Münchens Kinderbetreuung fängt wieder an
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor und Felix Sproll (SPD/Volt – Fraktion) vom 28.5.2020
Antwort Stadtschultätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 28.5.2020 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Neben den Schulen wurde auch in den Münchner Einrichtungen für die Kinderbetreuung die Notbetreuung von Kindern während des Corona-Lockdowns sichergestellt. Dies stellte und stellt sowohl die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung als auch die Beschäftigten in den Einrichtungen vor zahlreiche Herausforderungen – für die Bewältigung dieser Hürden sowie für den Einsatz und das Engagement der Kolleginnen und Kollegen möchten wir uns in besonderem Maße bedanken!
Da die Inanspruchnahme der Notbetreuung derzeit ausgeweitet wird und eine generelle Öffnung der Einrichtungen in Vorbereitung ist, möchten wir die Stadtverwaltung bitten, folgende Fragen zu beantworten:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Regeln gelten derzeit für die Betreuung von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen?
Antwort:
Für alle Träger von Kindertageseinrichtungen in München gelten die Bestimmungen des Freistaats Bayern. An die Einrichtungen freier und sonstiger Träger wurden diese Regelungen jeweils zeitnah vom RBS an die Träger weitergeleitet.
Die geltenden Regeln für die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in der jeweils aktuellen Fassung von „Fragen und Antworten zum Thema Corona in den städtischen Kindertageseinrichtungen (FAQ)“ beschrieben. Die FAQ werden auf der Grundlage der aktuellen Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (BayStMAS) sowie der aktuellen Dienstanweisung zum Schutz vor Covid-19 des Personal- und Organisationsreferats laufend aktualisiert und per E-Mail an alle Leitungen der Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers kommuniziert. Alle relevanten Informationen, FAQ und weiteren Regelungen sind jeweils inder aktuellen Fassung auf der WiLMA-Startseite unter dem Stichwort „Corona-Virus“ eingestellt.
Da die Regelungen sehr umfassend sind und laufend fortgeschrieben werden, verweise ich für detaillierte Informationen auf die o.g. WiLMA-Seite.
Frage 2:
Welche Herausforderungen stellen sich den Einrichtungen aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Regeln?
Antwort:
Insgesamt war die Organisation der Notbetreuung und nun auch der eingeschränkte Regelbetrieb bei Einhaltung von festen Gruppen und den Regelungen zu Hygiene und Abstand organisatorisch wie personell für Träger, Einrichtungsleitungen und Teams im Rahmen der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Dass dabei auch wichtige pädagogische Aspekte nicht mehr gelebt werden können, die jahrelang erarbeitet und weiterentwickelt wurden, wie die Öffnung der Häuser für die Kinder, schränkt Kinder und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter ein. Es gibt auch viele Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören und ärztliche Atteste vorlegen und deshalb vorrangig an anderen Dienststellen der Stadtverwaltung eingesetzt werden.
Die Bildung fester Gruppen ist personalintensiver als der Normalbetrieb. In vielen Situationen ist zusätzlich eine weitere Aufsicht erforderlich, z.B. beim Lüften, in der Bring- und Abholsituation, bei der zeitversetzten Nutzung von Mehrzweck- und Sanitärräumen u.Ä. Auch haben die Beschäftigten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zusätzliche tägliche Dokumentationspflichten.
Frage 3:
Welche Lösungen hierzu wurden bereits von Seiten der Stadtverwaltung und der Einrichtungen eruiert und wie kann die Stadtverwaltung die Einrichtungen darüber hinaus unterstützen, insbesondere bei einer nunmehr zu erwartenden größeren Anzahl an „zurückkehrenden“ Kindern?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport ist sich bewusst, wie stark das Personal der Kindertageseinrichtungen, die Kinder und die Eltern mit der momentanen Situation belastet werden. Von Beginn der Maßnahmen gegen die Pandemie an hat der Städtische Träger alles in seinen Möglichkeiten Ste-hende unternommen, um seine Einrichtungen und die Familien in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.
So wurden z.B. ab dem ersten Tag der Betretungsverbote im Städtischen Träger keine Elternbeiträge mehr für die betroffenen Familien erhoben.
Den Kindertageseinrichtungen wurde ein umfassender Leitfaden zur pädagogischen Arbeit in Corona-Zeiten zur Verfügung gestellt, der laufend ergänzt und fortgeschrieben wird. In diesem sind beispielsweise Möglichkeiten und Methoden beschrieben zum „Kontakt halten“ mit Kindern und Familien, die die Einrichtung nicht besuchen dürfen.
In enger Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Fachberatung wurden alle bestehenden Hygienevorgaben überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die erweiterten Vorgaben zum Infektionsschutz in der Pandemie wurden umgesetzt bzw. die erforderliche Ausstattung zur Verfügung gestellt, z.B. Gesichtsmasken, Visiere, Plexiglasscheiben, Desinfektionsmittel etc. Auch die Informationen zum sachlichen Gebrauch sowie zum pädagogischen Umgang wurden vermittelt. Hier sind insbesondere die vorgesetzten Stadtquartiersleitungen sowie die Fachberatung laufend im Einsatz, um Leitungen und Teams zu unterstützen und Einzelfall-Lösungen herbeizuführen.
Auch für die freien Träger gilt seit 1.7.2020 der „eingeschränkte Regelbetrieb“. Demzufolge können „alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.“ (siehe 349. Newsletter Kindertagesbetreuung des BayStMAS).
