Öffentliche Grünanlage Adam-Berg-Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 21.8.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 21.8.2019 bitten Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission – um Prüfung der von Ihnen vorgelegten Planungsalternativen im Rahmen des Vorbescheids zur beantragten Erweiterung des Gartencenters Seebauer, um Natur- und Klimaschutz sowie auch die Interessen der Anwohnerschaft zu gewährleisten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein Geschäft der laufenden Verwaltung, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil vorliegend der Vollzug des Baugesetzbuches maßgebend ist. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Mit E-Mail vom 17.9.2020, zu unserem Fristverlängerungsschreiben vom 11.9.2020, bitten Sie nun allerdings umgehend um Bearbeitung Ihres Antrages bzw. um Vorlage einer Beschlussvorlage. Die Beantwortung Ihres Antrags erfolgt daher auf dem derzeitigen Kenntnisstand.
Die lange Bearbeitungsdauer Ihres Antrages begründet sich dadurch, dass im Rahmen des anhängigen Petitionsverfahrens ein Ortstermin mit allen Beteiligten stattgefunden hat, bei dem auch über Kompromisslösungen bzw. alternative Planungen zwischen dem Antragsteller und den Petenten diskutiert wurden. Diese Gespräche, wie Ihnen mit Schreiben vom 11.9.2020 mitgeteilt wurde, werden derzeit noch fortgesetzt. Eine abschlie-ßende Beantwortung Ihres Antrages sollte erfolgen, wenn die Gespräche zu einem konkreten Ergebnis geführt haben. Soweit möglich, hat die Lokalbaukommission Ihre Anliegen in die Gespräche eingebracht. Für eine Planung in Alternativen hat die Bauaufsichtsbehörde allerdings kein Mandat, das kann im Baugenehmigungsverfahren nur vom Antragsteller ausgehen. Da die Gespräche noch andauern, war eine abschließende Antwort bisher nicht möglich.
Aufgabe und Auftrag der Bauaufsichtsbehörde ist die Prüfung von Bauanträgen und die Überwachung von Bauvorhaben. Wie oben bereitsangesprochen, prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die vom Antragsteller beantragten Vorhaben. Eine Prüfung von Alternativen, die nicht vom Antragsteller vorgelegt werden, verbietet sich schon aus dem Grund der Unmöglichkeit der Umsetzung ohne Zustimmung und Mitwirkung des Antragstellers bzw. Eigentümers.
Für die in Ihrem Antrag vom 21.8.2019 beantragte Prüfung der von Ihnen aufgezeigten Planungsalternativen liegt die Zuständigkeit damit in erster Linie beim Antragsteller.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass Ihr Antrag, die Lokalbaukommission solle die von Ihnen vorgelegten Planungsalternativen im Rahmen des Vorbescheids zur beantragten Erweiterung des Gartencenters Seebauer prüfen, um Natur- und Klimaschutz sowie auch die Interessen der Anwohnerschaft zu gewährleisten, somit erledigt ist.