Münchner Theater tragen ihre Verantwortung gegenüber Autoren und Verlagen – auch in Zeiten der Corona-Pandemie
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.6.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Münchner Kammerspiele, das Münchner Volkstheater und die Schauburg rückwirkend bis 15.3.2020 Urheberabgaben an Autorinnen bzw. Autoren und Verlage für Vorstellungen abführen, die pandemiebedingt ausfallen mussten.
Grundlage für die Zahlungen von Urheberabgaben sind die jeweils zwischen Theater und Verlag geschlossenen Aufführungsverträge. Diese Aufführungsverträge basieren wiederum auf der sogenannten „Rahmenvereinbarung Bühne“, einem Regelwerk, das zwischen dem Verband der Bühnen- und Musikverlage einerseits sowie dem Deutschen Bühnenverein andererseits verabschiedet wurde.
Urheberabgaben sind daher keine stadtratspflichtige Angelegenheit. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.6.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München die Theaterverlage und Bühnenautorinnen und Autoren in der Corona-Krise nicht allein lassen, sondern 60% der vertraglich vorgesehenen Tantiemen für die pandemiebedingt ausgefallenen Vorstellungen seit 15.3.2020, unter Anrechnung der durchschnittlichen Besucherzahlen im Jahr 2020 der jeweiligen Spielstätte, auszahlen soll.
Die städtischen Theater haben gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein ein hohes Be
wusstsein für die derzeit schwierige Situation der
werkschaffenden Künstlerinnen und Künstler. Entsprechend hat der Bühnenverein bereits im Mai zur Solidarität mit Autorinnen und Autoren und Komponistinnen und Komponisten aufgerufen. Die Theater und Orchesterwerden aufgefordert, „im Rahmen der spezifischen und gesetzlichen Möglichkeiten zu guten und nachhaltigen Lösungen für alle zu gelangen, die ihren wertvollen Beitrag zum Entstehen der Kunstformen Theater und Konzert leisten.“
Mit dem Ziel, die Autorinnen bzw. Autoren und Verlage zu unterstützen, wurde im Juni zudem die „Rahmenvereinbarung Bühne“ durch eine „Temporäre Anwendungsvereinbarung“ ergänzt. In dieser ist geregelt, dass „eine Garantie pro Vorstellung vereinbart“ werden soll, wenn die Platzanzahl pandemiebedingt weit unter dem üblichen Platzangebot liegt. Die Theater der Stadt setzen dies in den für die neue Spielzeit 2020/2021 geschlossenen Aufführungsverträgen konsequent um und leisten damit – trotz der auch ihnen selbst drohenden Zuschusskürzungen – einen Beitrag zur Stabilisierung der Situation der Autorinnen bzw. Autoren und Verlage.
Für die Zeit der behördlich verfügten Schließung des Spielbetriebs vom 11. März bis 15. Juni können die Theater aus eigener Initiative Ihren verständlichen Wunsch nach Unterstützung der Autorinnen bzw. Autoren und Verlage leider nicht erfüllen. Die Vorgabe der Landeshauptstadt, dass keine Honorare ohne Gegenleistung gezahlt werden dürfen, gilt übertragen auch für Urheberabgaben. Ohne Vorstellungen und damit eigene Einnahmen fehlt auch die Grundlage für die Auszahlung von Urheberabgaben, da diese für die Nutzung des jeweiligen Werkes als angemessene Vergütung geleistet werden. Kann das Werk aufgrund behördlicher Anordnung nicht genutzt werden, entfällt auch eine nur teilweise Vergütung.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.