Die aktuelle Situation in den städtischen Flüchtlingsunterkünften darstellen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Hans Hammer (CSU- Fraktion) vom 3.8.2020
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 3.8.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Die Berichterstattung über die aktuelle Situation in den vielen Flüchtlingsunterkünften im Stadtgebiet im Kontext der Corona-Pandemie, vor allem vor dem Hintergrund diverser Ausbruchsgeschehen in einzelnen Unterkünften zeichnet derzeit ein sehr unterschiedliches Bild.
Ziel der Landeshauptstadt München muss es sein, den Menschen in den eigenen, städtischen Unterkünften schnell und zielgerichtet zu helfen, Missstände zu beseitigen und dabei insbesondere ihre Gesundheit zu schützen und natürlich auch schon vorbeugend wirksam Infektketten zu unterbrechen, um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern.“
Zu Ihrer Anfrage vom 3.8.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Die Fragen 1 und 2 werden für die Beantwortung zusammengefasst, da es hier inhaltliche Überschneidungen gibt.
Frage 1:
Was unternimmt das für die Unterbringung zuständige Sozialreferat, um die Gesundheit der in den städtischen Unterkünften untergebrachten und dort lebenden Flüchtlingen vorbeugend zu schützen?
Frage 2:
Welche Standards werden vom Sozialreferat bei der Flüchtlingsfürsorge und -unterbringung gesetzt, v.a. hinsichtlich der Unterbringung von zu isolierenden Personen?
Antwort:
Die Corona-Pandemie erfüllt uns alle mit Sorge. Das Sozialreferat nimmt dieses Thema sehr ernst. Die Verantwortung für die Gesundheit aller Beteiligten steht dabei an erster Stelle.
In dieser außerordentlichen Situation tut die Landeshauptstadt München ihr Möglichstes, um auch in den städtischen Unterkünften die Geflüchteten und das Personal bestmöglich zu schützen.
Sozialkontakte zu minimieren, wenn Menschen so nahe zusammenleben wie in Flüchtlingsunterkünften, ist in der Tat sehr schwierig. Die Landes-hauptstadt München ist sich dieser Schwierigkeiten bewusst und arbeitet an verschiedenen Fronten, um die Problematik zu entschärfen. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen sehen kurz zusammengefasst folgendermaßen aus:
Sofortmaßnahmen
Von Anbeginn ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialreferats und Trägerinnen und Träger der Asylsozialbetreuung sowie der Mitarbeitenden der externen Dienstleisterinnen und Dienstleister für den Betrieb von größter Wichtigkeit gewesen, den Bewohnerinnen und Bewohner unserer Unterkünfte Zugang zu allen relevanten Informationen die Krise betreffend zu verschaffen. Das Sozialreferat stellt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu fortlaufend Informationsmaterialien zur Umsetzung der aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.
Für das gesamte Personal, das täglich vor Ort in den Unterkünften und Einrichtungen sein Bestes gibt, ist dies – neben dem Schutz der geflüchteten bzw. wohnungslosen Menschen – auch eine Maßnahme des Selbstschutzes. Nicht nur die staatlichen Verfügungen, sondern vor allem auch Verhaltensanweisungen und Hygieneregeln sind in viele Sprachen übersetzt worden. Die Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler in den Unterkünften tun darüber hinaus ihr Möglichstes, um diejenigen Menschen zu erreichen, die nicht lesen können.
Neben Aufklärung und angemessenen Verhaltensregeln sind auch die besonders wichtigen Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen schnell und unbürokratisch ausgeweitet worden.
Umsetzung weiterführender Maßnahmen
Nach den beschriebenen Sofortmaßnahmen waren in einem nächsten Schritt Quarantäne- und Schutzbereiche für die verschiedenen Gruppen einzurichten.
