Allach-Untermenzing stärken V: Vesaliusstraße sicher gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 20.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, ein Verkehrskonzept für die Vesaliusstraße zu erstellen, das die Bedürfnisse der Fahrradfahrer, Fußgänger, Autofahrer, Anwohner und Gewerbetreibenden berücksichtigt. Als Begründung führen Sie an, dass sich Bürgerbeschwerden häuften und die Vesaliusstraße gerade für Fahrradfahrer sehr unsicher sei. Es gäbe keinen Fahrradweg und durch parkende Autos sei auch auf der Straße oft zu wenig Platz.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 20.1.2020 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das für die konzeptionelle Verkehrsplanung zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat uns zum beantragten Verkehrskonzept auf Anfrage mitgeteilt, dass mit dem gültigen Flächennutzungsplan und dem darauf aufbauenden Verkehrsentwicklungsplan bereits ein Verkehrskonzept für den 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing vorliegt. Darüber hinaus sei ein kleinräumlicheres Verkehrskonzept nur für die ca. 500m lange Vesaliusstraße mit einer Verkehrsbelastung von lediglich 4.000 – 5.000 Kfz/24h weder zielführend noch erforderlich.
Das Kreisverwaltungsreferat hat unabhängig davon geprüft, ob auf Grund Ihrer Ausführung, dass die Vesaliusstraße „gerade für Fahrradfahrer sehr unsicher“ sei, Defizite bestehen und beim Polizeipräsidium München abgefragt, ob im Bestand Sicherheitsprobleme bekannt sind, die ggf. mitMaßnahmen der Verkehrsordnung (Markierung, Beschilderung) behoben werden müssen.
Die Verkehrssituation stellt sich demnach wie folgt dar:
Die Verkehrssituation in der Vesaliusstraße ist seit Jahren im Wandel, weswegen sich hier eine genaue Aussage als schwierig erweist. Einen repräsentativen Zeitraum, der beleuchtet werden kann, gibt es aufgrund folgender in den letzten Jahren umgesetzter und zukünftig geplanter Ver-änderungen nicht:
-Der Bau des Einkaufszentrums Evers und der Tiefgarage samt Umgestaltung des Oertelplatzes mit dem Busbahnhof
-Der Zeitraum der Eröffnung des Einkaufszentrums Evers, wobei der Park + Ride-Parkplatz noch nicht eröffnet ist
-Der Bau der neuen Wohnsiedlung Am Münchsfeld, bei der noch nicht abzusehen ist, wieviel Verkehr über die Georg-Reismüller und Vesaliusstraße abfließen wird
-Das Gewerbegebiet des Kirschgeländes, welches in naher Zukunft ebenfalls zu einem Wohngebiet umgestaltet werden soll
-Laufende Untersuchung der Errichtung von Haltverboten zur Verbesserung des Buslinienverkehrs durch die MVG
Aufgrund der aufgeführten stetigen Änderungen kann auf absehbare Zeit leider keine repräsentative Beschreibung und Analyse der Verkehrssituation abgegeben werden.
Unfallsituation mit Fahrradbeteiligung:
Bei insgesamt vier Unfällen im Zusammenhang mit dem Fahrradverkehr in fünf Jahren kann die Unfallsituation als unauffällig betrachtet werden. Besondere Probleme sind der Polizei bislang nicht bekannt. Auffällig ist, dass jeder aufgeführte Unfall durch die Fahrradfahrenden selbst verursacht wurde (u.a. eine Trunkenheitsfahrt, mehrere Stürze ohne Fremdverschulden).
Gemäß dem Stadtratsantrag wird die Vesaliusstraße für Fahrradfahrende als „sehr unsicher“ bezeichnet. Diese Unsicherheit ist aus der Unfallsituation nicht abzuleiten. Relevante Beschwerden sind weder der Polizei noch dem Kreisverwaltungsreferat bekannt.
Bei einer mehrmaligen Befahrung der Vesaliusstraße per Fahrrad konnte ebenfalls keine erhöhte Gefahrenlage festgestellt werden.Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und um Verständnis, dass wir aus den vorstehenden Gründen Ihrem Antrag nicht entsprechen können, und gehe davon aus, dass der Antrag Nr. 14-20/A 06559 damit abschließend behandelt ist.