Verwaltungsbeiräte für die Münchner Schulen
Antrag Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 1.7.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 1.7.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass alle Schulleiter und Schulleiterinnen die Übersichtslisten der beschlossenen Verwaltungsbeiräte für die jeweiligen Schulen erhalten. Ebenso soll diese Information an den gemeinsamen Elternbeirat der jeweiligen Schularten gegeben werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Übersichtliste der am 17.6.2020 beschlossenen Verwaltungsbeiräte und deren Funktion wurde vom Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen am 15.7.2020 an alle Schulen weitergeleitet.
Es wurde auch darum gebeten, die Informationen an den jeweiligen gemeinsamen Elternbeirat weiterzugeben.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.