Positiv Getestete müssen natürlich schnellstmöglich isoliert werden. Menschen mit Symptomen müssen bis zu einem Testergebnis wiederum auch von diesen und den übrigen Bewohnerinnen und Bewohner separiert werden. Dies gilt auch für Kontaktpersonen. Und besonders gefährdete Personen, die zur Risikogruppe zählen, müssen besonders geschützt werden. Für all diese Maßnahmen war mit nicht zu unterschätzendem Aufwand die erforderliche Logistik aufzubauen:
Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals in den Unterkünften ist die vorübergehende Unterbringung in Hotels für Menschen, die sich mit COVID-19 infiziert haben, vorgesehen. Bis 19.7.2020 stand ein vom Referat für Arbeit und Wirtschaft angemietetes Hotel für die Unterbringung positiv getesteter Fälle, die noch keiner stationären oder in-tensiv-medizinischen Behandlung bedurften, als Unterkunft bereit. Wie zuvor benannt, stehen zudem für die städtische Sofortunterbringung und den Bereich der dezentralen Unterbringung von Quarantänefällen Bettplätze im Notquartier in der Ottobrunner Straße 90 bis 92 zur Verfügung. Ein weiteres Objekt befindet sich aktuell im Aufbau.
Zur Zeit findet ein Vergabeverfahren zur Schaffung von weiteren Quarantä- neplätzen statt.
Weitere Objekte aus dem Hotel- und Beherbergungsgewerbe sind von der Landeshauptstadt positiv auf ihre Tauglichkeit für diese Zwecke überprüft worden. Im Bedarfsfall kann so schnell reagiert und die Bettplatzkapazitäten für Infizierte, Verdachtsfälle und Kontaktpersonen oder die vulnerablen Risikogruppen ausgeweitet werden.
Vorgehen bei Verdachtsfällen und Quarantäne-Anordnung
Die in verschiedenen Unterkünften eingerichteten Quarantäne-Bereiche für Kontaktpersonen und die Bereiche für Verdachtsfälle dienen stets dem obersten Ziel, möglichst schnell und effektiv zu reagieren und zu verhindern, dass eine ganze Unterkunft von der Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt werden muss.
Nichtsdestotrotz musste das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bereits ganze Unterkünfte unter Quarantäne stellen, um nicht mehr nachvollziehbare Infektionsketten wirksam zu unterbrechen.
Beim Auftreten von Verdachtsfällen ordnet das RGU für alle möglicherweise betroffenen Personen (Bewohnerinnen und Bewohner und Personal der Einrichtung) eine Testung an. Nur auf dieser Grundlage kann die notwendige infektionsschutzrechtliche Separierung von Indexpersonen (=Infizierten) und Kontaktpersonen erfolgen sowie ggf. eine Kohortierung von Indexpersonen mit individueller Quarantänefestlegung (in der Regel für einen Zeitraum von 14 Tagen).
Während der Dauer der Quarantäne gilt es, die Bewohnerinnen und Bewohner aufmerksam auf Krankheitsanzeichen hin zu beobachten, um beim Auftreten schnell reagieren zu können.
Vor der entsprechenden Testung ist auch eine präventive Isolierung der Verdachtsfälle angezeigt, bis das Ergebnis der Testung vorliegt. Die nötige medizinische Versorgung von Verdachtsfällen in der Unterkunft wird während der Quarantäne-Maßnahme vom ärztlichen Bereitschaftsdienst gewährleistet.Zusätzlich werden im Falle einer Quarantäne-Anordnung folgende Sofort-Maßnahmen durch die Abteilung Unterkünfte des Amtes für Wohnen und Migration bzw. den freien Träger in Zusammenarbeit mit der Betreiberin und dem Betreiber ergriffen:
1) Lebensmittel-Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner durch
Catering bzw. Lebensmittel-Versorgung zum selbständigen Bereiten von Speisen durch die Bewohnerinnen und Bewohner in vorhandenden Einzelküchen.
2) Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit sonstigen Bedarfen (z.B. Drogerieartikel, besondere Bedarfe wegen Ramadan) durch die Mitarbeitenden vor Ort, einen mobilen Hausmeisterdienst oder die Sondersachbearbeitung.
