Dokumentenprüfgeräte in der Stadtverwaltung einsetzen
Antrag Stadträtin Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 18.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, in den einschlägigen Verwaltungsbereichen (z.B. Bürgerbüros, Ausländerbehörde, Kfz-Zulassungsstelle etc.) Dokumentenprüfgeräte flächendeckend zum Einsatz zu bringen.
Als Begründung führen Sie an:
„Die Missbrauchsmöglichkeiten von gefälschten Dokumenten sind vielfältig und reichen von der einfachen Eröffnung eines Bankkontos unter falschem Namen, bis in den Bereich schwerer Straftaten. Einmal fälschlicherweise in ein System eingepflegt, können sogar andere Verwaltungs- bereiche betroffen sein. Die Bürgerämter Nürnberg und Leipzig setzen erfolgreich standardmäßig Dokumentenprüfgeräte ein. Die Erfolgsquote liegt bei ca. 20 bis 50 Fälschungen pro Woche. Auch die Bundesländer Berlin und Schleswig-Holstein haben die Einführung für ihre untergeordneten Behörden auf den Weg gebracht. Die Stadtverwaltung leistet mit dem Einsatz solcher Dokumentenprüfgeräte einen weiteren sinnvollen Beitrag zur Sicherheit der Landeshauptstadt München.“
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.09.2019 dürfen wir Ihnen aber Folgendes mitteilen:
Aktuell findet die Dokumentenprüfung durch ein engmaschig abgestimmtes Verfahren mit Hilfe von gesondert geschultem Personal statt, das in Verdachtsfällen (zum Beispiel: Identitätsmissbrauch, ge- oder verfälschte Dokumente, Manipulationen an Sicherheitsmerkmalen) Kontakt mit der Polizei aufnimmt, die dann bei Bedarf eine technische Überprüfung der Dokumente durchführt. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bewährt.Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Dokumentenprüfgeräten im Rahmen der Identitätsprüfung gibt und mit diesen Geräten ausschließlich eine automatische Verifikation der optischen und elektronischen Sicherheitsmerkmale, nicht aber der Missbrauch von echten Dokumenten festgestellt werden kann, gibt es Überlegungen für einen flächendeckenden Einsatz dieser Geräte im Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten, mit dem Ziel das bisherige Verfahren zu optimieren.
Auf Grund der Bedeutung des Themas Identitätsmissbrauch und der damit verbundenen finanziellen Folgen für Staat und Gesellschaft bestand die Hoffnung, dass der Freistaat Bayern, ähnlich wie beispielsweise Schleswig-Holstein, seine Kommunen zumindest mit einer gewissen Anzahl an geeigneten Prüfgeräten zur Feststellung gefälschter Identitätsdokumente ausstatten wird. Eine endgültige Entscheidung, ob z.B. der Freistaat Bayern, wenigstens die Kosten für die Ausstattung mit Dokumentenprüfgeräten übernehmen wird, steht noch aus. Von dieser Entscheidung ist jedoch abhängig, ob und in welcher Höhe Sachkosten für die Anschaffung und den Betrieb der benötigten Geräte anfallen.
Auch ist für den Prüfprozess mit Hilfe von Dokumentenprüfgeräten zusätzliches Personal erforderlich, da für jeden Prüfvorgang Zeit anzusetzen ist. Die Zuschaltung von Personal kann aber auf Grund der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht realisiert werden.
Aus diesen Gründen wird aktuell von einer Umsetzung des Vorhabens zum Einsatz von Dokumentenprüfgeräten in den Verwaltungsbereichen des Kreisverwaltungsreferats Abstand genommen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.