Bessere Kontrollen im ÖPNV und Kosequenzen bei Verstoß gegen die Maskentragepflicht
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 13.8.2020
Antwort Referent für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die MVG und die S-Bahn München auf, die Maskentragepflicht im Münchner ÖPNV durchzusetzen und Verstöße konsequent zu ahnden, um eine verbesserte Nutzung des ÖPNV durch Vertrauen in die gesundheitliche Sicherheit zu ermöglichen und den Mobilitätswandel auch in Zeiten der „Coronapandemie“ voranzutreiben.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und der DB Station & Service AG.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir jeweils eine Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wie auch der DB Station & Service AG erbeten, die uns Folgendes mitteilten:
„Aufgrund der Beschwerdelage kann leicht der Eindruck entstehen, dass die Maskentragepflicht im Münchner ÖPNV von vielen Fahrgästen zunehmend nicht befolgt würde.
Unsere täglichen Beobachtungen gehen jedoch in eine andere Richtung. Tagsüber wird die Maskenpflicht von fast allen Fahrgästen in unseren Bussen und Bahnen befolgt – die Quote liegt stabil bei über 90% und wurde auch von der Polizei bei der Kontrollaktion am 13.8. bestätigt (Ergebnis: 93%). In den Abend- und Nachtstunden sind etwas mehr Fahrgäste ohne Maske unterwegs, auch hier liegt die Trage-Quote aber regelmäßig über 80%.
Die MVG hält sich an die in Bayern geltende Vorgabe, dass Verkehrsunternehmen die Sicherheits- und Ordnungsbehörden bei deren Aufgabe unterstützen, die Maskenpflicht zu überwachen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive der Fahrkartenprüfer und der U-Bahnwache gehen(im Rahmen ihrer originären Tätigkeiten) mit Augenmaß vor und erinnern Fahrgäste zunächst an die Maskenpflicht, wenn sie einen Verstoß feststellen – entweder persönlich oder (im Falle der Fahrer) über Durchsagen. Normalerweise wird die Maske dann auch aufgesetzt. Wenn Fahrgäste uneinsichtig sind bzw. aggressiv werden, werden die U-Bahnwache und/ oder Polizei hinzugezogen. In mehreren 100 Fällen kam es auch schon zu Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen.
Angesichts von derzeit 1,3 Mio. Fahrgästen pro Tag und einem Netz mit Hunderten von Bahnhöfen, Haltestellen und Fahrzeugen sind unseren Möglichkeiten jedoch quantitative Grenzen gesetzt. Eine flächendeckende Überwachung der Maskenpflicht ist schlichtweg mit den bestehenden Ressourcen nicht möglich. Zusätzliches Personal steht nicht zur Verfügung. Seitens der MVG werden wir aber die bisherigen bewährten Bemühungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem für die Ahndung zuständigen KVR weiterführen, um die hohe Maskenakzeptanz bei den Fahrgästen zumindest auf dem derzeitigen Niveau zu halten.“
Die DB Station & Service AG führte hierzu ergänzend Folgendes aus: „Reisende in Zügen und Bussen der Deutschen Bahn sowie beim Aufenthalt an Bahnhöfen sind ebenso verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken. Nach wie vor hält sich auch hier die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. Wenn eine sehr kleine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar.
Sollte die Bahn in solchen Fällen einen Beförderungsausschluss bzw. ein Hausverbot aussprechen müssen, setzt die Bundespolizei dies in Konfliktsituationen um. Seit Bestehen der Maskenpflicht informieren wir dar-über breit in Zügen, Bahnhöfen sowie in allen Medien (bahn.de, Bahn-App ‚DB Navigator‘) und appellieren an Fahrgäste, dies zum Schutz aller Kundinnen und Kunden und DB-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu beachten.
Neben der Einhaltung verbindlicher Verordnungen geht es zudem darum, gegenseitige Rücksichtnahme zu leben und Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen und in der Gesamtbevölkerung zu empfinden. Regelmäßig finden daher Präventions- und Kontrollaktionen in Zügen und Bahnhöfen mit Unterstützung der Bundespolizei statt. Die Präsenz von Sicherheitsteams in Zügen und an Bahnhöfen wurde in den letzten Wochen zudem nochmals verstärkt.
Wie bereits in der Vergangenheit erwähnt, sind auch DB-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter verpflichtend angewiesen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ebenso werden Reisende ohne entsprechende MNS auf dasFehlverhalten hingewiesen. In Konfliktsituationen wird entsprechend die Bundespolizei hinzugezogen – um situationsabhängig – entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Auch wir beobachten gemeinsam mit Verkehrsverbünden und anderen Branchenpartnern, dass mittlerweile deutlich über 95% der Fahrgäste in Fern-, Regional- und S Bahn-Zügen sowie Bahnhöfen einen Mundschutz tragen und sich somit bereits an die Vorgaben halten.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG und der Deutschen Bahn Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.