Senioren Parkbank
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 13.8.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 13.8.2020 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Künftig sollen im öffentlichen Raum neue Parkbänke mit einer Sitzhöhe von mindestens 45cm und Haltegriffen an den Enden gebaut werden. Auch alte Bänke, die erneuert oder ersetzt werden, sollen in diesem Sinne ausgestattet werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Am 18.8.2015 haben Frau Stadträtin Frank und Frau Stadträtin Grimm den Antrag Nr. 14-20/A 01323 „Seniorenbänke“ gestellt, der auch auf speziell geformte und höhenangepasste Parkbänke für Senioren abzielte.
Zu dieser Anforderung im damaligen Antrag haben wir Folgendes geantwortet, was nach wie vor Gültigkeit hat:
„Mit Schreiben vom 8.9.2015 teilt der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München zu dem von Ihnen gestellten Antrag mit, dass er es für bedarfsorientiert halten würde, generell Bänke an markanten Plätzen mit hoher Aufenthaltsqualität aufzustellen und verweist auf die DIN 18040-3 barrierefreies Bauen. Der Behindertenbeirat spricht sich für die Vorhaltung von unterschiedlich gestalteten Bänken aus, um somit den Bedürfnisse möglichst vieler Nutzergruppen gerecht zu werden.
Das Baureferat hat 2014 eine Untersuchung der städtischen Sitzmöbel durchgeführt. Dabei wurde auch der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München befragt. Der Seniorenbeirat, wünscht sich insbesondere Sitzmöglichkeiten mit Rücken- und Armlehnen.
Im öffentlichen Raum werden drei unterschiedliche Typen von Sitzmöbeln verwendet. Zum einen Stadt- bzw. Parkbänke, freie Bestuhlung für die Fußgängerzone und zum anderen individuell gestaltete Sitzgelegenheiten im Rahmen der Neugestaltung von Parks und Plätzen.Bei der Auswahl des seit 2008 für die Fußgängerzone verwendeten Stuhls wurde der Seniorenbeirat beteiligt. Die vom Baureferat in der Innenstadt verwendeten Metallstühle ‚Typ München‘ haben eine Sitzhöhe von 42 bis 45cm (Sitzfläche ca. 3cm geneigt), Rücken- und beidseitige Armlehnen. (...)
Die klassischen Münchner Sitzbänke, welche in Parks und im Straßenraum verwendet werden, können mit oder ohne Rückenlehne angeboten werden. Bei Neugestaltungsmaßnahmen wird die Anzahl von Bänken mit Rückenlehne mit dem Beraterkreis barrierefreies Bauen abgestimmt.
Als relevante Quelle hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Erhebung anthropometrischer Maße der deutschen Bevölkerung erarbeitet. Demnach ergibt sich eine Bandbreite für Sitzhöhen von 37,5cm bis 49cm. Aufgrund der unterschiedlichen Benutzergruppen (Kinder, Erwachsene, alte Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen) kann jedoch kein ‚Idealmaß‘ für die Höhe von Sitzmöbeln abgeleitet werden. Alle vom Baureferat aufgestellten Sitzmöbel haben Höhen von 40cm bis 47cm und bewegen sich damit innerhalb dieses Spektrums.
Markante bestehende Plätze, selbstverständlich auch Plätze im Zuge von Neugestaltungsmaßnahmen, werden mit entsprechender Sitzmöblierung zur Schaffung hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen ausgestattet. Darüber hinaus ist das Baureferat ständig bemüht, an allen geeigneten Stellen im Stadtraum Sitzangebote zu schaffen. Dabei steht das Baureferat in kontinuierlichem Kontakt mit den jeweiligen Bezirksausschüssen, welche die Bedarfe und Möglichkeiten vor Ort für die Einrichtung von Sitzmöbeln am besten kennen. (...)
Bei allen zukünftigen Neugestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wird weiterhin darauf geachtet werden, Sitzmöglichkeiten in entsprechender Höhe und mit Rücken- und Armlehnen zu realisieren. (...)
Das Schreiben ist mit der Vorsitzenden des Seniorenbeirates abgestimmt.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.