3) Erhöhung der Anzahl der Sicherheitskräfte in den betroffenen Bereichen bzw. Häusern.
4) Intensivierung der laufenden Unterhaltsreinigung in den betroffenen Bereichen (desinfizierende Reinigung).
5) Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner über einzuhaltende Regularien.
6) Zimmer dürfen nur noch mit Mundschutz verlassen werden (Ausstattung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner mit zusätzlichem Desinfektionsmittel und zusätzlichem Mund-Nasen-Schutz).
7) Mindestabstand muss jederzeit eingehalten werden.
8) Bäder/Toiletten dürfen nur noch einzeln betreten werden (Ausnahme: Kinder unter sechs Jahre).
9) Gemeinschaftsküchen dürfen nur noch zur Zubereitung von Heißgetränken oder Säuglingsnahrung und immer nur einzeln betreten werden.
Besonders gefährdete Risikogruppen
Besonders gefährdet sind Personen, die nach den bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Für diese Menschen sowohl aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe als auch der Wohnungslosenhilfe hat das Sozialreferat ein Kontingent von 165 Plätzen in einem Jugendgästehaus angemietet. Die Räumlichkeiten verfügen über eigene Sanitäranlagen mit kostenfreiem WLAN. Es besteht eine Vollverpflegung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen über die Hotelküche. Um Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren, werden die Mahlzeiten auf den Zimmern eingenommen. Grundsätzlich besteht seitens des Hotels die Möglichkeit, die Platzzahlen auszuweiten. Der Stadtrat hat das Sozialreferat bevollmächtigt, diese Plätze bis vorerst Ende August zu nutzen. Ebenso wurde der Ausschreibung von Bettplätzen für diese Zielgruppe ab September 2020, befristet für weitere vier Monate, zugestimmt.Die Fragen 3 und 5 werden für die Beantwortung ebenfalls zusammengefasst, da es auch hier zu inhaltlichen Überschneidungen kommt.
Frage 3:
Welche Unterstützung erfolgt durch die beteiligten Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer?
Frage 5:
Welche Sozialbetreuung wird den Menschen vor Ort geboten?
Antwort:
Die Bewohnerinnen und Bewohner in den Flüchtlingsunterkünften physisch und psychisch gesund zu halten, ist die oberste Prämisse, damit gerade in Zeiten der herrschenden Pandemie eine bestmögliche Integration gelingen kann. Nach all den im Heimatland und auf der Flucht erlittenen Traumatisierungen würde die erneute Angst, einen geliebten Menschen zu verlieren, das Vertrauen in die neue Heimat, die zwar nicht als perfekt, aber doch als vergleichsweise sicher wahrgenommen wird, stark erschüttern. Darüber hinaus bedürfen Kinder und Jugendliche natürlich ganz besonderen Schutzes und Aufmerksamkeit, um möglichst unbeschadet an Körper und Geist durch diese Zeit zu kommen.
Betreuung vor Ort
Aus Sicht des Sozialreferats hat die Aufrechterhaltung der sozialen Betreuung in den Unterkünften unter Berücksichtigung der gebotenen Vorsichtsmaßnahmen hohe Priorität.
Die Sozialbetreuung hat eine wichtige aufklärende Funktion in den Unterkünften.
Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen laufend informiert werden und benötigen in dringenden Notfällen eine Beratung, die nur unzureichend über Telefon oder Email gesichert werden kann.
