wesentlich dabei, mit den heilpädagogischen Fachdiensten vor Ort zur Förderung der Kinder zusammenzuarbeiten.
Darüber hinaus ist es seit Mai 2019 nun allen Münchner Kita-Trägern durch Beschluss des Stadtrates (Trägerauswahlverfahren, Erweiterung der Richtlinien zum Trägerauswahlverfahren, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14702) möglich, die Aufnahme und Betreuung von Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, noch flexibler zu handhaben. Der Träger entscheidet hierbei mit Blick auf das Wohl aller Kinder in der Kindertageseinrichtung, ob er bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung die hierfür zusätzlich möglichen Ressourcen für eine Platzanpassung und/oder für den Einsatz von mehr Personalstunden einsetzen möchte. Damit besteht eine deutlich höhere Flexibilität, die auch die Entscheidung hinsichtlich einer erweiterten Aufnahme von Kindern mit Behinderung erleichtern kann.
Zu 2.: Die Landeshauptstadt München überprüft bei allen eigenen Einrichtungen, wo Bestandsplätze in integrative Plätze umgewandelt werden können
Für die Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers sind zum Stichtag 27.3.2020 insgesamt 456 Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind, mit dem Bezirk Oberbayern vereinbart. Davon werden 70 Plätze in Einrichtungen mit Einzelintegration und 386 Plätze in Einrichtungen mit Gruppenintegration angeboten. Insgesamt sind derzeit 346 Integrationsplätze von Kindern mit Behinderung und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, tatsächlich belegt. Die vereinbarten und jeweils konkret belegten Plätze verteilen sich wie folgt auf die Einrichtungsarten:
In städtischen Häusern für Kinder erfolgt keine Differenzierung der Integrationsplätze nach den jeweiligen Altersgruppen. Für diese Einrichtungen wird genehmigte Anzahl an Plätzen je nach Bedarf variabel belegt.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden darüber hinaus derzeit 540 Kinder mit Frühförderleistung nach § 99 SGB IX betreut. Für diese Kinder erhält der städtische Träger, wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, weder eine Refinanzierung im Sinne der Eingliederungshilfe, noch können die Kinder mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor 4,5 nach BayKiBiG abgerechnet werden. Daher belegen diese Kinder keinen Integrationsplatz. Für 89 Kinder liegen entsprechende Gutachten vor, die Kinder erhalten jedoch keine oder noch keine Frühförderleistung und/oder belegen keinen Integrationsplatz:
Somit werden derzeit insgesamt 975 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers betreut.
In bestehenden Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers werden kontinuierlich und bedarfsorientiert neue Integrationsplätze entwickelt. Die Vereinbarung solcher neuer Plätze mit dem Bezirk Oberbayern ist nur möglich, wenn alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Vereinbarung und Belegung von Integrationsplätzen müssen verschiedene Behörden eng zusammenarbeiten, insbesondere der Bezirk von Oberbayern, die Regierung von Oberbayern, das Sozialreferat und das Referat für Bildung und Sport.
Eine Antragstellung zur Aufnahme und finanziellen Förderung eines Kindes mit Behinderung in der Kindertageseinrichtung kann grundsätzlich nicht ohne den Wunsch und die Mitarbeit der Eltern erfolgen.
Hierfür, wie auch für eine Begutachtung des Kindes bei Fachärztinnen und Fachärzten oder dem Kinderzentrum, müssen ausreichende Zeiten eingeplant werden. Auch müssen in der jeweiligen Kindertageseinrichtung die räumlichen Voraussetzungen vorliegen sowie genügend und qualifiziertes Fachpersonal für die Betreuung aller Kinder vorhanden sein. Hierbei werden die städtischen Kindertageseinrichtungen durch fachliche Beratung kontinuierlich dabei unterstützt, die Voraussetzungen vor Ort hinsichtlich einer erweiterten Aufnahme der Kinder mit Behinderung zu schaffen. In den letzten Jahren konnten so bereits viele Verwaltungsabläufe und Prozesse optimiert und die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen verbessert werden. Die Weiterentwicklung einer städtischen Kindertageseinrichtung zu einer inklusiven Kindertageseinrichtung mit Plätzen für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder konnte dadurch bereits deutlich erleichtert werden.
