Die Stadt und ihr Demokratieverständnis: Eine AfD-Veranstaltung am
Pfanzeltplatz
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.11.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Am 26.11.2019 haben Sie folgende Anfrage gestellt:
„Am Abend des 25.11.2019 organisierte der SPD-Ortsverein Waldperlach am Pfanzeltplatz eine Protestkundgebung gegen eine gleichzeitig stattfindende Saalveranstaltung der AfD in einer Gaststätte. Die AfD ist eine nicht verbotene, demokratisch organisierte politische Partei, die sich bei Wahlen am demokratischen Prozeß beteiligt. Maßgeblich mitgewirkt hat an der Vorbereitung der Protestveranstaltung am Abend des 25.11. einer der drei (!) ‚Rechtsextremismus-Beauftragten‘ des örtlichen Bezirksausschusses, der im Vorfeld in einschlägiger Weise Druck auf die Wirtsleute ausübte und sie dazu zu bewegen versuchte, der AfD die Räumlichkeiten zu versagen. An der Protestkundgebung wirkten außerdem Vertreter der Grünen und das hinlänglich bekannte Bündnis ‚München ist bunt‘ mit. – Der Vorfall, der kein gutes Licht auf das Demokratieverständnis vorgeblicher ‚Demokraten‘ wirft, legt Fragen nahe.“
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
In welcher Weise trat im Vorfeld der AfD-Saalveranstaltung am Pfanzelt- platz die städtische „Fachstelle für Demokratie“ (vormals: Fachstelle gegen Rechtsextremismus) in Erscheinung? Inwieweit versuchte die „Fachstelle“ bzw. ihre Leiterin Einfluß auf die Wirtsleute der betroffenen Gaststätte zu nehmen.
Antwort:
Von Seiten der Fachstelle für Demokratie fand keine Einflussnahme statt. Die Fachstelle für Demokratie hat allerdings einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um gegen die von Ihnen in diesem Zusammenhang in der Stadtratssitzung vom 27.11.2019 getätigten falschen Tatsachenbehauptungen vorzugehen.
Frage 2:
Warum ist der BA 16 Ramersdorf-Perlach gleich mit drei (3) „Rechtsextre- mismus-Beauftragten“ ausgestattet? Inwieweit wird Ramersdorf-Perlach von ungewöhnlich vielen „rechtextremistischen“ Umtrieben heimgesucht?
Antwort:
Die Entscheidung über die Anzahl der Beauftragten gegen Rechtsextremismus obliegt den Bezirksausschüssen (vgl. § 23a BezirksausschussS).
Frage 3:
Über wie viele „Rechtsextremismus-Beauftragte“ verfügen die Münchner Bezirkausschüsse derzeit (bitte für jeden BA einzeln angeben!)?
Antwort:
Alle Bezirksausschüsse haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht einen oder mehrere Rechtsextremismusbeauftragte zu benennen.
Frage 4:
Was veranlaßt Organe der LHM wie z.B. die beim Büro des Oberbürgermeisters angesiedelte „Fachstelle für Demokratie“ (sic!) oder die „Rechtsextremismus-Beauftragten“ der Bezirksausschüsse, gegen Veranstaltungen einer demokratischen, nicht verbotenen politischen Partei zu agitieren und darauf hinzuwirken, daß ihre Veranstaltungen unterbunden, erschwert oder in Mißkredit gebracht werden?
Antwort:
Vgl. Antwort auf Frage 1.