Der pädagogische Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt alle Beteiligten in der Krise und sichert den sozialen Frieden. Seit dem 12.5. 2020 ist in den städtischen Unterkünften durch eine Sondergenehmigung eine intensivere Unterstützung im Rahmen der Notangebotsbausteine der Kinder und Jugendlichen im Homeschooling durch Kleinstgruppen möglich.Die Angebotsbausteine sind wie folgt konzipiert:
Baustein 1:
Intensivere Unterstützung beim Homeschooling für Grundschülerinnen und Grundschüler und Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen in Form von Kleinstgruppen (2 bis 5 Kinder);
Baustein 2:
Sicherstellung des Kinderschutzes für Krisen- und Gefährdungsfälle bzw. Kontaktaufnahme zur Bezirkssozialarbeit im jeweiligen Sozialbürgerhaus. Insbesondere betrifft dies eine intensivere Unterstützung und Begleitung von Familien, bei denen sich durch die in Coronazeiten noch beengtere Lebenssituation der Hilfebedarf erhöht hat und die durch Traumatisierung, psychische Erkrankungen etc. bereits hoch belastet sind;
Baustein 3:
Gezielte und angeleitete Spielbegleitung im Außenbereich (Grünanlage) der Unterkünfte in Kleinstgruppen (max. 5 Personen);
Baustein 4:
Gezielte und angeleitete Gesprächs- und Spielgruppen für Eltern und Kinder mit hohem Förderbedarf in Form einer Kleinstgruppe (max. 5 Personen).
In einem zweiten Schritt können die Unterkünfte auch wieder für ausgewählte externe und ehrenamtliche Angebote geöffnet werden, die jedoch engmaschig begleitet werden müssen, damit die Sicherheitsvorgaben nicht unterlaufen werden.
Die Unterstützungsangebote der Träger der Integrationsarbeit mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien in Unterkünften (KiJuFa) als ein ergänzendes Angebot zur Asylsozialberatung entlasten und beraten die Familien und Kinder in der Unterkunft und unterstützen die Integration in den Sozialraum sowie die Stadtgesellschaft. Dies ermöglicht es, Kinder in Homeschooling besser zu unterstützen und wichtige Themen und Anliegen der Kinder und Familien aufzugreifen. Die Anwesenheit der Pädagoginnen und Pädagogen in den Unterkünften unter Berücksichtigung der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen, gerade in der vorherrschenden Krisensituation, hat eine sehr hohe Priorität.
Die pädagogischen Fachkräfte der KiJuFa-Träger sind in den Unterkünften für Flüchtlinge für Kinder, Jugendliche und Familien durch persönliche Prä-senzzeiten, Telefon- und Onlineberatung tätig. Das Thema Homeschooling ist ein besonderer Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit. Die Fachkräfte der KiJuFa-Träger unterstützen die Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit den Lehrerinnen und Lehrern und sorgen dafür, dass die Lernmaterialien bei den Kindern ankommen, ausgedruckt werden und auch wieder an die Schule weitergegeben werden. Die Kinder sind zum größten Teil für das Homeschooling mit den Smartphones der Eltern ausgestattet. Das Drucken der Schulunterlagen geht hauptsächlich über die Fachkraft der KiJuFa. Zudem unterstützen die pädagogischen Fachkräfte der KiJuFa auch die Kinder in der Bearbeitung des Schulstoffes im Homeschooling durch persönliche Einzelberatung sowie Telefon- als auch Onlineunterstützung per Videokommunikation. Seit Mai 2020 ist in den städtischen Unterkünften und seit Juni 2020 in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften durch eine Sondergenehmigung eine intensivere Unterstützung im Rahmen von „Notangebotsbausteine“ der Kinder und Jugendlichen im Homeschooling durch Kleinstgruppen möglich.
Frage 4:
Welche Dolmetscherleistungen werden erbracht?
Antwort:
Ergänzend zu der zusammengefassten Beantwortung der Fragen 1 und 2 hierzu darf darauf hingewiesen werden, dass in den Unterkünften zahlreiche Aushänge in verschiedenen Sprachen sowie Piktogramme gut sichtbar angebracht wurden.
Sowohl die Mitarbeitenden der Abteilung Unterkünfte als auch der externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern für den Betrieb werden durch einen regelmäßig erscheinenden Newsletter informiert. Mit diesem Newsletter wird auch Informationsmaterial in bis zu 14 Sprachen für Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung gestellt. Zudem sind die Unterkünfte täglich von 7.30 bis 24 Uhr durch Einrichtungsleitungspersonal und/oder Haussicherheits- und Servicepersonal besetzt, das für Rückfragen zur Verfügung steht.
