Kino Sendlinger Tor erhalten! Stadt soll prüfen, die Immobilie zu erwerben!
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Richard Quaas und Walter Zöller (CSU- Fraktion) vom 20.2.2020
Filmkultur braucht Spielraum: Das Kino Sendlinger Tor erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Manuel Pretzl
(CSU-Fraktion) vom 17.7.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung zum Antrag Nr. 14-20/A 06827 vom 20.2.2020.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, die beiden inhaltlich auf dasselbe Ziel gerichteten Anträge zum Erhalt des Kinos am Sendlinger Tor mit einem gemeinsamen Schreiben zu beantworten:
Das Anwesen Sendlinger-Tor-Platz 11 ist im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft. Das Kommunalreferat hat mit deren Vertreterin Kontakt aufgenommen. Es besteht derzeit kein Interesse, das Objekt zu verkaufen. Ein Erwerb durch die Stadt München ist somit nicht realisierbar.
Zum Fortbestand des Kinos am Sendlinger-Tor-Platz hat das Kulturreferat am 9.9.2020 mit allen Beteiligten einen Runden Tisch durchgeführt, um dennoch eine Lösung zu finden.
Hieran nahmen auf Einladung von Kulturreferent Anton Biebl sowohl die Kinobetreiber als auch die (Mehrheits-)Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter des Kommunal-, Planungs- und Kulturreferats teil. Bei dem Runden Tisch wurden die verschiedenen Positionen der Beteiligten sondiert sowie der deutliche Wunsch des Oberbürgermeisters, der Stadtratsfraktionen sowie aller befassten Referate kommuniziert, dass das Sendlinger-Tor-Kino erhalten werden soll. Ferner wurde mitgeteilt, dass aus Sicht der Landeshauptstadt München eine andere als eine kulturelle Nutzung aufgrund des eingetragenen Denkmalschutzes, welcher auch dasInterieur mit Ausnahme der Bestuhlung umfasst, derzeit und künftig nicht vorstellbar ist. Ein Erhalt des Kinos wurde aus Gründen der Kinokultur wie auch der stadtgeschichtlichen Bedeutung des Filmtheaters unbedingt angestrebt.
Als Ergebnis wurde festgehalten, dass ein Verkauf der Immobilie an die Stadt München von Seiten der Eigentümer derzeit nicht in Erwägung gezogen wird. Ferner wird eine weitere kulturelle Nutzung und die Berücksichtigung des Denkmalschutzes für das Interieur, insbesondere die Erhaltung des Saales, sowohl von den derzeitigen Betreibern wie von den Eigentümern angestrebt. Eine Einigung zwischen den Eigentümern und den derzeitigen Betreibern, welche die Übertragung der Nutzung als Kino an einen anderen Kinobetreiber ermöglichen könnte, wird derzeit allerdings von beiden Seiten ausgeschlossen. Die Räumungsklage der anwesenden Eigentümer gegen den derzeitigen Kinobetreiber wird aufrechterhalten; ein erster Gerichtstermin ist im Oktober anberaumt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.