Zu 3.: Die Landeshauptstadt München fordert alle Kita-Träger in München auf,vermehrt Integrationsplätze bei Neubauten zu planen und zu
erstellen
Das Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA (RBS-KITA), geht grundsätzlich davon aus, dass alle Einrichtungen mit Überlassungsvertrag bereits mit ihrer Inbetriebnahme als integrative Kindertageseinrichtungen geführt und Kinder mit Behinderung im Rahmen der Einzelintegration oder auf einem geförderten Integrationsplatz nach BayKiBiG ein Platzangebot nach Bedarf erhalten können. Bei Einrichtungen mit Überlassungsvertrag ist der Träger gemäß § 3 Abs. 2a und 2e durch die Landeshauptstadt München zur Aufnahme von Kindern von Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Kinder aufgefordert und vertraglich gebunden.Die neue, seitens des Münchner Stadtrates im Mai 2019 beschlossene Veränderung der Betriebserlaubnis für freigemeinnützige und sonstige Träger ermöglicht es der Abteilung Koordination und Aufsicht Freie Träger im Geschäftsbereich KITA, allen Münchner Kita-Trägern die Möglichkeit zu geben, vorhandene Plätze flexibel mit Integrationskindern zu belegen, vorausgesetzt, die entsprechenden konzeptionellen, baulichen und personellen Rahmenbedingungen vor Ort sind erfüllt.
Die Betriebsträger tragen damit, ebenso wie der städtische Träger, dazu bei, allen Kindern das Angebot der Kindertageseinrichtung zugänglich zu machen. Auf die zu erfüllenden Grundvoraussetzungen wird bereits im Rahmen des Trägerschaftsausschreibungsverfahrens hingewiesen, denn die konzeptionelle Verankerung von Inklusion spielt im Trägerauswahlverfahren eine zentrale Rolle. Im Rahmen von Beratungs- und Schulungsangeboten durch den Geschäftsbereich KITA werden die Münchner Kita-Träger darüber hinaus bei Bedarf unterstützt, die fachlichen, baulichen und verwaltungsrechtlichen Inklusionsanforderungen in ihren Einrichtungen zu erfüllen und sich in diesem Sinne weiterzuentwickeln.
Auch im Rahmen der Planungsberatung werden freigemeinnützige und sonstige Träger bei ihren eigenständigen, nicht-städtischen Kita-Planungsvorhaben auf den Bedarf und die Notwendigkeit integrativer Platzangebote aufmerksam gemacht und bei einer möglichen Realisierung entsprechend unterstützt.
Die Elternberatungsstelle des Referats für Bildung und Sport weist darüber hinaus im Rahmen der Erstbelegung allen neuen, städtisch gebauten Kindertageseinrichtungen die Kinder zur Aufnahme zu und berücksichtigt damit gleichermaßen im Sinne des Rechtsanspruches auch die Anfragen von Familien mit Kindern mit Behinderung. Die Platzvermittlung wird auf diese Weise durch die Elternberatungsstelle wesentlich mit unterstützt und die Elternberatungsstelle erfüllt damit gerade bei der Suche nach bedarfsgerechten Plätzen für Kinder mit Behinderung eine zentrale Rolle.
Zu 4.: Die Landeshauptstadt München fordert alle Kita-Träger in München auf, ihre Einrichtungen dahingehend zu überprüfen, ob Bestandsplätze in integrative Plätze umgewandelt werden können
Durch die Flexibilität, die mit der nunmehr seit 2019 geltenden Betriebserlaubnis für die freien Träger und ihre Kindertageseinrichtungen gegeben wurde, ist eine „Umwandlung“ von Plätzen nicht mehr notwendig. Vielmehr können in die Kindertageseinrichtung alle Kinder aufgenommen werden, sofern bauliche Barrieren abgebaut sind, räumliche Voraussetzungen (Therapieraum) geschaffen wurden, ausreichend qualifiziertes Personalvorhanden und die konzeptionelle, pädagogische Begleitung gewährleistet ist. Jeder Träger kann demnach im Rahmen seiner Trägerautonomie über eine Satzung oder Geschäftsordnung sowie die Einrichtungskonzeption vorgeben, ob bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung das vorhandene Platzangebot angepasst werden muss, mehr Personalstunden zur Unterstützung zugeschaltet werden oder Kombinationsmöglichkeiten sinnvoll sind.