Die Aufsicht des Geschäftsbereichs KITA steht in engem Kontakt mit allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG. Insbesondere bei Zweifelsfragen zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs werden die Träger durch den Geschäftsbereich beraten oder an entsprechende Fachstellen verwiesen, z.B. an das Referat für Gesundheit und Umwelt.
Seitens der Aufsicht werden alle vorbeugenden Schutzmaßnahmen zur Unterstützung des Kindeswohls befürwortet.
Frage 4:
Nach welcher Maßgabe wird die „Rückkehr“ der Kinder geregelt bzw. zugelassen?
Antwort:
Allgemein ist mit heutigem Stand festzuhalten, dass die Betretungsverbote für die bayerischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 30. Juni 2020 gegolten haben. Damit konnten bis dahin nur Kinder, die die Einrichtung nach der jeweils geltenden Ausnahmeregelung besuchen durften, betreut werden. Die Voraussetzungen regelt ebenfalls der Freistaat Bayern. Auch bei einem schrittweisen „Hochfahren“ der Kindertagesbetreuung stand im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. Ab dem 15. Juni 2020 war die Aufnahme weiterer Kinder im Rahmen des Notbetriebs möglich, z.B. Kinder, die nächstes Jahr schulpflichtig werden.
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen wieder alle Kinder im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs die Kindertageseinrichtungen besuchen, sofern sie keine akuten Krankheitsanzeichen zeigen.
Am 12. August 2020 veröffentlichte das BayStMAS einen Elternbrief, dass ab dem 1. September 2020 die Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb gehen und Kinder mit leichten Krankheitssymptomen zumindest im Regelbetrieb nicht länger ausgeschlossen werden.
Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen präventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vo r.
Es werden folgende Phasen unterschieden:
Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung
Anhand dieser Stufen entscheidet sich auch, wie mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen umgegangen wird:Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten dürfen aus epidemiologischer Sicht in Stufe 1 und Stufe 2 die Kindertageseinrichtungen besuchen. Bei Stufe drei ist die Zahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen dürfen, generell zu beschränken. Soweit Kinder im eingeschränkten Notbetrieb die Einrichtung grundsätzlich besuchen dürfen, aber milde Krankheitssymptome aufweisen, dürfen die Kinder die Einrichtung nur nach einem negativen Corona-Test betreten. Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, müssen die Kinder möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abgeholt werden. Die genesenen Kinder können können ohne Vorlage eines Attestes in die Kindertageseinrichtung gebracht werden.
Frage 5:
Wie viele Kinder werden nach den Pfingstferien noch ohne Betreuung sein?
Antwort:
Seit 1. Juli 2020 können alle rund 30.000 Kinder wieder versorgt werden. Es ist allerdings noch nicht abzusehen, in welchem Umfang die gewohnten Buchungszeiten im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden können.
Frage 6:
Sollte die Kapazität an Betreuungspersonen und Betreuungsraum in den Einrichtungen zu gering für den Bedarf an „zurückkehrenden“ Kindern sein: Besteht die Möglichkeit, Teilzeit-Betreuungsmodelle (stundenweise am Tag, tageweise in der Woche) in den Einrichtungen zu etablieren, so dass alle Kinder – je nach Zeitmodell – zumindest für ein paar Stunden in den Einrichtungen sein können?
Antwort:
Seit Beginn der Notbetreuung werden die unterschiedlichen Modelle bereits in der Praxis umgesetzt. Je nach Situation vor Ort konnten gelegentlich ohnehin nur Teil-Betreuungen angeboten werden, um die Infektionsschutzvorgaben des Freistaats (z.B. nach Möglichkeit feste Gruppen mit festem Personal) einzuhalten. Seit 1. Juli 2020 dürfen wieder alle Kinder die Kindertageseinrichtungen besuchen. Die Bildung fester Gruppen ist aber gerade in den Randzeiten eine große Herausforderung.
Frage 7:
Besteht für die Erzieherinnen und Erzieher die Möglichkeit, sich regelmäßig auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen, wenn diese es wollen?
Antwort:
Seit 1. Juli 2020 können sich pädagogische Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten übernimmt der Freistaat.
Der Freistaat setzt auf „Schutz, Sicherheit und Prävention“ zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Für Fach- und Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen gibt es ein Testangebot. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern (siehe 352. Newsletter Kindertagesbetreuung des BayStMAS).
An jeder Kindertageseinrichtung können zwei Reihentestungen für das pädagogische Personal vom Träger oder der Einrichtungsleitung organisiert werden. Möglich sind zwei Reihentestungen ab 1.7.2020 bis 31.8.2020 sowie ab 1.9.2020 mit Beginn des neuen Kindertageseinrichtungsjahres (siehe o.g. Newsletter).
Zur Durchführung einer Reihentestung können sich in Absprache mit der bzw. dem durchführenden Ärztin oder Arzt mehrere Einrichtungen zusammenschließen.
Der Träger oder die Einrichtungsleitung suchen sich eine Vertragsärztin bzw. einen Vertragsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ihrer Wahl und vereinbaren mit ihr bzw. ihm einen Termin für die Reihentestung in der Kindertageseinrichtung.
Alle Fach- und Ergänzungskräfte werden hierzu eingeladen und können ihr Interesse an einer Teilnahme der Leitung/dem Träger mitteilen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.
Der Träger oder die Leitung informiert das örtliche Gesundheitsamt darüber, dass die Reihentestung stattfindet. Alles Weitere (auch die Information über die Ergebnisse) übernimmt die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt (ebenfalls siehe o.g. Newsletter).