Kommunalreferat wird zum 31.7.2024 aufgelöst
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Rathaus Umschau 215 / 2020, veröffentlicht am 09.11.2020
Kommunalreferat wird zum 31.7.2024 aufgelöst
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.9.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 23.9.2020.
Sie beantragen die Auflösung des Kommunalreferats (KR) zum 31.7.2024 sowie die Zuordnung der nach den geplanten Abspaltungen verbleibenden Immobilien- und sonstigen Rumpf-Geschäftsbereiche zur Stadtkämmerei bzw. dem Referat für Arbeit und Wirtschaft.
In der Begründung verweisen Sie u.a. auf Stadtratsanträge von 2009 (Nr. 08-14/A 00789) und 2011 (Nr. 08-14/A 02669), mit denen bereits in der Vergangenheit die Reduzierung der Anzahl der städtischen Referate und die Auflösung des KR beantragt wurden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Für den Aufgabenumgriff des Kommunalreferats sind aktuell keine Änderungen oder Abspaltungen geplant. Insofern stellt sich die Sachlage anders dar als in Ihrem Antrag dargestellt.
Zudem möchte ich auf die Ablehnung des Stadtratsantrags der Stadtratsfraktion FDP – HUT, Nr. 14-20/A 04697, zur Zusammenlegung des Kommunalreferats und des Referats für Arbeit und Wirtschaft verweisen.
In der Beschlussvorlage vom 19.12.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13514, wurde seinerzeit ausgeführt:
„Eine derart grundlegende Änderung der städtischen Organisation ad hoc ist hinsichtlich der beiden genannten Referate inhaltlich weder erforderlich noch sinnvoll. Sowohl das Referat für Arbeit und Wirtschaft als auch das Kommunalreferat haben jeweils ein breit gefächertes und heterogenes Aufgabenfeld. Die Steuerung der vielfältigen Aufgaben mit strategisch, wirtschaftlich und politisch hoher Bedeutung ist in beiden Referaten eine Herausforderung, die bei einer einfachen Zusammenlegung nicht mehr in der gewohnten Qualität bewältigt werden kann. Die Referatsabgrenzungen sind in sich schlüssig und haben sich bewährt.“Diese Bewertung hat nach wie vor Bestand und gilt entsprechend auch für die Stadtkämmerei.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.