Sportgelände Bert-Brecht-Allee – Hat das RBS zu viel versprochen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 24.9.2019
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 24.9.2019 nehme ich Bezug und darf mich zunächst für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Auf dem Sportgelände der Bert-Brecht-Allee ergeben sich durch den Wegfall der Vereinsgaststätte neue Begehrlichkeiten für andere Nutzungen, die die dort beheimateten Schützenvereine in der Ausübung ihres Sports und des Vereinslebens beeinträchtigen würden. Es kursieren unterschiedliche Pläne, widersprüchliche Informationen und offenbar kollidierende Zusagen des städtischen Referats für Bildung und Sport an die Vereine. Eine sehr einseitige Darstellung aus Sicht des SV Neuperlach in der Presse hat nicht zur Klärung der Situation beigetragen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Sportgebäudes? Welche Zusagen hat das RBS wem gemacht? Sind von Seiten des RBS Räume in einem Gebäude mehreren Vereinen versprochen worden?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport hat dem Ehrenvorsitzenden und dem Vorstand des SVN die verschiedenen Varianten für eine Realisierung eines Sportkindergartens im Erdgeschoss des ehemaligen Gaststättengebäudes vorgeschlagen.
Der SVN hat abschließend mitgeteilt, dass keine der vom Referat für Bildung und Sport vorgeschlagenen Lösungen akzeptiert werden kann. Im Ergebnis bedarf es nun einer Umplanung für das Erdgeschoss des ehemaligen Gaststättengebäudes. Die auf der Sportanlage ebenfalls beheimateten Vereine bleiben auf der Sportanlage.
Frage 2:
Soll das Gelände (oder Teile davon) in Erbpacht vergeben werden oder vermietet an die betreffenden Vereine?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München die Übernahme der Bezirkssportanlage durch den SVN in der Form vorschlagen, dass das ehemalige Gaststättengebäude in städtischem Eigentum und Besitz verbleibt.
Frage 3:
Können aus Sicht des RBS alle geplanten/gewünschten Nutzungen der Vereine in dem Gebäude realisiert werden? Wo gibt es kritische Stellen, wo müssen sich Vereine einschränken? Müssen einzelne Nutzergruppen zurückstecken, damit die Pläne anderer umgesetzt werden können?
Antwort:
Für die Planungen zur künftigen Nutzung des Erdgeschosses werden durch das Referat für Bildung und Sport der Bezirksausschuss und die ansässigen Vereine zu Gesprächen eingeladen.
Frage 4:
Welche Kosten für Umbaumaßnahmen, Sanierungen etc. trägt die Stadt, welche die Vereine?
Antwort:
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die geplanten Nutzungen im Erdgeschoss des ehemaligen Gaststättengebäudes feststehen.
Frage 5:
Wie sehen die weiteren Schritte in der Umsetzung aus, wie der Zeitplan?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport wird, abhängig von den geplanten Nutzungen im Erdgeschoss, anschließend einen Vorplanungsauftrag für das Gesamtgebäude erstellen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.