Wenn ein Träger mit einer Betriebserlaubnis, die vor Mai 2019 ausgestellt wurde, in einer bereits bestehenden Kindertageseinrichtung erstmalig bzw. weitere integrative Plätze anbieten möchte, kann er zu jeder Zeit einen Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis an den Geschäftsbereich KITA stellen. Die formalen Voraussetzungen für den Betrieb einer integrativen Kindertageseinrichtung werden in diesem Fall zeitnah geprüft, der Träger wird hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten beraten und die Betriebserlaubnis entsprechend angepasst.
Zu 5.: Die LHM fördert verstärkt – zusammen mit dem Freistaat – die Schaffung von Integrationsplätzen mit finanziellen Mitteln. Hierzu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag für den Stadtrat
Die Landeshauptstadt München arbeitet seit vielen Jahren kooperativ daran, die Schaffung von integrativen Kita-Plätzen zu verstärken und die bestehenden Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Vor diesem Hintergrund wurde in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern das „Modellprojekt Inklusive Kita“ (MIK) ins Leben gerufen.
Als Kooperationspartner erarbeiten beide Seiten gemeinsam im Rahmen des Projektes sowohl die konzeptionell-inhaltlichen wie auch die vertraglichen Umsetzungsmöglichkeiten einer inklusiven Versorgung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Hierzu sollen zunächst an vier Standorten in der Landeshauptstadt München für neue Kindertageseinrichtungen Rahmenbedingungen entwickelt werden, die dann in einem weiteren Schritt auf möglichst alle Kindertageseinrichtungen übertragen werden können. Ziel ist letztlich eine flächendeckende Versorgung aller Kinder (mit und ohne Behinderung) in einer möglichst wohnortnahen Kindertageseinrichtung.
Die Modelleinrichtungen werden ab Eröffnung dabei begleitet, mindestens fünf Kinder mit Behinderung aufzunehmen und zu betreuen. Diese Anzahl wurde ausgewählt, um die Hürde der Umsetzung nicht zu hoch zu legen. Gleichzeitig würde diese Platzzahl voraussichtlich ausreichen, den inklusiven Bedarf zu decken, wenn sie in allen Kindertageseinrichtungen in Träger-schaft der Landeshauptstadt München umgesetzt wäre. Die Landeshauptstadt München hätte über Träger mit Überlassungsvertrag und die eigenen Einrichtungen die Möglichkeit, diese Ausweitung zu steuern.
Konkret werden in einem Zeitraum von vier Jahren (ab 2020 bis voraussichtlich 2023) zunächst vier Modellstandorte teilnehmen, die neu eröffnen, maximal 100 Plätze für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren bzw. zum Schuleintritt anbieten und regional im gesamten Münchner Stadtgebiet verteilt sind. Davon werden je zwei Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft geführt.
Für die Durchführung des Modellprojekts und die damit verbundene Weiterentwicklung bestehender Rahmenbedingungen ist die aktive Mitgestaltung der Träger und Einrichtungen von Anfang an als wesentlicher Bestandteil vorgesehen. Der gemeinsame Arbeitsprozess wird durch eine Lenkungs- sowie eine trägerübergreifende Projektgruppe begleitet. Die fachliche Beratung, Begleitung, Schulung und Evaluierung finden durch das Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA, Abteilung Fachberatung und Fachplanung (KITA-FB), statt.
Die erweiterten finanziellen Ressourcen der Modelleinrichtungen sind durch den Bezirk Oberbayern vorgesehen. Dazu bleiben einerseits die gesetzlichen und aktuell bestehenden Rahmenbedingungen erhalten, wie z.B. die 50 kindbezogenen, heilpädagogischen, therapeutischen Fachdienststunden und der Faktor 4,5 gemäß BayKiBiG. Neu hinzu kommt in einem ersten Schritt die Finanzierung eines gruppenübergreifenden, inklusiven Fachdienstes für jedes Kind mit Eingliederungshilfebedarf im Umfang von 40 Stunden pro Jahr. Dabei sollen – je nach individuellem Bedarf der Einrichtung – auch Personen mit bisher nicht anerkannter Qualifizierung als inklusiver Fachdienst eingesetzt werden können.
