Tierpark München Mehr Besucherinnen und Besucher zulassen Besitzerinnen und Besitzer von Dauerkarten nicht vergessen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Roland Hefter, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Lena Odell, Felix Sproll, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD/Volt – Fraktion) vom 27.5.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Gemäß o.g. Antrag soll darauf hingewirkt werden, die derzeit aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bayernweit geltenden Regelungen zur Wiedereröffnung und Betrieb von Tierparks und Zoos derart anzupassen, dass ein wirtschaftliches Überleben dieser Einrichtung erreicht werden kann. Alternativ soll der Tierpark Hellabrunn Unterstützung über die entsprechenden Bayerischen Rettungsschirm-Programme erhalten. Für die Besitzerinnen und Besitzer von Dauerkarten soll eine zufriedenstellende, die Liquidität des Tierparks nicht beeinflussende, Lösung gefunden werden, um die corona-bedingt eingeschränkten Karten-Nutzungsmöglichkeiten zu kompensieren.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die geforderte Anpassung der Regelungen zur Wiedereröffnung und zum Betrieb des Tierparks Hellabrunn sowie die Unterstützung über die Bayerischen Rettungsschirm-Programme fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Die Zuständigkeit obliegt der Regierung von Oberbayern. Die zu erarbeitende Lösung zur Kompensation des Besuchsausfalls von Jahreskartenbesitzerinnen und Jahreskartenbesitzern fällt in den operativen Geschäftsbereich des Tierparks. Eine beschlussmä-ßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Deshalb wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag nach Rückmeldung durch den Tierpark Hellabrunn Folgendes mit: In der Vollversammlung vom 22.7.2020 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen, dem Tierpark Hellabrunn aufgrund der Corona-Pandemie zur Finanzierung des laufenden Betriebs einen einmaligen Zuschuss für das laufende Geschäftsjahr zur Verfügung zu stellen.
Durch die derzeit noch geltende Limitierung der Besucherzahlen und die Beschränkung auf das Online Ticketing, ist es dem Tierpark nicht möglich,den sonst vorhandenen Deckungsbeitrag aus Eintrittseinnahmen zu erwirtschaften. Die zusätzlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (z.B. Sicherheitspersonal, zusätzliche Kosten für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Besucherbereich, Absperrungen etc.) seit der Wiederer-öffnung bedeuten zudem höhere laufende Kosten pro Tag. Seit Beginn der Corona-Pandemie konnte der Tierpark durch Reduzierung von Personal- und Sachaufwand vorhandene Einsparpotentiale realisieren. Darüber hinaus wurden die im investiven Bereich möglichen Kürzungen vorgenommen und die ab 2021 geplanten Groß-Projekte auf Folgejahre verschoben.
Aktuell konnte nunmehr auf der Basis der bisherigen Erfahrungen und der vorgelegten Hygienekonzepte des Tierparks eine Anhebung der zugelassenen Besucherhöchstzahl erreicht werden. Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat am 5.8.2020 eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wonach der Besucherschlüssel des Tierparks „ein Besucher je 5m² zugänglicher Fläche unter freiem Himmel“ beträgt. Bereits ab dem 6.8.2020 konnten so 8.740 Online-Tickets gebucht werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme eine deutliche Entspannung des wirtschaftlichen Engpasses des Tierpark sowie der dort betriebenen gastronomischen Einheiten und Shops bewirkt.
Die Enttäuschung der Tierparks-Jahreskartenbesitzer, die nicht wie gewohnt nach der mehrwöchigen Schließung im Rahmen des von der Bayerischen Staatsregierung angeordneten „Lockdowns“ sowie aufgrund der behördlichen Begrenzung der Besucherzahlen in den Tierpark gehen konnten, ist nachvollziehbar. An die behördlich angeordnete Schließung sowie an die nachfolgend schrittweise Wiederöffnung mit Zugangsbeschränkung für Besucher ist der Tierpark Hellabrunn gebunden. Vor diesem Hintergrund hat der Tierpark versucht, möglichst alle Besucher gleichberechtigt zu behandeln, um allen eine Chance auf einen Besuch in der kommenden Zeit zu geben. Das bedeutet, dass nicht nur z.B. den Jahreskartenbesitzern, sondern auch denjenigen Personen, die keine Dauerkarte für den Tierpark Hellabrunn haben oder Menschen mit Behinderungen, die Gelegenheit geboten werden soll, den Tierpark zu besuchen.
Diese Vorgehensweise hatte natürlich auch wirtschaftliche Gründe. Die zusätzlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (z.B. Sicherheitspersonal, zusätzliche Kosten für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Besucherbereich, Absperrungen etc.) für die Wiedereröffnung bedeuten höhere laufende Kosten pro Tag für den Tierpark. Die laufenden Kosten werden fast vollständig über Eintrittseinnahmen finanziert, die während der Zeit der Schließung vollständig weggebrochen sind und seit der Wiedereröffnung nur zu einem Bruchteil wieder erzielt werden können. Nachachtwöchiger Schließung war der Tierpark auf diese Haupteinnahmequelle angewiesen, um die täglich anfallenden Betriebskosten zumindest anteilig zu decken.
Zwischenzeitlich wurde auch für die Besitzerinnen und Besitzer von Jahreskarten eine zufriedenstellende Lösung gefunden. Die Laufzeit der Jahreskarten wurde um die Dauer der Schließung des Tierparks (55 Tage) verlängert. Die Zeitgutschrift auf die betroffenen Karten wird automatisch durchgeführt. Die Jahreskarteninhaberinnen und Jahreskarteninhaber wurden darüber mit Pressemitteilung vom 26.6.2020 informiert.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.