Aufgrund der ab Montag, 2. November, geltenden strengen Kontaktbeschränkungen wird der Übernachtungsschutz der Landeshauptstadt München vorübergehend ganztägig fortgeführt. Das Übernachtungsschutzprogramm der Landeshauptstadt München in Trägerschaft des Evangelischen Hilfswerks München gGmbH ist ein huma- nitäres niederschwelliges Übernachtunsangebot. Das Angebot richtet sich vor allem an obdachlose EU-Zuwanderinnen und EU-Zuwanderer, die in Deutschland keine Ansprüche auf Sozialleistungen haben. Es handelt sich um keine reguläre Unterbringung für wohnungslose Menschen in München, sondern nur um einen Schlafplatz für die Nacht. Tagsüber müssen die obdachlosen Frauen und Männer das Haus verlassen.
Aufgrund der Coronapandemie und des Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde das Angebot auf ein ganztägiges Angebot umgestellt. Die obdachlosen Frauen und Männer mussten die Übernachtungschutzräume im Haus 12 auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne seit Ende März tagsüber nicht mehr verlassen. Dieses Ganztagesangebot hat der Stadtrat in der Vollversammlung am 22. Oktober zum 1. November beendet. Da jedoch vermutet wurde, dass es im Laufe des Winters zu einem erneuten coronabedingten Lockdown kommen könnte, wurde in dem Beschluss vom 22. Oktober bereits festgelegt, dass bei einem eventuellen weiteren Lockdown das Ganztagesangebot wieder eingeführt wird.
Diese Situation ist nun schneller eingetreten, als noch am 22. Oktober zu erwarten war. Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung vom 28. Oktober, der festlegt, dass ab 2. November strenge Kontaktbeschränkungen gelten und das öffentliche Leben in großen Teilen heruntergefahren werden soll, müssen auch die obdachlosen Frauen und Männer im Übernachtungsschutz die Möglichkeit haben, so wenig Kontakte wie möglich zu anderen Menschen einzugehen. Dies ist nur möglich, wenn sie sich tagsüber in den Räumlichkeiten des Übernachtungsschutzes aufhalten können.
Das Sozialreferat dankt dem Evangelischen Hilfswerk München gGmbH und den sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Weitere Informationen zum Übernachtungsschutz und der Anlauf- und Beratungsstelle „Schiller 25“ finden sich unter https://t1p.de/Hilfsangebote.