Ehrliche Haushaltsplanung? Landshuter Allee Tunnel
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Alexander Reissl und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 30.7.2020
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 30.7.2020 führen Sie Folgendes aus: „Seit Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie 2014 und dem Beschluss des Stadtrates im November 2015 ‚von den zur engeren Wahl stehenden Konzepten aus Gründen der städtebaulichen Wirksamkeit, des Lärm- schutzes und des Schutzes vor Luftschadstoffen ein Tunnelkonzept weiter zu verfolgen‘, warten die betroffenen Anwohner auf die endgültigen Planungen für den Tunnel. Nun sollen die Planungen von Grün-Rot beerdigt werden. Um eine ehrliche Darstellung zu erhalten, ist ein Überblick zu den offenen Fragen zu geben. Sonst sind die genannten Zahlen nur Augenwi- scherei und keine verlässliche Finanzplanung für unsere Stadt.“
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Im Rahmen der Beschlüsse „Sicherheitspaket Haushalt 2020“ der Vollversammlung des Stadtrates vom 13.5.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00225) sowie „Haushaltsplan 2021 Eckdatenbeschluss“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00527) der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.7.2020 wurden Vorschläge zur Reduktion von investiven und konsumtiven Kosten dem Stadtrat vorgelegt und beschlossen.
Bereits vor der Corona-Pandemie, bei weiterhin stabiler Haushaltslage, wären die Schulden der Landeshauptstadt München bis 2024 auf ca. 4,9 Mrd. Euro angewachsen. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen äußerst schwierigen Haushaltslage ist eine Reduzierung der investiven Mittel im MIP-Zeitraum und ggf. darüber hinaus notwendig, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Eine Ausweitung der Investitionen ist derzeit nicht darstellbar, ohne die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts in den nächsten Jahren zu gefährden.
Frage 1:
Ist es richtig, dass eine Förderung von bis zu 40% der Baukosten (analog der bereits gebauten Tunnel am Mittleren Ring) durch den Freistaat möglich gewesen wäre? Mit welchen Baukostenzuschüssen von Seiten des Landes etc. hätte die LH München rechnen können?
Antwort:
Über Höhe und generelle Förderbarkeit wird im Zuge eines Förderverfahrens nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Stra-ßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger in Verbindung mit dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz entschieden, für das erst entsprechende Anträge gestellt werden müssen.
Frage 2:
Wie wird mit der Planung der Instandsetzung bzw. (Teil-)Erneuerung der Donnersbergerbrücke umgegangen, die in das Gesamtprojekt inkludiert werden sollte? Welche Synergien einer gemeinsamen Planung und Umsetzung werden nicht zu heben sein?
Frage 3:
Wie beeinträchtigt der Planungsstopp Kosten und Zeitläufe bei dieser Sanierung der Donnersbergerbrücke?
Antwort:
Mit Beschluss vom 3.7.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11750) hat der Stadtrat das Baureferat beauftragt, den Instandsetzungsbedarf für die Donnersbergerbrücke zu ermitteln. Das Baureferat hat hierzu einen geeigneten Fachgutachter eingeschaltet. Dieser ist zu dem Ergebnis gelangt, dass in 10 bis 15 Jahren eine Erneuerung der Donnersbergerbrücke erfolgen muss. Das Baureferat wird dem Stadtrat daher zu gegebener Zeit einen entsprechenden Planungsauftrag für die Erneuerung der Donnersbergerbrücke zur Entscheidung vorlegen.
Frage 4:
Mit welchen Kosten ist bei der Umsetzung von Lärmschutzwänden/einer Einhausung zu rechnen?
Frage 5:
Wie hoch müsste/n die Lärmschutzwände/eine Einhausung sein?
Frage 6:
Wie viele Bäume müssten dafür je gefällt werden?
Frage 7:
Wie ist eine solche Wand/Einhausung abstandsrechtlich zu beurteilen?
Frage 8:
Welche Kosten wären für eine begehbare Überbauung zu erwarten?
Frage 9:
Mit welchem Differenzbetrag ist zwischen 1. Planung und Umsetzung des Landshuter Allee Tunnels inkl. Sanierung der Donnersbergerbrücke minus Zuschüsse und 2. Planung und Umsetzung der alternativen Ideen (Lärm- schutzwände, Einhausung,…) sowie der nichteingebundenen Sanierung der Donnersbergerbrücke zu rechnen?
Antwort:
Konkrete Angaben zur Ausführung einer Lärmschutzwand bzw. Einhausung und zu daraus resultierenden Kosten können erst getroffen werden, wenn entsprechende Planungsgrundlagen und hierfür erforderliche Gutachten vorliegen.
Frage 10:
Welche Auswirkung/welchen Sparbeitrag hat die Maßnahme des Pla- nungsstopps Landshuter Allee Tunnel auf den Verwaltungshaushalt?
Antwort:
Bezüglich der Reduzierung der Planungskostenansätze wird auf Anlage 1 zum Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.7.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00527) verwiesen.