Digitale Infrastruktur in KiTas?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 11.9.2020 auf Ihre Anfrage vom 11.09.2020 nehme ich Bezug.
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Digitalisierung im Bereich der KiTas (Horte, Kindergärten, Krippen) ist durch Corona zu einem Brennpunkt-Thema geworden. Eine gute digitale Infrastruktur in Horten, Kindergärten und Krippen ermöglicht eine rasche Kommunikation zwischen pädagogischem Betreuungspersonal, Eltern und Kindern. Dies ist in Krisenzeiten (bei Schließung der KiTas, in Krankheitsfällen etc.) von größter Bedeutung.“
Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 bezieht sich auf die städtischen Einrichtungen, während die Antwort zu Frage 3 auch die nicht-städtischen Einrichtungen mit einschließt.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wurde das pädagogische Personal in den KiTas mit digitalen mobilen Endgeräten (Notebook, Tablets etc.) ausgestattet und geschult? Wenn nein, bis wann ist mit den erforderlichen Maßnahmen rechnen?
Antwort:
Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen kann auf eigenen Wunsch mobile digitale Endgeräte wie ein KITA Notebook oder ein Tablet bestellen.
Am Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement gibt es zahlreiche Fortbildungen, um die Handhabung zu schulen. Während der Corona-Pandemie gelten Empfehlungen des Städtischen Trägers, wie die Kindertageseinrichtungen mit vielfältigen Möglichkeiten mit Kindern und Familien zu Hause im Kontakt bleiben sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Familien über elektronische Medien zu erreichen sind. Neben praktischen Umsetzungsbeispielen sowie Hinweisen zu Methoden und möglichen Inhalten erhielten die Kindertageseinrichtungen Informationen zur Benutzung von elektronischen Medien und Datenschutz. Jederzeit ist darüber hinaus eine bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung durch die IT-Bedarfsmanagerin des Städtischen Trägers möglich. Grundsätzlich gilt beim Städtischen Träger, dass die Kindertageseinrichtungen das eigene Kommunikationskonzept individuell auf die Bedarfe derjeweiligen Kinder und Familien vor Ort abstimmen und umsetzen. Eine inhaltliche Abstimmung mit dem Elternbeirat wird empfohlen.
Frage 2.1:
Verfügen alle städtischen KiTas über einen Internetanschluss? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort:
Die Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers verfügen alle über einen Internetanschluss. Bis 28.2.2022 erhalten alle städtischen Kindertageseinrichtungen eine breitbandige Glasfaseranbindung an das Verwaltungsnetz mit 100Mbit/s. Zum Stand 30.9.2020 sind bereits 73% der städtischen Kindertageseinrichtungen auf diese Weise breitbandig angebunden, die anderen verfügen über eine Netzanbindung mit ADSL (asymmetrische DSL), SDSL und maximale Bandbreiten von 2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s).
Frage 2.2:
Verfügen die KiTas über eine Basis-Infrastruktur (WLAN, SIM-Karte) für einen Internet-Zugang für mobile digitale Endgeräte? Wenn nein, bis wann steht allen KiTas die genannte Basis-Infrastruktur zur Verfügung?
Antwort:
Die LHM Services GmbH arbeitet im Auftrag des Referats für Bildung und Sport mit Hochdruck daran, einen industrienahen Standard an IT- und Telekommunikationsleistungen an den Münchner Bildungseinrichtungen zu etablieren. Hierzu zählt auch die Teilausleuchtung aller Kindertageseinrichtungen mit WLAN. Das Pilotprojekt gemäß Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12770) ist hierbei weitgehend abgeschlossen. Aufbauend auf den Ergebnissen der nächsten Ausbaustufe des „m-bildung WLAN“ an weiteren ausgewählten pädagogischen Einrichtungen an verschiedenen Campusstandorten im Stadtgebiet werden die Bildungseinrichtungen dann abhängig von den baulichen Voraussetzungen entsprechend flächendeckend mit dem „m-bildung WLAN“ ausgeleuchtet. Die Verwendung und ein flächendeckender Rollout von WLAN und Tablets in den Kindertageseinrichtungen steht auch in Zusammenhang mit den sich in der Entwicklung befindlichen medienpädagogischen Konzepten im frühkindlichen Bereich. Diese werden aktuell noch in Modellversuchen und Projekten erprobt und evaluiert (z.B. Kita digital Bayern – Medienkompetenz in der Frühpädagogik stärken (IFP/StMAS)). Bis zur flächendeckenden WLAN-Ausleuchtung sind das Referat für Bildung und Sport und die LHM Services GmbH stets um Übergangs- bzw. Zwischenlösungen bemüht, diewirtschaftlich und technisch realisierbar sind. Aktuell verfügen 30 Kindertageseinrichtungen über eine projektbezogene WLAN-Ausstattung, zehn weitere Einrichtungen folgen innerhalb des nächsten Jahres. Seit einem Jahr gibt es zudem die Möglichkeit, Tablets mit SIM-Karten-Slot zu bestellen. 40 Einrichtungen sind bereits mit solchen Tablets ausgestattet, weitere folgen demnächst.
Frage 2.3:
Wurde dem Betreuungspersonal sowie den Eltern und Kindern eine nutzerfreundliche, einheitliche Standard-Software zur Video-Telefonie an die Hand gereicht? Wenn nein, wann erfolgt dies?
Antwort:
Die bereits mit Tablets ausgestatteten Kindertageseinrichtungen haben seit Mitte März 2020 die Jitsi App, Cisco WebEx-Teams und Cisco Webex-Meetings als Standard-Apps zur Video-Telefonie. Mit Hilfe dieser Apps veranstalten die Kindertageseinrichtungen z.B. virtuelle Morgenkreise und Hort-Sprechstunden. Auch Elternabende und Elterngespräche finden als Videokonferenz statt. Anleitungen zur Installation und Nutzung werden zentral über das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement bereitgestellt.
Frage 3:
Wird Digitalisierung als Kriterium in die Münchner Förderformel aufgenommen, um zu gewährleisten, dass alle KiTas, die sich in der der Förderformel befinden, über die dringend erforderliche digitale Ausstattung verfügen?
Antwort:
Die Münchner Förderformel dient der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, der Finanzierungsgerechtigkeit und der Familienentlastung. Zur Erreichung der definierten Ziele gilt, dass für die einzelnen Förderfaktoren der Münchner Förderformel – mit Ausnahme der Faktoren der einrichtungsbezogenen Grundförderung (eallg), Miete und Ausbildung – die Fördermittel für eine verbesserte Personalausstattung in der Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Dies setzt voraus, dass Personal über den geforderten Anstellungsschlüssel hinaus beschäftigt wird. Die zusätzlichen Personalressourcen sind nach den Vorgaben der einzelnen Förderfaktoren einzusetzen. Sachkostenanteile werden nur im Rahmen des Standortfaktors „Bildung“ (estandort) für die Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Kindertageseinrichtung gefördert. Daher ist das Kriterium Digitalisierung in der Münchner Förderformel grundsätzlich nicht vorgesehen.