Unterstützung von Freien Schulen (Privatschulen, kirchliche Schulen, Montessori Schulen)
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt, Nicola Mayerl und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 30.1.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Im Antrag Nr. 14-20/A 06630 vom 30.1.2020 bitten Sie das Referat für Bildung und Sport, dass dieses auf der Webseite oder bei anderen Veröffentlichungen zusätzlich über das Angebot der Freien Schulen informiert, um den Eltern eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Außerdem soll die Stadt München die Forderung unterstützen, dass die Freien Schulen bei der Einführung eines 365 Euro Tickets mit berücksichtigt werden bzw. darstellen, ob es eine rechtliche Möglichkeit für die Kommune gibt, eine Zwischennutzung der Schulwegkostenfreiheit zu ermöglichen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag per Brief und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Jedes Jahr zur Schuleinschreibung wird ein gemeinsames Schreiben des Staatlichen Schulamts und des Referats für Bildung und Sport an alle Eltern verschickt, deren Kinder zum kommenden Schuljahr eingeschult werden (können).
Unter der Rubrik „Zuständige Schule“ wird u.a. Folgendes ausgeführt: „Grundsätzlich müssen alle Kinder ihre Schulpflicht in der Grundschule erfüllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42 Abs. 1 BayEUG), sofern sie nicht eine staatlich anerkannte bzw. staatlich genehmigte private Grundschule besuchen wollen. (...) Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.“ Aus diesem Passus geht die Möglichkeit, Kinder an freien bzw. privaten statt an staatlichen Grundschulen anmelden zu können, hervor.
Die Informationen zu den weiterführenden Schulen, hierbei sind Schulen in freier Trägerschaft mit eingeschlossen, werden im jährlich aktualisierten Einschreibeheft „Information über die Einschreibung in Gymnasien, Realschulen und Mittelschulen“ des Referats für Bildung und Sport stadtweit über die Grundschulen ausgegeben. Auf der Webseite www.muenchen.de können bereits jetzt Informationen zu privaten Schulen eingeholt werden. Hierzu reicht es aus, den Suchbegriff „Schulen“ einzugeben.Darüber hinaus veröffentlicht und verteilt die städtische Bildungsberatung seit vielen Jahren Listen aller Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und internationalen Schulen, die sie jährlich aktualisiert und auf denen auch alle privaten Schulen aufgelistet sind. Diese Listen umfassen die Stadt München und auch die Umgebung, soweit sie für Münchener Bürger von Interesse sein könnte und enthalten Informationen zum Schulprofil. Sie werden gedruckt verteilt und sind unter www.muenchen.de/bildungsberatung oder www. pi-muenchen.de einzusehen und downzuloaden. Selbstverständlich werden die Angebote der privaten Schulen in geeigneter Form auch in den Beratungsgesprächen mit einbezogen, z.B. bei spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler (kleinere Klassen usw.).
In Bezug auf das geplante 365 Euro Ticket kann ich Ihnen mitteilen, dass nach den mir vorliegenden Informationen alle Schülerinnen und Schüler, also auch die der freien Schulen berechtigt sein sollen, das 365 Euro Ticket zu erwerben.
Die Übernahme der Kosten des Schulwegs ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Diese regeln einen möglichen Beförderungsanspruch zum Besuch der nächstgelegenen öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen.
Es gibt ein breites Angebot von Schulformen, zu denen eine Beförderung stattfindet. Aus dem Elternrecht der freien Schulwahl lässt sich nicht ableiten, dass Eltern, die sich aus besonderen Gründen für eine private, staatlich genehmigte Schule entscheiden, jede finanzielle Belastung in gleichem Maße abzunehmen, wie dies in einer öffentlichen und nächstgelegenen Schule der Fall ist.
Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Schülerbeförderung die Beförderung zu einer anderen als den oben aufgeführten Schularten zu übernehmen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.