Unterstützung für die Gastronomie – Die Stadt München vergibt Gutscheine an alle Haushalte für die Münchner Gastronomie
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 15.5.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft gebeten, Ihren Antrag zu bearbeiten.
In Ihrem o.g. Antrag vom 15. Mai 2020 führten Sie als Begründung aus: „Um den Start nach dem Lockdown in der Gastronomie zu erleichtern und einen Beitrag der Stadt für diese stark betroffene Branche zu leisten, gibt die Stadt München an alle Haushalte Gutscheine in Höhe von 50 Euro bei Mehrpersonenhaushalten und 25 Euro bei Singlehaushalten aus.“
Zu Ihrem Antrag vom 15.5.2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen, die Münchner Gastronomie zu unterstützen, bereits durch diverse Maßnahmen entsprochen wurde.
Von dem coronabedingten Lockdown ist die Münchner Wirtschaft bekannterweise sehr stark betroffen. Oft bestand oder besteht kaum oder gar keine Möglichkeit, Umsatz zu generieren. Zu den besonders betroffenen Bereichen gehören auch Tourismus, Veranstaltungen und das Gastgewerbe.
Die Stadt München hat bisher große Anstrengungen unternommen, den Folgen des Lockdowns in vielen Bereichen zu begegnen. Es wurden über 71.000 von Unternehmen gestellte Anträge auf wirtschaftliche Soforthilfen bearbeitet, dabei wurde eine Unterstützung von über 300 Mio Euro bewilligt. Das Ziel aller Referate ist es, auch weiterhin die gesamtstädtische Wirtschaftslage soweit zu unterstützen und zu stabilisieren, wie dies unter den gegebenen Umständen möglich ist. Hiervon profitiert auch das Gastgewerbe.
Zum Beispiel wurde für den touristischen Bereich gemeinsam mit der Tourismus Initiative München (TIM) e.V. eine „Recovery Strategie“ verabschiedet, die eine Wiederbelebung des Tourismus in München in vier Phasen der touristischen Bewerbung zum Ziel hat. Aktuell läuft intensiv die Bewerbung Münchens als Reiseziel der Phase 1 (Bewerbung in der Metropolregion München) und Phase 2 (DACH-Märkte, Deutschland, Österreich, Schweiz).Mit weiteren ergänzenden Maßnahmen, wie zum Beispiel „München hält zamm“, „Mia gehn online“ oder der Aktion „Sommer in der Stadt“ wurden seit Ende Juli die Münchner Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste eingeladen, die Stadt neu zu entdecken. Mit letzterem wurden insbesondere auch den Münchner Schaustellern und Marktkaufleuten und auch der Gastronomie wichtige Einkommensmöglichkeiten geboten.
Auch mit der großzügigen und kurzfristig umgesetzten Maßnahmen der Stadt München, wie die Erweiterung oder Einrichtung von Freischankflächen, der Stundung der Gewerbesteuer, Müllentsorgungs-, Straßenreinigungs-, Entwässerungsgebühr usw., wurde eine wesentliche Unterstützung seitens der Stadt München für die Gastronomie umgesetzt.
Bereits vor dem November-Lockdown war seitens der Gastronomie, insbesondere im Innenstadtbereich, jedoch eine gewisse Zurückhaltung durch potentielle Gäste zu erkennen – sei es wegen gesundheitlicher Bedenken oder einer verschlechterten persönlichen finanziellen Lage. Trotz der oben geschilderten Maßnahmen wurden daher die wieder geschaffenen oder sogar erweiterten Umsatzmöglichkeiten der Gastronomie nicht genügend genutzt. Daher hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Gastronomiebetriebe bis jetzt insoweit leider oft nicht oder nur wenig entspannt.
Der von Ihnen eingereichte Vorschlag setzt genau an, einen Anreiz für die Münchnerinnen und Münchner zu geben, die gastronomischen Angebote in ihrer eigenen Stadt wieder wahrzunehmen und damit vielen Gastronomiebetriebe weiter ergänzende wirtschaftliche Unterstützung zu geben.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die Kosten für die Umsetzung Ihres Vorschlags eruiert, ohne den enormen Verwaltungsaufwand für eine derartige Aktion miteinzubeziehen.
Laut Statistischem Amt München (Stand 31.12.2019, siehe Anhang) gibt es in München gesamt 823.628 Haushalte, davon
Haushalte mit 1 Person: 448.732
Haushalte mit 2 oder mehr Personen: 383.896
Damit die Stadt München Ihrem Vorschlag entsprechen kann und an jeden Haushalte jeweils 25 Euro bzw. 50 Euro auszahlen würde, wäre dafür ein Gesamtbetrag von über 30 Mio Euro (ohne Verwaltungskosten) notwendig.
In der Vollversammlung am 13.5.2020 hat der Stadtrat das coronabedingte Sicherheitspaket für den Haushalt 2020 beschlossen (20-26/V 00225).Unabhängig von der Frage, inwieweit eine Barauszahlung mittels Gutscheinen an Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund des Schenkungsverbots rechtlichen Vorgaben entsprechen kann, besteht angesichts der erheblichen Einnahmeausfälle und des erwarteten Defizits im Haushaltsjahr 2020 laut Stadtkämmerei daher keinerlei Spielraum für weitere Haushaltsausweitungen in Form von ergänzenden Finanzierungsbeschlüssen. Unabweisbarer und unplanbarer Bedarf müsste demnach aus dem referatsinternen Teilhaushalt oder durch zusätzliche Einnahmen refinanziert werden.
Aus dem Teilhaushalt des Referates für Arbeit und Wirtschaft kann dieser Betrag nicht finanziert werden und es besteht auch keine Möglichkeit, seitens des Referates zusätzliche Einnahmen in dieser Höhe zu erzielen. Daher kann das Referat für Arbeit und Wirtschaft Ihrem Antrag nicht entsprechen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage, Zusammenstellung von Privathaushalten in den Stadtbezirken am 31.12.2019 nach der Haushaltsgröße, kann abgerufen werden unter: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=6007734