Wie kann die Landeshauptstadt die Situation insbesondere der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer verbessern?
Anfrage Stadtrat Cetin Oraner (Die Linke) vom 26.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 26.2.2020 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. Die verspätete Zusendung – bedingt durch eine angesichts der aktuellen Situation stellenweise eingeschränkte Erreichbarkeit miteinzubeziehender Fach- und Geschäftsbereiche – bitte ich zu entschuldigen.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Der bayerische Kultusminister hat ganz offensichtlich angesichts der Misere an den Grundschulen eine Notbremse gezogen, in dem er den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer eine Arbeitszeit-Verlängerung verordnete. Die zuständige Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW hat hingegen aufgezeigt, welche Maßnahmen dringend erforderlich wären, um den Beruf des Grundschullehrers attraktiver zu machen. Dazu gehört die Aufhebung der überkommenen und längst überholten Entgelt-Differenzierung je Schultyp: auch Grundschullehrer brauchen die gleiche Einwertung wie Gymnasiallehrer – dafür sollte sich jedenfalls Oberbürgermeister Dieter Reiter beim Freistaat einsetzen. Nach Analyse der GEW gibt es jedoch zwei Problembereiche, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen: die Entlastung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer durch vermehrten Einsatz von Schulsozial- pädagoginnen und Schulsozialpädagogen und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und verstärkte Weiterbildungsangebote.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Gemäß Vorlage des RBS für den Bildungsausschuss am 4.3.2020 beträgt der Migrationsanteil an den Grundschulen 53,26%, an den Mittelschulen sogar 80,56%! Die Lehrkräfte brauchen also dringend Entlastung. Mit welchen Schritten können so viele Stellen für Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen geschaffen werden, dass im Normalfall für alle Grundschulklassen zwei Pädagoginnen und Pädagogen eingesetzt werden können?
Antwort:
An den staatlichen Grundschulen in München sind derzeit 48 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen tätig, 25 werden im Laufe des Jahres 2021 hinzukommen. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind keiner bestimmten Klasse zugeordnet, sondern jeweils der ganzen Schule. Eine Fixierung auf einzelne Klassen ist weder im Konzept der Landeshauptstadt München zur Schulsozialarbeit noch in den JAS-Richtlinien (JAS=Jugendarbeit an Schulen des Freistaates Bayern) vorgesehen. Zudem gehören Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Lehrkräfte unterschiedlichen Rechtskreisen an.
Frage 2:
Wie können die Weiterbildungsangebote am PI, dem städtischen Pädagogischen Institut, auch für Lehrerinnen und Lehrer so ausgeweitet und angepasst werden, dass gerade für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer die Herausforderungen wie zunehmende Heterogenität der Schülerschaft und neue medienpädagogische Anforderungen besser bewältigt werden können?
Antwort:
Das Programmangebot des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PI-ZKB) richtet sich vorrangig an die Lehrkräfte städtischer Schulen. Falls freie Plätze vorhanden sind, sind diese auch für staatliche Lehrkräfte, die an Schulen im Stadtgebiet eingesetzt sind, buchbar.
Frage 3:
Zwar findet die Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer vor allem an den Instituten des Freistaats statt. Wie können auch durch die Landeshauptstadt Anreize und Angebote – etwa am PI – geschaffen werden, damit junge Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, die oftmals keine Stelle finden, sich zu Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer weiterbilden lassen?
Antwort:
Die Zweitqualifizierung zur Grundschullehrkraft liegt im Hoheitsgebiet des Kultusministeriums bzw. der nachgeordneten Stellen der Regierung von Oberbayern und des Staatlichen Schulamts.