Städtische Sportzuschüsse analog zum Freistaat erhöhen
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 6.8.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Im Rahmen des Stadtratantrages Nr. 20-26/A 00341 vom 6.8.2020 haben Sie beantragt:
„Die Landeshauptstadt München erhöht die Zuschüsse an Münchner Sportvereine analog zum Vorgehen des Freistaates, um den coronabedingten Verlust bzw. Mehraufwand einigermaßen aufzufangen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem o.g. Antrag Folgendes mit:
Um die Vereine bei der Durchführung von Sportangeboten zu unterstützen, gewährt die Landeshauptstadt München im Rahmen ihrer Sportförderung Zuschüsse, die ihre Grundlage in den Richtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung des Sports (SpoFöR) finden und auf einem Stadtratsbeschluss basieren.
Dieses sind die Sportbetriebspauschale (§ 3 SpoFöR) sowie Zuschüsse zu den Unterhaltskosten von Vereinssportanlagen, sog. Unterhaltszuschüsse (§ 4 SpoFöR).
a) Mit der Sportbetriebspauschale sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen. Die Sportbetriebspauschale der Landeshauptstadt München umfasst ein jährliches Gesamtbudget von 3 Mio. Euro, das jährlich im Herbst, in 2020 coronabedingt bereits im Juni 2020 an die Vereine ausbezahlt wurde.
b) Mit den Unterhaltszuschüssen werden Vereine, die eine eigene Sportanlage unterhalten, gefördert. Diese Zuschüsse sollen die Vereine befähigen, Maßnahmen durchzuführen, die dem Erhalt der Sportanlagen dienen. Die Zuschüsse zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen umfassen ein jährliches Gesamtbudget von ebenfalls 3 Mio. Euro und werden jeweils im Herbst 2020 ausbezahlt. Coronabedingt konnte im Jahr 2020 ein Antrag auf „Vorschuss“ auf Unterhaltszuschuss ohne besondere Formalien gestellt werden, wovon insgesamt drei Vereine Gebrauch gemacht hatten.Hinzu kommt die sog. Vereinspauschale. Diese ist hinsichtlich der Zielrichtung der kommunalen Sportbetriebspauschale gleichzusetzen. Diese reicht die Landeshauptstadt München im übertragenen Wirkungskreis für den Freistaat Bayern aus. Erfreulich war die einmalige Verdoppelung dieses Betrages durch den Freistaat Bayern in 2020 auf 2,6 Mio. Euro, wodurch dieser immerhin im Jahr 2020 annähernd das Niveau der Sportbetriebspauschale der Landeshauptstadt München erreichte. Diese einmalige Verdoppelung stellt die Begründung für den im Betreff genannten Stadtratsantrag dar.
Im Ergebnis erreichen die kommunalen Maßnahmen zur Förderung der Münchner Sportvereine (Sportbetriebspauschale von derzeit 3 Mio. Euro sowie Unterhaltszuschüsse von derzeit 3 Mio. Euro) bereits jetzt eine Gesamtsumme von jährlich 6 Mio. Euro und wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.
Die Gesamtsumme der Förderung der Landeshauptstadt München beträgt damit jährlich das 4,6-fache an Zuschüssen im Vergleich zum Freistaat Bayern. Selbst im laufenden Jahr 2020, in dem der Freistaat seine Vereinspauschale einmalig verdoppelt hat, ist die Fördersumme der Landeshauptstadt München noch mehr als doppelt so hoch.
Die beantragte Verdoppelung der kommunalen Zuschussbeträge wird derzeit daher nicht ins Auge gefasst. Selbstverständlich wird das Referat für Bildung und Sport die Entwicklung beobachten und wenn notwendig reagieren.
So wurde das Referat für Bildung und Sport mit Beschluss des Stadtrats beauftragt (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17016 vom 5.2.2020/19.2.2020), eine Erhöhung der Sportbetriebspauschale und der Förderpauschale für den Unterhalt vereinseigener Sportanlagen in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro (von 3 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro) im Rahmen des Eckdatenbeschlusses für das Haushaltsjahr 2021 einzubringen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.