Besonders zu erwähnen ist, dass in dieser schwierigen Zeit das Personal vor Ort jederzeit auf die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv zugeht, um das Gespräch zu suchen.
Von 23.30 bis 8 Uhr ist Personal eines Sicherheitsdienstes vor Ort. Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich rund um die Uhr an Ansprechpersonen wenden.
Frage 6:
Wie ist die Bausubstanz der Containeranlagen und wie ist im Hinblick auf die Sommermonate deren Hitzeempfindlichkeit?
Antwort:
Die in den Containeranlagen befindlichen Gebäude wurden in Raumzellenbauweise aus Containern bzw. Modulen errichtet.
Es handelt sich um eine Sandwichbauweise, die Wände und Decken sind gedämmt. Die Fassade und die Tragkonstruktion sind aus Stahl. Die Gründung erfolgt entweder als Streifenfundament oder als Bodenplatte. Die Innenwände sind in Trockenbauweise hergestellt. Es werden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, wie DIN Normen, Schallschutz und auch der sommerliche Wärmeschutz. Die Gebäude sind so ausgestattet, dass Menschen über eine Dauer von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren in ihnen leben, wohnen oder arbeiten können.
Aktuell existieren vier Standorte für Flüchtlingsunterkünfte mit Stahlcontainerbauweise.
Diese sind:
-Aschauer Straße 34, Stadtbezirk 16 (staatliche Flüchtlingsunterkunft) -Centa-Hafenbrädl-Straße 50, Stadtbezirk 22 (staatliche Flüchtlingsunterkunft)
-Triebstraße 24, Stadtbezirk 10 (städtische Flüchtlingsunterkunft) -Willy-Brandt-Allee 8, Stadtbezirk 15 (staatliche Flüchtlingsunterkunft)
Frage 7:
Wie ist die WLAN-Ausstattung in den städtischen Unterkünften? Ist diese ausreichend, um allen Kindern und Jugendlichen vor Ort Homeschooling zu garantieren?
Antwort:
Der Stadtrat hat am 24.10.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12145) beschlossen, dass die städtischen Unterkünfte durch it@M mit WLAN ausgestattet werden. Da noch nicht sämtliche Unterkünfte angeschlossen sind, werden alternative Lösungen als Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang teilweise noch geduldet. Auf den Kinder- und Jugendschutz muss dabei allerdings von allen Seiten ein großes Augenmerk gelegt werden.
Neben einem funktionierenden WLAN sind jedoch auch die entsprechenden Endgeräte erforderlich.Der Zuschuss der Landeshauptstadt München in Höhe von bis zu 250 Euro für den Kauf eines Tablets oder Laptops für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche war daher sehr nachgefragt. Die freiwillige Leistung wurde in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.8.2020 an insgesamt 5.800 Schülerinnen und Schüler ausgereicht. Der Zuschuss für Kinder und Jugendliche, die in städtischen Flüchtlingsunterkünften leben, wird sofort nach Antragstellung an der Kasse des Amtes für Wohnen und Migration ausgezahlt.
Aus Fördermitteln des Bundes wurden ab Mai 2020 vom Referat für Bildung und Sport hilfebedürftigen Schülerinnen und Schüler 6.000 Tablets leihweise zur Verfügung gestellt. Eine Stiftung wird dieses Angebot zu Beginn des kommenden Schuljahres noch ausweiten.
Frage 8:
Wie fällt ein Vergleich der städtischen Unterkünfte mit den staatlichen Unterkünften, deren Zuständigkeit bei der Regierung von Oberbayern liegt, in all diesen genannten Punkten aus?
Antwort:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Landeshauptstadt München keinerlei Aussagen zu Maßnahmen und Situation in den Unterkünften des Freistaates Bayern tätigen kann.