Das Modellprojekt wird evaluiert und die Ergebnisse werden dem Stadtrat vorgestellt.
Zu 6.: Das Referat für Bildung und Sport berichtet dem Stadtrat jährlich über die Entwicklung der Platzzahlen und schlägt eigene Maßnahmen vor, um den Ausbau zu forcieren
Die Entwicklung der Platzzahlen wird im Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA, regelmäßig über das Controlling im Rahmen der Quartalskennzahlen sowie in der jährlichen Online-Jahresstatistik betrachtet und dem Stadtrat bereits seit vielen Jahren kontinuierlich in einer Bekanntmachung vorgelegt (KITA-Jahresstatistik). Die Auswertung der KITA-Jahres-statistik bildet zum Stand 1.10. des jeweiligen Jahres u.a. die Entwicklung des gesamten Platzangebotes in München, den Anteil der Integrationsplätze sowie die Gründe für eine möglicherweise von der Betriebserlaubnis abweichende Belegzahl ab. Sie dient in der Folge dazu, die Träger unterjährig entsprechend zum Platzausbau zu beraten und dem Geschäftsbereich KITA die Steuerungsnotwendigkeiten aufzuzeigen.
Für einen bedarfsdeckenden Ausbau an integrativen Kita-Plätzen ist es wichtig, neben der bereits oben dargelegten flexibleren Nutzung von vorhandenen Plätzen bzw. der Öffnung und der inklusiven Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im Bestand eine kontinuierliche, datenbasierte Bedarfsplanung vorzunehmen. Diese erfolgt in München auf der Basis einer Zusammenschau von verschiedenen Quellen. Hieraus wird dann auf einen Bedarfsrichtwert für Kita-Plätze im allgemeinen geschlossen. Da jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz hat und dies gleichermaßen für Kinder mit einer Behinderung bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder gilt, ist die Bedarfsplanung grundsätzlich auf eine wohnortnahe Versorgung aller Kinder ausgelegt.
Die Erfassung von Mädchen und Jungen mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen ist darüber hinaus entlang der beantragten bzw. ausgereichten Leistungen und Fördermaßnahmen möglich. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst (drohende) Behinderung für alle Kinder, die eine Eingliederungshilfe über die Kindertageseinrichtung erhalten. Diese wird nach einem ärztlichen Attest von der Kindertageseinrichtung beantragt und je nach gesetzlicher Zuständigkeit vom Bezirk Oberbayern oder dem Stadtjugendamt München geleistet. Eine vollständige Erfassung ist hierbei jedoch leider nicht gegeben. Völlig unberücksichtigt bleiben Kinder, für die keine Eingliederungshilfen beantragt werden, die Förderleistungen erhalten sowie Kinder, die vielfältigen Entwicklungsgefährdungen ausgesetzt sind.
Für eine annähernd valide Bedarfsquantifizierung inklusiver Plätze für Kinder mit Behinderung werden daher derzeit überwiegend Daten aus der KITA-Elternberatungsstelle, aus der KITA-Jahresstatistik und aus Auswertungen des KiBiG.web verwendet, da (aus nachvollziehbaren Gründen) verlässliche Planungsdaten zur Anzahl der Menschen mit Behinderung in München nicht verfügbar sind. Auch der 2015 durch den Münchner Stadtrat beschlossene 7 Prozentige Anteil an zu schaffenden Integrationsplätzen in Münchner Kindertageseinrichtungen lässt sich aus heutiger Sicht aufgrund der (auch bundesweit) fehlenden stabilen Datengrundlage nicht bestätigen.Zur Verbesserung der Münchner Datenlage wird aktuell durch das Referat für Bildung und Sport eine Weiterentwicklung des Fragenkatalogs der Elternbefragung „Kita-Barometer“ geprüft. Diese regelmäßige Befragung zur Bedarfserhebung, die sich an alle Münchner Eltern von Kindern bis vier Jahren richtet, ist die Basis für die Ermittlung von Bedarfsrichtwerten in der Kita-Ausbauplanung und wird auch der inklusiven Bedarfsplanung zugrundegelegt. Diese Befragung ist wieder für das Jahr 2021 vorgesehen und die neuen Ergebnisse werden dem Stadtrat im Anschluss vorgelegt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.