Neue SB Filiale der Stadtsparkasse in Neuperlach Süd
Antrag Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 24.7.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 24.7.2020 führen Sie Folgendes aus:
Die Landeshauptstadt München fordert die Stadtsparkasse München auf zu prüfen, inwieweit die Neueinrichtung einer SB Filiale in Neuperlach Süd möglich ist und entsprechende Gespräche mit dem Vermieter in der Maximilian-Kolbe-Allee aufzunehmen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine Angelegenheit, deren Besorgung weder dem Stadtrat noch dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 24.7.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Eine Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet und die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG).
Ich bitte um Verständnis, dass weder Herr Oberbürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsrates noch der Verwaltungsrat an sich Einfluss auf das operative Geschäft der Stadtsparkasse München nehmen. Hierfür ist ausschließlich der Vorstand zuständig.
Die Stadtsparkasse München hat Herrn Oberbürgermeister über den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt unterrichtet. Sie haben der Stadtsparkasse München in der Maximilian-Kolbe-Allee einen Standort vorgeschlagen.
Vor dem Gebäude gibt es eine Fläche, die der Aventin Real Estate gehört. Nach deren ersten Aussage ist es möglich, dort einen freistehenden Geldautomaten aufzubauen.
Die Stadtsparkasse München hat bereits ihr Interesse an dem Standort signalisiert, um dort einen GA-Ersatzstandort für die 2016 aufgegebene Filiale Gustav-Heinemann-Ring zu errichten.Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.