In der Stadt kursieren Gerüchte – geschürt durch eine Postkartenaktion – dass die Stadt beabsichtige, eine Satzung zur massiven Nachverdichtung von Gartenstädten zu erlassen. Dies zeichnet jedoch ein vollkommen falsches Bild, das vor Ort zur Verunsicherung führen dürfte. Hierzu deshalb folgende Klarstellung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Die Landeshauptstadt München ist sich ihrer Verantwortung für die besonderen Qualitäten der Gebiete mit Gartenstadtcharakter bewusst und setzt eine Vielfalt von Planungsinstrumenten zum Erhalt von Münchens grünen Stadtvierteln ein. Der Erlass städtischer Satzungen zur Nachverdichtung von Gartenstadtquartieren ist ausdrücklich nicht geplant. Im Gegenteil: Eine neue Broschüre zum Thema „Bauen in der Gartenstadt“, die in Kürze veröffentlicht wird, widmet sich den besonderen Qualitäten von Münchens grünen Stadtvierteln.
Daher wird die derzeit laufende Postkartenaktion, in der suggeriert wird, dass die Landeshauptstadt München eine Satzung zur massiven Nachverdichtung der Gartenstädte plane, mit großer Irritation aufgenommen. Die Aktion bezieht sich ganz offensichtlich auf die geplante Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Abstandsflächenrechts auf 0,4 H, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren des Freistaats Bayern befindet. Nach dem dort vorliegenden Entwurf der Gesetzesänderung soll diese Verkürzung der Abstandsflächen aber nicht für Großstädte mit mehr als 250.000 Einwohnern gelten, also auch nicht für die Landeshauptstadt München. Hier wäre nach dem derzeitigen Entwurf eine Abstandsflächenreduzierung auf 0,4 H nur durch eine städtische Satzung möglich. Eine solche Satzung zur Verkürzung der Abstandsflächen ist in keinster Weise beabsichtigt und stünde auch absolut konträr zu den umfangreichen städtischen Bemühungen, die Gartenstadtgebiete zu erhalten. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat zum Schutz der Münchner Gartenstädte bereits im letzten Jahr einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen. Dazu gehört der Beschluss über die Ergebnisse der insgesamt sechs Rahmenplanungen, die in enger Abstimmung mit den örtlichen Bezirksausschüssen und Bürgerinitiativen aufgestellt wurden. Ob „Familiengartenstadt“, „Waldstadt“, „Parkstadt“ – die Rahmenplanungen sind individuell auf das jeweilige Gebiet abgestimmt.
Auf Grund der positiven Erfahrung und aus den durchgeführten Öffentlichkeitsveranstaltungen und Rückmeldungen der örtlichen Politik sollen drei weitere Rahmenplanungen in Solln, Pasing und Obermenzing aufgestellt werden. Im Frühjahr erfolgt der Auftakt mit den jeweiligen Bezirksausschüssen. Als Ergebnis aus den Rahmenplanungen sollen Gartenstadtgebiete mit herausragender Bedeutung für das Stadtbild von München stärker geschützt werden und dafür die Voraussetzung zum Erlass von sogenannten Gestalterhaltungssatzungen geprüft werden.
Auch die Aufstellung von Bebauungsplänen soll in begründeten Einzelfällen zur Anwendung kommen. Anlass ist das laufende Verfahren für einen Bebauungsplan in der Zuccalistraße, wo das besondere Zusammenspiel von der Lage am Schlosspark, denkmalgeschützten Gebäuden mit großem Baumbestand und Artenvielfalt erhalten werden soll.